SPD-Konzept zur Erbschaftsteuer
Union warnt vor Belastung der Unternehmen

Das SPD-Konzept für eine Reform der Erbschaftsteuer stößt beim Koalitionspartner auf Vorbehalte. Der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Güntzler, sagte im Deutschlandfunk, der Vorschlag komme zum falschen Zeitpunkt und setze ein falsches Signal.

    Der CDU-Abgeordnete Fritz Güntzler steht im Bundestag am Rednerpult und gestikuliert.
    Der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Güntzler (CDU) (Archivfoto) (picture alliance / dpa / Christoph Soeder)
    Millionen von fleißigen Unternehmern seien jetzt verunsichert, meinte der CDU-Politiker Güntzler im Deutschlandfunk. CSU-Chef Söder sagte dem Portal "The Pioneer", der Vorschlag der SPD schwäche die deutsche Wirtschaft massiv.
    Interessensverbände der Wirtschaft lehnten das SPD-Konzept zur Reform der Erbschaftsteuer ebenfalls ab. Der Verband der Familienunternehmer warnte davor, den Betrieben finanzielle Mittel für Investitionen zu entziehen. Der in Aussicht gestellte Freibetrag für Betriebsvermögen von fünf Millionen Euro sei zu niedrig. Ähnlich äußerten sich Vertreter des Handwerks. Die derzeitige Regelung zur Verschonung von Betriebsvermögen müsse beibehalten werden, hieß es. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer rechnet mit einer erheblich höheren Belastung bei der Übertragung von Betriebsvermögen, sollten die Vorschläge der SPD umgesetzt werden.
    Die SPD wies die Kritik umgehend zurück. Fraktionsvize Esdar sagte, für viele Unternehmen und Menschen würde es auch bei Umsetzung des SPD-Konzepts keine Steuererhöhungen geben. Ziel sei mehr Leistungsgerechtigkeit und Chancengleichheit.

    Entlastung für kleine und mittlere Erbschaften vorgesehen

    Nach den Vorstellungen der SPD sollen große Vermögen stärker besteuert, kleine und mittlere Erbschaften entlastet werden. Ein Freibetrag von etwa einer Million Euro pro Person soll die bisherigen kleinteiligen Regelungen ersetzen. Für Firmen sind Freibeträge von fünf Millionen Euro vorgesehen; das soll dazu dienen, Familienbetriebe zu sichern. Erben größerer Unternehmen müssen dagegen mit Mehrbelastungen rechnen. Die Erbschaftssteuer steht den Bundesländern zu.
    Diese Nachricht wurde am 13.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.