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Terrorprozess
Lebenslange Haft für versuchten Anschlag in Bonn

Der Bombenleger von Bonn ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht sprach den 29-Jährigen unter anderem wegen versuchten Mordes, versuchter Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und Gründung einer terroristischen Vereinigung schuldig. Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.

Von Moritz Küpper | 03.04.2017
    Ein Fahndungsplakat liegt am 12.12.2012 in Köln (Nordrhein-Westfalen) im Polizeipräsidium auf einem Tisch.
    Das Fahndungsplakat nach dem versuchten Anschlag in Bonn. (dpa/picture alliance/Oliver Berg)
    Der Sprengsatz, der am 10. Dezember 2012 an Gleis 1 des Bonner Hauptbahnhofs entdeckt wurde, hätte jederzeit detonieren können, weshalb die Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf den Hauptangeklagten Marco G., schuldig sprachen – und zwar voll umfänglich. Peter Schütz vom Oberlandesgericht Düsseldorf:
    "Der Senat hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes, wegen versuchter Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, wegen Gründung einer und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie wegen Verabredung zum Mord am Vorsitzenden von ProNRW zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt."
    Verteidiger hatten Freisprüche beantragt
    Damit ist ausgeschlossen, dass der 29-jährige Marco G. nach 15 Jahren aus der Haft entlassen wird. Letztendlich waren es zwei Komplexe, die an den 155 Tagen verhandelt wurden: Neben dem gescheiterten Bombenattentat, das einzig Marco G. zur Last gelegt wurde, soll es auch noch einen Mordkomplott gegen den Vorsitzenden der Anti-Islam-Partei Pro NRW gegeben haben. Bei diesem Vorhaben soll Marco G. von den drei Mitangeklagten unterstützt worden sein. Auch deren Schuld sah das Gericht als erwiesen an und verurteilte sie zu langjährigen Haftstrafen von zweimal zwölf sowie einmal neun Jahren und sechs Monaten. Die Verteidiger hatten für alle vier Angeklagten jeweils Freisprüche beantragt.
    "Es lag keine Attrappe vor"
    Während sich der Mordkomplott gegen den ProNRW-Funktionär anhand abgehörter Unterhaltungen und Telefonate gut nachweisen ließ, stand im Fall der Bonner Bombe die Frage im Raum: Hätte der Sprengsatz wirklich explodieren können? Die Polizei hatte die Bombe mittels eines Wassergewehrs unschädlich gemacht, weil jedoch kein Zünder an der mit Sprengstoff gefüllten Rohrbombe entdeckt wurde, handelte es sich aus Sicht der Verteidiger von Marco G. lediglich um eine Bombenattrappe. Dieser Sichtweise folgte das Gericht nicht, noch einmal Sprecher Peter Schütz:
    "Der Senat hat aufgrund einer Gesamtschau aller Indizien des Verfahrens das Ergebnis erzielt, dass keine Attrappe vorlag und die Bombe über einen Zünder verfügte."
    Der Prozess war einer der ersten in Deutschland, in dem über die Schuld islamistisch motivierter Gewalttäter verhandelt wurde, weshalb ihm, so Oberstaatsanwältin Duscha Gmel, eine besondere Bedeutung zukam:
    "Daher sind harte Strafen die angemessene Konsequenz für die Angeklagten und ein Zeichen der Wehrhaftigkeit unseres Rechtsstaates gegenüber der Bedrohung gegenüber unserer Gesellschaft durch den islamistischen Terrorismus."
    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, alle Seiten können dagegen das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.