In Deutschland werden jährlich 300 bis 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Auf größere Sparguthaben fallen Steuern an, doch wer Betriebe erbt, muss dem Fiskus oft nichts abgeben. Bald befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Thema.
Gründlich recherchierte und sorgfältig aufbereitete Analysen: Im "Hintergrund" werden die wichtigsten Themen aus dem In- und Ausland behandelt. Dazu gehören auch besonders relevante wirtschaftliche und soziale Entwicklungen oder prägende gesellschafts- und kulturpolitische Debatten. Die Sendung vermittelt Vorgeschichte und Zusammenhänge, liefert Einblicke und Ausblicke – ein wichtiger Wegweiser in einer immer komplexeren Welt.
Die Karlsruher Richter haben einen Fall zur Entscheidung angenommen, bei dem ein Alleinerbe auch ein Aktien- und Wertpapierdepot geerbt hat. Dafür gibt es anders beim Erben von Betrieben keine Steuerprivilegien – der Kläger legte Einspruch gegen den Erbschaftssteuerbescheid ein. (picture alliance / pressefoto_korb / Micha Korb)