
Insgesamt hätten in den Monaten Januar bis Mai rund 8.000 Personen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Antrag gestellt, obwohl sie schon von den griechischen Behörden einen Schutzstatus erhalten hätten, teilte das Bundesinnenministerium auf Anfrage der "Funke Mediengruppe" mit. Anerkannte Schutzsuchende dürfen nach den Schengen-Regeln bis zu 90 Tage innerhalb eines halben Jahres frei in ein anderes EU-Land reisen. Einen weiteren Antrag auf Asyl in einem anderen EU-Staat dürfen sie aber nicht stellen. Menschen, denen Schutz in Griechenland zuerkannt worden sei, müssten diesen auch dort in Anspruch nehmen, teilte das Ministerium mit.
Diese Nachricht wurde am 24.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.