Wehrpflichtgesetz
Verteidigungsministerium will Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte von Männern vereinfachen

Das Bundesverteidigungsministerium will die Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalten von jüngeren Männern vereinfachen. Die laut Wehrpflichtgesetz erforderliche Genehmigung für Reisen länger als drei Monate solle als erteilt gelten, solange der Wehrdienst freiwillig sei, teilte das Ministerium der ARD mit. In den letzten Tagen war eine Debatte über Folgen der Regelung aufgekommen.

    Das Bundesministerium der Verteidigung in Berlin, hier das Eingangsgebäude des Bendlerblocks am Landwehrkanal bei Nacht.
    Das Bundesverteidigungsministerium in Berlin (picture alliance / ZB)
    In der Mitteilung hieß es, derzeit würden Verwaltungsvorschriften ausgearbeitet, um überflüssige Bürokratie zu vermeiden.
    Es geht um Paragraph 3 des überarbeiteten Wehrpflicht-Gesetzes. In Absatz 2 heißt es: "Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen (...). " Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen."

    Debatte nach Zeitungsbericht

    Ein Bericht der "Frankfurter Rundschau" über Genehmigungspflicht hatte eine Debatte über das Gesetz angestoßen. Politikerinnen und Politiker von AfD, Grünen, Linken und BSW forderten eine Überarbeitung sowie eine Klarstellung. Der ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam erklärte zudem, dass die angekündigten Erleichterungen kein Entgegenkommen seien, sondern die rechtliche Pflicht des Verteidigungsministeriums. Eine nötige Genehmigung für längere Auslandsaufenthalte, obwohl noch gar keine Wehrpflicht gelte, greife tief in die Grundrechte der jungen Menschen ein.
    Das Verteidigungsministerium erklärte, dass die Genehmigungspflicht bereits zu Zeiten des Kalten Krieges gegolten habe, aber praktisch keine Relevanz gehabt habe. Verstöße seien nicht sanktioniert worden. Neu ist allerdings, dass die Regelung auch außerhalb des sogenannten Spannungs- und Verteidigungsfalls gilt.
    Diese Nachricht wurde am 06.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.