
In der Mitteilung hieß es, derzeit würden Verwaltungsvorschriften ausgearbeitet, um überflüssige Bürokratie zu vermeiden.
Es geht um Paragraph 3 des überarbeiteten Wehrpflicht-Gesetzes. In Absatz 2 heißt es: "Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen (...). " Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen."
Debatte nach Zeitungsbericht
Ein Bericht der "Frankfurter Rundschau" über Genehmigungspflicht hatte eine Debatte über das Gesetz angestoßen. Politikerinnen und Politiker von AfD, Grünen, Linken und BSW forderten eine Überarbeitung sowie eine Klarstellung. Der ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam erklärte zudem, dass die angekündigten Erleichterungen kein Entgegenkommen seien, sondern die rechtliche Pflicht des Verteidigungsministeriums. Eine nötige Genehmigung für längere Auslandsaufenthalte, obwohl noch gar keine Wehrpflicht gelte, greife tief in die Grundrechte der jungen Menschen ein.
Das Verteidigungsministerium erklärte, dass die Genehmigungspflicht bereits zu Zeiten des Kalten Krieges gegolten habe, aber praktisch keine Relevanz gehabt habe. Verstöße seien nicht sanktioniert worden. Neu ist allerdings, dass die Regelung auch außerhalb des sogenannten Spannungs- und Verteidigungsfalls gilt.
Diese Nachricht wurde am 06.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
