
Innenminister Dobrindt: Urteil wird sorgfältig geprüft
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, sein Haus werde das Urteil sorgfältig auswerten. Vereinsverbote blieben auch in Zukunft ein anwendbares Mittel gegen extremistische Bestrebungen, auch wenn die Argumente in diesem Fall für das Gericht nicht ausgereicht hätten.
Die Linke: Compact weiter mit politischen Mitteln bekämpfen
Für die Linksfraktion im Bundestag erklärte deren innenpolitische Sprecherin Clara Bünger: "Das Gerichtsurteil ändert nichts daran, dass Compact ein zentraler Akteur der extremen Rechten ist." Compact werde auch künftig mit entschlossenem antifaschistischem Widerstand konfrontiert sein.
BSW fordert Ende der Debatte um ein AfD-Verbot
Nach der Gerichtsentscheidung zu Compact fordert die BSW-Vorsitzende Sahra Wagenknecht ein Ende der Debatte um ein AfD-Verbot, weil es die Partei nur stärke. Wagenknecht wörtlich: "Der autoritäre Umbau von Staat und Gesellschaft, den auch Nancy Faeser und die gesamte Ampel vorangetrieben haben, muss gestoppt und der Meinungskorridor in Deutschland wieder erweitert werden!"
AfD: Auch provokante Stimmen muss man aushalten
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Renner erklärte, dass das "Compact"-Magazin mitunter polemisch und populistisch auftrete, könne kritikwürdig sein. Doch genau dies sei der Prüfstein einer echten Demokratie. Auch unangenehme, überzogene oder provokante Stimmen müssten gehört und ausgehalten werden.
Compact Chefredakteur Elsässer zufrieden
Der Chefredakteur von Compact, Jürgen Elsässer, meinte, wenn es unmöglich sei, Compact zu verbieten, sei es auch unmöglich, die AfD zu verbieten. Sein Magazin sei das "Sturmgeschütz der Demokratie".
Internationales Auschwitz Komitee enttäuscht
Das Internationale Auschwitz Komitee reagierte enttäuscht. Exekutiv-Vizepräsident Heubner sagte, es handle sich um ein entlarvendes Beispiel für eine Demokratie, die der Gerissenheit ihrer Gegner noch immer allzu naiv und realitätsfern gegenüberstehe. Überlebende des Holocaust erlebten das Erstarken rechtsextremer und antisemitischer Stimmungen und das unverhohlene und dreiste Agieren rechtsextremer Publizisten als massive Bedrohung der Demokratie.
DJV und DJU im Grundsatz zufrieden mit dem Urteil
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU) begrüßten das Urteil. Der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster sprach von einer "Bekräftigung des hohen Stellenwerts der Meinungs- und Pressefreiheit". Die Gerichtsentscheidung dürfe jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass Compact rechtsextreme und menschenfeindliche Inhalte verbreite, die mit den journalistischen Standards nichts gemein hätten.
Der DJU-Co-Vorsitzende Lars Hansen erklärte, die Messlatte zur Einschränkung der Pressefreiheit liege nicht ohne Grund sehr hoch. Sie zu senken, obwohl es im Fall von Compact verlocke, könnte für kommende Regierungen als Einfallstor für politische Willkür missverstanden werden.
"Miteinander"-Netzwerk: Compact bleibt Multiplikator rechtsextremer Ideologien
Das "Miteinander"-Netzwerk für Demokratie und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt teilte mit, die Aufhebung des Verbots werde das politische Selbstbewusstsein der extremen Rechten stärken. Compact bleibe ein zentraler Multiplikator rechtsextremer Ideologien im politischen Vorfeld der AfD. Das Magazin wird seit einiger Zeit in Sachsen-Anhalt publiziert.
Was hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden?
Das rechtsextremistische Compact-Magazin darf weiter erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kippte das Verbot der Compact-Magazin GmbH, die es herausgibt. Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte Compact im Sommer 2024 nach dem Vereinsgesetz verboten und dies damit begründet, dass die GmbH verfassungsfeindliche Ziele habe.
Das Gericht fand in "Compact" zwar Texte, die sich gegen die vom Grundgesetz geschützte Menschenwürde richteten. Die verfassungswidrigen Äußerungen und Aktivitäten stufte es aber als nicht so prägend für die GmbH ein, dass sie ein Verbot rechtfertigten. Es verwies außerdem auf die Meinungs- und Pressefreiheit.
Viele Textstellen, die das Ministerium zugunsten des Verbots angeführt habe, ließen sich auch als "überspitzte, aber zulässige Kritik" an der Migrationspolitik deuten, sagte der Vorsitzende Richter Ingo Kraft bei der Urteilsverkündung. Auch in dem Magazin veröffentlichte Verschwörungstheorien und "geschichtsrevisionistische Betrachtungen" etwa zur Coronapolitik oder zum Ukrainekrieg sind dem Gericht zufolge von der Pressefreiheit gedeckt und können ein Verbot nicht rechtfertigen. Das Gericht bestätigte mit dem Urteil seine Eilentscheidung vom August 2024.
Laut Ministerium ist die Compact-Magazin GmbH seit längerem im Fokus des Verfassungsschutzes und wurde Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und beobachtet. Das 2010 gegründete Medienunternehmen hatte seinen Sitz früher im brandenburgischen Falkensee, inzwischen sitzt es in Stößen in Sachsen-Anhalt. Die Auflage des Magazins liegt nach Gerichtsangaben bei 40.000 Exemplaren, der Online-TV-Kanal erreicht bis zu 460.000 Klicks.
Diese Nachricht wurde am 25.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.