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Verhältnis von Staat und Religion
"Die Sonderstellung des muslimischen Glaubens beenden"

Muss sich der Staat den Bürgern anpassen oder die Bürger dem Staat? Der Politologe Ulrich Willems sprach im DLF von schweren Versäumnissen der Religionspolitik. Nicht nur Muslime, auch Konfessionslose würden benachteiligt, weil Kirchen bevorzugt seien. Was sagt die Politik dazu? Für die AfD scheint die Sache klar. Aber auch in den etablierten Parteien ist man sich überraschend einig.

Von Thorsten Gerald Schneiders | 28.04.2016
    Blick über die Dächer: Im Vordergrund die Kölner Zentralmoschee mit ihren beiden Minaretten, im Hintergrund der Kölner Dom.
    Blick über die Dächer: Im Vordergrund die Kölner Zentralmoschee mit ihren beiden Minaretten, im Hintergrund der Kölner Dom. (dpa / Henning Kaiser)
    Der Münsteraner Politikwissenschaftler Ulrich Willems hat der Politik jüngst im Deutschlandfunk vorgeworfen, eine Reform der religionspolitischen Ordnung Deutschlands versäumt zu haben. Die seit den 40er Jahren bestehenden staatsrechtlichen Grundlagen räumten den Kirchen einen bevorzugten Status ein und benachteiligten dadurch Minderheiten wie Muslime oder Konfessionslose bzw. Atheisten. Die Politik habe somit zu den aktuellen Konflikten um Partizipation und Berücksichtigung dieser Minderheiten im Staat beigetragen. Willems verwies auf den Streit um Kopftuchverbote oder Kruzifix-Urteile und auf die Kritik des Humanistischen Verbands, wonach weiterhin bis zu zwei Drittel der wohlfahrtsstaatlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Altenheime, Krankenhäuser von kirchlichen Trägern betrieben würden.
    Zum Vorwurf, Muslime, würden permanent Forderungen stellen, sagte er: "Das Problem besteht darin, dass die Muslime – wenn wir über diese Gruppe vornehmlich reden – immer vehementer ihr Recht auf gleiche Religionsfreiheit fordern. Und dann entsteht der Eindruck, da wolle eine Gruppe jetzt Sonderrechte erlangen. Das ist der Diskussion nicht förderlich."
    Der Deutschlandfunk hat bei den Fachpolitikern mehrerer Parteien nachgefragt, wie sie zu der Thematik stehen. Der frühere Verteidigungsminister und heutige religionspolitische Sprecher der Union, Franz Josef Jung, sieht keinerlei Veranlassung, bestehendes Recht zu reformieren. Jung, der auch Union-Fraktionsvize ist, wandte sich gegen Forderungen, der Staat solle für eine Gleichbehandlung religiöser Minderheiten seine rechtlichen Grundlagen ändern - also das sogenannte Religionsverfassungs- oder Staatskirchen-Recht. Dem Deutschlandfunk sagte der CDU-Politiker, vielmehr gelte es, insbesondere die muslimischen Gemeinden in das deutsche Religionsverfassungsrecht einzugliedern. Jung forderte "die Sonderstellung des muslimischen Glaubens zu beenden". Als Ausdruck ihrer Rechtstreue und dem Wunsch nach Unabhängigkeit in einem freiheitlichen und säkularen Staat sollten die muslimischen Verbände und Vereinigungen die Voraussetzungen zur Anerkennung als Körperschaften öffentlichen Rechts anstreben, führt er aus.
    Franz Josef Jung spricht im März 2015 im Bundestag.
    Franz Josef Jung spricht im März 2015 im Bundestag. (dpa / picture alliance / Lukas Schulze)
    Beck nach Drogen-Affäre wieder inhaltlich präsent
    Auch der nach seiner Drogen-Affäre wieder im Amt eingesetzte religionspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, sieht keinen Bedarf, die staatsrechtlichen Grundlagen für die Einbürgerung des Islams zu reformieren. "Unser Religionsverfassungsrecht ist nicht so unflexibel, wie viele meinen", sagte er dem Deutschlandfunk. "Was dort unter 'Kirche' verstanden wird, ist sehr vielgestaltig. Es ist nicht nur die 'Papst-Kirche' gemeint". Beck betonte mit Blick auf den Islam, islamische Religionsgemeinschaften hätten sehr wohl die Möglichkeit, sich zu organisieren und damit für den Staat als Kooperationspartner zu fungieren. Das zeige die Ahmadiyya Muslim Jamaat, die bereits den Köperschaftstatus bekommen habe.
    Man sieht den Grünen-Politiker Volker Beck an einem Rednerpult.
    Der Grünen-Politiker Volker Beck (picture-alliance / dpa / Revierfoto)
    Der religionspolitischen Sprecherin der SPD, Kerstin Griese, zufolge stehen die Wege den anderen muslimischen Verbänden ebenso offen: "Ich halte es für ein Vorurteil, dass lediglich christliche Kirchen in der Lage sind, eine nachvollziehbare Organisationsstruktur mit festen Mitgliedschaften und einem Bekenntnis zur Verfassung zu leisten", betonte sie ebenfalls gegenüber dem DLF: "Dass der Islam eine Religion und keine Kirche ist, heißt nicht, dass er sich in Deutschland nicht auch nach unseren Regeln organisieren kann."
    Kerstin Griese
    Kerstin Griese (dpa/Jonas Güttler)
    Scharfe Kritik am Positionspapier der Grünen
    Für die AfD scheint die Sache klar: "Der Islam ist an sich eine politische Ideologie, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist", sagte die stellvertretende Parteivorsitzende und Europaabgeordnete Beatrix von Storch vergangene Woche der "F.A.S.". Und ihr Chef Jörg Meuthen forderte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur ganz offen eine "Dominanz christlich geprägter Religion" in Deutschland ein.
    Derweil scheint es bei den Grünen noch Diskussionsbedarf zu geben. Im vergangenen Monat sprach sich eine Kommission unter Leitung der Parteivorsitzenden Simone Peter für Änderungen am bestehenden Verhältnis des Staates zu den Religionsgemeinschaften aus. Im Abschlussbericht der Kommission "Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat" wird verlangt, die zunehmende religiöse Pluralität in Deutschland müsse sich auch in den Rechten für die verschiedenen Gruppen niederschlagen. Überzeugend ist dieses Papier zumindest aus Sicht des Göttinger Staatskirchenrechtlers Hans Michael Heinig nicht. In der heutigen "Zeit"-Beilage "Christ & Welt" kritisierte er das Positionspapier als enttäuschend. Es arbeite teilweise "mit diffuser Empörung statt differenzierter Analyse". Religionspolitisch propagierten die Grünen die Hegemonie einer relativistischen Leitkultur, statt die multireligiöse Gesellschaft ernst zu nehmen.