Wehrpflichtgesetz
Verteidigungsministerium will Regelung der Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte von Männern bis 45 Jahren erleichtern

Das Bundesverteidigungsministerium will die Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte von jüngeren Männern vereinfachen.

    Das Bundesministerium der Verteidigung in Berlin, hier das Eingangsgebäude des Bendlerblocks am Landwehrkanal bei Nacht.
    Das Bundesverteidigungsministerium in Berlin (picture alliance / ZB)
    Die Regelung ist Teil des geänderten Wehrpflichtgesetzes und hat für Diskussionen und Kritik gesorgt. Das Ministerium teilte der ARD nun mit, derzeit würden Verwaltungsvorschriften ausgearbeitet, um überflüssige Bürokratie zu vermeiden. So sollen Auslandsaufenthalte, die länger als drei Monate dauern, grundsätzich als erteilt gelten, solange der Wehrdienst freiwillig ist. Politiker von Oppositionsparteien hatten wegen der Regelung eine Klarstellung und Überarbeitung gefordert.
    Die Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte von Männern zwischen 18 und 45 Jahren steht in Paragraph 3 des im Dezember geänderten Wehrpflichtgesetzes. Die Regelung gab es laut Verteidigungsministerium bereits zu Zeiten des Kalten Krieges. Verstöße seien damals nicht sanktioniert worden. Neu ist allerdings, dass die Regelung nun auch außerhalb des sogenannten Spannungs- und Verteidigungsfalls gilt.
    Diese Nachricht wurde am 06.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.