Freitag, 19. April 2024

Archiv

Umstrittene Widerspruchslösung
Neue Regeln für die Organspende

In Deutschland gibt es zu wenig Organspender. Ein neues Gesetz soll das ändern. Ein Vorschlag: Ab 16 soll jeder, der vorher nicht widersprochen hat, potenzieller Spender werden. Ob es dafür eine Mehrheit im Bundestag geben wird, ist offen - außerdem gibt es noch einen anderen Gesetzesentwurf.

Von Mathias von Lieben | 29.03.2019
Ein Mann in grüner OP-Kleidung trägt einen Styropor-Behälter für den Transport von Spenderorganen an einem Operationssaal vorbei.
Die Widerspruchslösung bei der Organspende ist umstritten - über die verschiedenen Vorschläge zum Thema soll der Bundestag im Juli abstimmen (dpa / Soeren Stache)
"Will man nicht spenden, sollte man trotzdem zumindest widersprochen haben". So das Statement von SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach heute auf Twitter. Die damit implizierte Widerspruchslösung bei der Organspende sieht der Gesetzentwurf vor, auf den sich die fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten um Lauterbach, Gesundheitsminister Jens Spahn und die Linken-Abgeordnete Petra Sitte geeinigt hat.
Jeder Bürger ab 16 Jahren gilt demnach nach seinem Hirntod als potenzieller Organspender, wenn er zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Wer keine Organe spenden will, muss dies in einem Register dokumentieren, das aus Datenschutzgründen bei einer noch zu definierbaren Behörde angesiedelt werden soll. Ist dort kein Widerspruch hinterlegt, gilt das als Zustimmung. Die Entscheidung kann aber jederzeit revidiert werden.
Eine gute Entscheidung, findet Georg Nüßlein, CDU-Gesundheitspolitiker, der ebenfalls zu den Befürwortern der Widerspruchslösung gehört und gegenüber dem Deutschlandradio-Hauptstadtstudio sagte: "Es ist auf jeden Fall eine erkennbar bessere Lösung als der jetzige Zustand. Wenn die Zahlen so bleiben wie auf dem jetzigen Stand, dann riskieren wir die komplette Transplantationsmedizin in Deutschland technisch. Aber was noch viel schwerwiegender ist, wir sorgen dafür, dass unzählige Menschen leiden, sterben müssen. Nur deshalb, weil sie aus organisatorischen Gründen kein Organ bekommen: Denn die Spendenbereitschaft ist eigentlich hoch."
9.400 Patienten warten in Deutschland auf ein Organ
Seit Jahren herrscht ein Mangel an Spenderorganen. In Deutschland standen zuletzt 9.400 Patienten auf den Wartelisten für eine Organtransplantation. Erstmals seit 2010 war mit 955 Menschen die Zahl der Organspender im vergangenen Jahr wieder gestiegen.
Mit dem Spahn-/Lauterbach-Vorstoß sollen zukünftig aber auch Angehörige eine Organentnahme ablehnen können, wenn sie glaubhaft machen, dass der Verstorbene kein Spender sein wollte, dies aber nicht dokumentiert habe. Wie das ausgestaltet wird, ist in dem Entwurf noch unklar.
So werde die bewusste Entscheidung für die Organspende faktisch abgeschafft, befürchtet allerdings Eugen Brysch Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Viele Menschen vertrauen dem System Organspende schon jetzt nicht, sagt auch sein Kollege Herbert Möller gegenüber Welt-TV. Dass die Widerspruchslösung das ändert, das bezweifelt er: "Wir fürchten, das könnte der ganzen Sache einen Bärendienst erweisen."
Gegenvorschlag schon in der Schublade
Es ist sowieso unklar, ob die Widerspruchslösung eine Mehrheit im Bundestag finden wird. Denn: Es gibt noch mindestens eine andere fraktionsübergreifende Parlamentariergruppe, die einen Gegenvorschlag einbringen möchte. Zu den Initiatoren gehören unter anderem Grünen-Chefin Annalena Baerbock, der CSU-Politiker Stephan Pilsinger, Sozialdemokratin Hilde Mattheis und FDP-Politiker Otto Fricke.
Ihr Plan sieht vor: Jeder Bürger ab 16 Jahre wird bei der Ausstellung des Personalausweises zu seiner Haltung gegenüber der Organspende abgefragt. Alle zehn Jahre, so lange ist ein Personalausweis gültig, wird man dann erneut abgefragt. Die Antwort-Möglichkeiten: Ja. Nein. Oder: Ich weiß es noch nicht.
Zwar wollte der Liberale Otto Fricke diese inhaltliche Ausgestaltung noch nicht bestätigen. Er sagte jedoch gegenüber unserem Sender, man dürfe "niemals einen Menschen zu einer bestimmten Entscheidung zwingen. Aber ich muss von einem aufgeklärten Bürger erwarten, dass er sich mit einer Frage auseinandersetzt. Aber dann ist es die Entscheidung des Bürgers, wie er das machen will. Ob er sagt ja, ob er sagt nein oder sagt: Ich kann mich noch nicht entscheiden."
Beide Gesetzesentwürfe liegen derzeit noch im Gesundheitsministerium von Jens Spahn, der in dieser Angelegenheit als einfacher Abgeordneter agiert. Der ursprüngliche Plan war, dass beide Anträge am Montag gemeinsam der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Der Entwurf für die Widerspruchslösung ist aber nun vorab schon lanciert worden. Ob das ein Vorteil ist? Abwarten. Abgestimmt werden soll im Bundestag über die verschiedenen Vorschläge zumindest vor der Sommerpause im Juli – fraktionsoffen.