
Der Vertrag, offiziell als "Übereinkommen über die biologische Vielfalt außerhalb nationaler Zuständigkeiten" (BBNJ-Agreement) bezeichnet, ergänzt das UNO-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS). Es gilt für die Regionen der Meere, die außerhalb der nationalen Hoheitsgewässer bis 12 Seemeilen und außerhalb der nationalen Wirtschaftszone bis 200 Seemeilen liegen – das umfasst zwei Drittel der Meerfläche. Bis 2030 sollen 30 Prozent der Weltmeere unter Schutz gestellt und Bedrohungen wie Überfischung bekämpft werden. Bisher sind nur etwa acht Prozent der Ozeane geschützt.
Netzwerk von Meeresschutzgebieten und Umweltverträglichkeitsprüfungen
Das Abkommen ermöglicht die Schaffung eines globalen Netzwerks von Meeresschutzgebieten in den bisher weitgehend unregulierten internationalen Gewässern. Zudem müssen die Länder Umweltverträglichkeitsprüfungen für Aktivitäten vornehmen, die sich auf die Meeresökologie auswirken. Mit dem Abkommen werden darüber hinaus Mechanismen geschaffen, die es den Nationen ermöglichen, die Gewinne der "blauen Wirtschaft" zu teilen, darunter auch marine genetische Ressourcen, die in Branchen wie der Biotechnologie genutzt werden. Wenig Einfluss wird das Abkommen jedoch auf eine der nach Ansicht von Umweltschützern größten Bedrohungen haben: den Tiefseebergbau. Zuständig dafür ist die Internationale Meeresbodenbehörde (ISA).
Mehr als 80 Staaten haben Abkommen ratifiziert
Das UNO-Abkommen hatte im vergangenen September die Schwelle von 60 Ratifizierungen erreicht und konnte somit nun in Kraft treten. Inzwischen haben mehr als 80 Staaten das Abkommen ratifiziert, darunter China, Brasilien und Japan. In Deutschland steht die finale Zustimmung noch aus. Auch Österreich und die Schweiz haben den Vertrag unterschrieben, aber noch nicht ratifiziert. Ebenso sind die USA noch nicht offiziell beigetreten.
Diese Nachricht wurde am 17.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
