Montag, 29. April 2024

Streit ums Sportfördergesetz
DOSB-Vorstand Tabor: "Fachliche Unzulänglichkeiten"

Der Deutsche Olympische Sportbund hat harsch auf einen Gesetzentwurf des Bundesinnenministerium reagiert. Hauptkritikpunkt dabei ist, dass das Ministerium die eigene Oberhoheit über die Vergabe von Geldern für den Spitzensport festschreibt.

Olaf Tabor im Gespräch mit Matthias Friebe | 03.03.2024
Das Logo "Deutscher Olympischer Sportbund" (DOSB) steht an dessen Hauptsitz auf einem Schild. Die Olympischen Ringe und  der Schriftzug "Sportdeutschland" sind auch abgebildet.
Der Deutsche Olympische Sportbund hat harsch auf einen ersten Entwurf für ein Sportförderungsgesetz des Bundes reagiert. Der Verband sieht das allerdings ausschließlich als sachliche Kritik. (picture alliance / dpa / Sebastian Gollnow)
Zum ersten Mal überhaupt soll die Spitzensportförderung in Deutschland in ein Gesetz gegossen werden, doch den ersten vorgelegten Entwurf kritisierte der DOSB nun harsch. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem organisierten Sport werde infrage gestellt, in mehreren Themen gebe es eine deutliche Umsetzungsschwäche und das Ministerium gebe zu viel Bürokratie vor.
Mehrere Punkte seien im Gesetz nicht so umgesetzt worden, wie es in einem längeren Prozess zuvor besprochen worden sei, erklärt Olaf Tabor, DOSB-Vorstand für Leistungssport im Deutschlandfunk. Der DOSB reagierte mit scharfen Worten. Daraus Konfrontationspotenzial herauszulesen, stellt Tabor aber als hineininterpretiert hin. Das Statement des DOSB sei nur fachlich klar und benenne mit der Unabhängigkeit der noch zu gründenden Spitzensport-Agentur, der Kooperation zwischen Politik und Sport auf Augenhöhe und dem Bürokratieabbau drei Bereiche, in denen die Übersetzung des Feinkonzepts in ein Gesetz nicht gelungen seien.

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Tabor befürchtet, dass die Entscheiderinnen und Entscheider in der Agentur nicht so unabhängig sein könnten, wie erhofft. Unabhängig sollte sie laut Tabor insofern sein, dass sie durch die Vergabe von Födermitteln Erfolge bei Olympischen Spielen ermöglichen sollen:
„Und diese Unabhängigkeit für diese sportfachlichen Entscheidungen innerhalb der Agentur sehen wir im Moment durch die Vorgaben jetzt verändert. In diesem Entwurf steht sogar ein Vetorecht, das für den Vorsitzenden in diesem Stiftungsrat verortet ist.“ So könne jede Entscheidung, die dort getroffen werde von einer Person aus dem BMI außer Kraft gesetzt werden. „Das sind Rahmenvorgaben, die in diesem Gesetz stehen sollen, die nicht besprochen waren und die uns auch tatsächlich davon abrücken lassen, dass diese Agentur unabhängig agiert.“
Olaf Tabor, aufgenommen im Juli 2022, steht mit verschränkten Armen an einem Gelände.
Olaf Tabor, Vorstand Leistungssport des Deutschen Olympischen Sportbundes (picture alliance / dpa / Deutscher Alpenverein DAV / Tobias Hase)

Mehr Freiheiten für Sportagentur gewünscht

Dass die Nutzung von Steuergeld politisch überwacht werde, müsse so bleiben, sagt Tabor. Es gebe aber mit dem Gesetz zum Sport in Niedersachsen oder der Agentur des BMI für Engagement und Ehrenamt Beispiele für deutlich größere Flexibilität und Freiheiten bei der Vergabe solcher Mittel: „Diese Freiheiten hätten wir uns auch für die Stiftung gewünscht, die die Sportagentur beinhalt.“
Sowohl DOSB als auch BMI müssten ihre Macht über den Spitzensport an die Führung der Spitzensportagentur übergeben. Nur so könne die unabhängig agieren, findet Tabor. Nun brauche es eine intensive Aufarbeitung der aktuellen Situation. Anschließend könne man weiter an der Umsetzung der gemeinsam gesteckten Ziele arbeiten. Auch die Umsetzung des Gesetzes vor der nächsten Bundestagswahl sieht Tabor weiter als möglich an.
Hier lesen und hören Sie eine ausführliche Version dieses Gesprächs im Deutschlandfunk haben wir aus Zeitgründen eine kürzere Fassung gesendet.