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Urteil im Kofferbomben-Prozess
Staatsanwaltschaft sieht besondere Schwere der Schuld

Seit zweieinhalb Jahren läuft der sogenannte Kofferbomben-Prozess zum versuchten Anschlag am Bonner Hauptbahnhof. Nun soll das Urteil verkündet werden. Der Hauptangeklagte fiel dabei im Prozess vor allem wegen seines ungebührlichen Verhaltens auf.

Von Moritz Küpper |
    Ein Fahndungsplakat liegt am 12.12.2012 in Köln (Nordrhein-Westfalen) im Polizeipräsidium auf einem Tisch.
    Das Fahndungsplakat nach dem versuchten Anschlag in Bonn. (dpa/picture alliance/Oliver Berg)
    155 Verhandlungstage, 27 Sachverständige und 157 Zeugen: Es ist ein Mammutprozess der sich in dem Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichtes Düsseldorf dem Ende zuneigt. Heute soll dort das Urteil im sogenannten Kofferbomber-Prozess verkündet werden. Dem mutmaßlichen islamistischen Terroristen Marco G. droht die Höchststrafe: lebenslange Haft und Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Den drei Mitangeklagten aus der Salafisten-Szene winken Strafen zwischen elf und 14 Jahren. So hat es zumindest die Bundesanwaltschaft beantragt.
    Die Verteidiger dagegen plädierten bei allen vier Angeklagten jeweils auf Freispruch. Sie sagen, dass keiner der Vorwürfe erwiesen sei. Weder, dass Bonn im Dezember 2012 einem blutigen Bombenanschlag nur knapp entronnen sei, da kein Zünder an der Rohrbombe entdeckt wurde; noch dass ein Mordkomplott gegen den Vorsitzenden der rechtsradikalen Anti-Islam-Partei Pro NRW vereitelt wurde.
    Viele Indizien im Prozess
    Dieser sollte, davon sind die Ermittler überzeugt, von den Angeklagten umgebracht werden, da seine rechtsradikale Splitterpartei mit Mohammed-Karikaturen und Demonstrationen vor Moscheen die radikale Gegenseite provoziert hatte. Da die Ermittler die Handys der Tatverdächtigen verwanzen konnten, wurde der Anschlag wohl verhindert, alle Beteiligten festgenommen. Mithilfe eines DNA-Abgleichs konnte die Polizei dann im März 2013, also Monate nach dem Vorfall am Bonner Hauptbahnhof, in diesem Fall eine Verbindung zum Hauptangeklagten Marco G. nachweisen.
    In dessen Kühlschrank fanden sich später ganz ähnlicher Sprengstoff, in seinem Staubsauger eine Pistole, auf seinem Computer eine Anleitung von Al-Kaida zum Bombenbau. Die Bonner Bombe, meint die Bundesanwaltschaft, sei allein sein Werk gewesen.
    Dass der Prozess sich nun schon seit rund zweieinhalb Jahren hinzieht, liegt neben zahlreichen zeitintensiven Beweisanträgen auch an dem widerspenstigen Verhalten der Angeklagten. Vor allem Marco G. schien besonders bemüht, unangenehm aufzufallen. Er sammelte 43 Ordnungshaft-Beschlüsse wegen ungebührlichen Verhaltens und über 160 Tage Ordnungshaft. Ob diesen Tagen weitere folgen werden, will das Gericht nun ab 13 Uhr bekannt geben.