Handelskonflikt
Trumps Importzölle vor Gericht - wie geht es jetzt weiter?

Ein US-Bundesgericht hat der Regierung von Präsident Trump die Befugnis abgesprochen, weitreichende Zölle unter Berufung auf ein Notstandsgesetz zu verhängen. Ein Berufungsgericht revidierte diese Entscheidung zunächst wieder. Wie geht es jetzt weiter?

    US-Präsident Donald Trump hält im Rosengarten des Weißen Hauses ein Dokument mit seiner Unterschrift hoch.
    Ein US-Bundesgericht hat entschieden: Mit seiner Zollpolitik hat Donald Trump seine Befugnisse überschritten. (picture alliance / Xinhua News Agency / Hu Yousong)

    Zollstreit landet möglicherweise vor dem obersten US-Gericht

    Auch die Anordnung des Berufungsgerichts, das die Blockade der Zölle aufhob, dürfte noch längst nicht das letzte Wort sein. Letztlich könnte der Fall vor dem Obersten US-Gericht - dem Supreme Court - landen. Hier hatte US-Präsident Trump während seiner ersten Amtszeit durch mehrerer Nachbesetzungen mit konservativen Richtern die Mehrheit nach rechts verschoben.
    Trump kann zudem versuchen, die Zölle auf Grundlage eines anderen gesetzlichen Rahmens zu verhängen. Seine Sprecherin deutete an, dass dies eine Option für den Republikaner sei. Sollte er dies tun, ist es wahrscheinlich, dass dagegen wieder geklagt wird. Die Unsicherheit für Handelspartner, Verbraucher und Märkte dürfte also absehbar bestehen bleiben.

    Welche Einfuhrzölle sind betroffen?

    Die Entscheidung, die zunächst das Gericht für internationalen Handel in New York bekanntgab und die dann ein Berufungsgericht zunächst revidierte, betrifft die meisten Zölle, die von Trumps Regierung erlassen oder vorübergehend ausgesetzt wurden. Sie umfasst die Strafabgaben, die der Republikaner am von ihm so bezeichneten "Tag der Befreiung" Anfang April verhängt hatte. 
    Trump verhängte damals sogenannte wechselseitige Zölle, die er mit dem US-Defizit im Handel mit dem jeweiligen Staat begründete - setzte diese aber wegen der Talfahrt an den Finanzmärkten vorläufig wieder aus. Gleichzeitig verhängte er universelle Zölle in Höhe von 10 Prozent, die Waren aus fast aller Welt betreffen. Ebenfalls gelten bestimmte Zölle auf Waren aus Kanada, Mexiko und China. 
    Nicht betroffen sind dagegen Zölle, die die Regierung unter Berufung auf einen anderen gesetzlichen Rahmen als das Notstandsgesetz erlassen hat - beruhend auf Paragraf 232 des "Trade Expansion Acts" aus dem Jahr 1962. Dazu zählen Trumps Zölle auf bestimmte Produkte wie Stahl, Aluminium und Autos sowie Abgaben auf Produkte wie Arzneimittel und Halbleiter, die die US-Regierung angedroht hat. Auch hier beruft sich Trump auf die nationale Sicherheit.

    Wer waren die Kläger?

    Es lagen gleich mehrere Klagen gegen die neue US-Zollpolitik vor. In einem Fall klagte das "Justice Liberty Center", eine überparteiliche Anwaltsgruppe, im Namen von fünf kleineren Firmen. Diese importieren Waren aus den Ländern, die von den Zöllen betroffen sind, und sehen ihre Geschäfte bedroht. Zu den Unternehmen zählen ein New Yorker Wein- und Spirituosenimporteur sowie ein Hersteller von Schulmaterial und Musikinstrumenten aus Virginia.
    Weitere Klagen wurden von rund einem Dutzend US-Bundesstaaten eingereicht, darunter auch zwei, die republikanisch geführt sind.

    Was bedeutet die Entwicklung für den Handelsstreit mit der Europäischen Union?

    "Für die EU und andere Exporteure bietet das Urteil keinen Anlass zur Beruhigung", hatte die Leiterin der Forschungsgruppe USA der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), von Daniels, schon nach dem ersten Urteil betont. Sie verweist auf andere Gesetze neben dem Notstandsgesetz, die Trump nutzen könnte, um Zölle zu verhängen. "Dafür muss er den Kongress zwar beteiligen und die Umsetzung dauert dann etwas länger", führt von Daniels
    aus. Einmal eingeführt, würden die Zölle dann aber über viele Jahre erhalten bleiben.
    Auch der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft, Hüther, betont: "Gewiss ist, dass die Ungewissheit hoch bleibt." Den Zeitungen der Funke Mediengruppe sagte Hüther, es bleibe ein "Vertrauensschaden, den die Handelspolitik im Zusammenspiel mit fragwürdig gewordenen Sicherheitsversprechen und Spekulationen über die Rolle des US-Dollar als Weltwährung angerichtet hat." Deutschland und Europa müssten sich auf die eigenen Stärken besinnen.

    Wie reagieren Deutschland und die EU?

    Bundesaußenminister Wadephul sagte der "Bild"-Zeitung, neue Zoll-Schranken schadeten allen - Amerikanern und Europäern. Eine starke und erfolgreiche transatlantische Partnerschaft brauche auch in Zukunft starke Wirtschaftsbeziehungen.
    Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums teilte mit, man könne laufende gerichtliche Verfahren in den USA nicht kommentieren. "Wir setzen weiter darauf, dass eine für beide Seiten gute Lösung in den Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und der US-Regierung erzielt werden kann", hieß es.
    Die für Handelspolitik zuständige EU-Kommission wollte den Fall ebenfalls zunächst nicht kommentieren. Sie verhandelt derzeit mit der US-Regierung über eine mögliche Vereinbarung zur gegenseitigen Aufhebung von Zöllen und anderen Handelsbeschränkungen. Trump hatte der EU überraschend mit Strafzöllen in Höhe von 50 Prozent ab Juni gedroht, kurz darauf verschob er sie um gut einen Monat. Nun wollen beide Seiten bis zum 9. Juli eine Lösung finden. 
    (mit dpa)

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    Diese Nachricht wurde am 30.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.