
Der 36-jährige Zugbegleiter starb zwei Tage später an einer Hirnblutung. Die Tat wurde von Überwachungskameras aufgezeichnet.
Tat aus "nichtigem Grund"
Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Der Angeklagte habe die Tat aus einem "nichtigen Grund" begangen, weil er keine Fahrkarte gehabt habe, erklärte Staatsanwalt Horras in seinem Plädoyer. Ein Tötungsvorsatz sei allerdings nicht erkennbar. Die Verteidigung sah einen minderschweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge und plädierte auf ein Urteil im Bereich des unteren Strafrahmens.
Bodycams für Zugbegleiter auch im Fernverkehr
Der Fall hatte eine Diskussion über die Sicherheit von Zugbegleitern ausgelöst. Bahnchefin Palla hatte danach angekündigt, dass alle Beschäftigten mit Kundenkontakt noch in diesem Jahr auf freiwilliger Basis mit einer sogenannten Bodycam ausgestattet werden sollen. Bisher war das nur im Regionalverkehr der Fall, seit Anfang Juli erhalten auch rund 2.000 Mitarbeitende im Fernverkehr die Kameras. Dies umfasst Kontrolleure sowie Beschäftigte in der Bordgastronomie und in den DB Lounges.
Zusätzliche Sicherheitskräfte
Weitere Maßnahmen sind die Einstellung von 200 zusätzlichen Sicherheitskräften sowie die Weiterentwicklung eines sogenannten Hilferufknopfs, mit dem Bahn- Mitarbeiter in Gefahrensituationen unauffällig die Leitstelle informieren können.
Diese Nachricht wurde am 09.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.





