Freitag, 19. April 2024

Schusswaffen in Deutschland
Brauchen wir eine Verschärfung des Waffenrechts?

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will das Waffenrecht nach der Amoktat von Hamburg weiter verschärfen. Doch der Koalitionspartner FDP ist skeptisch. Sind Faesers Pläne sinnvoll - oder muss nur bereits geltendes Recht konsequent zur Anwendung kommen?

26.03.2023
    Pistolen-Präsentation auf einer Sicherheitsmesse in Nürnberg.
    In Deutschland sind fünf Millionen legale Feuerwaffen im Umlauf: Pistolen-Präsentation auf einer Sicherheitsmesse in Nürnberg. (picture alliance / dpa / Geisler-Fotopress / Christoph Hardt)
    Nach jeder schweren Gewalttat mit Schusswaffen kommt in Deutschland eine Debatte über das Waffenrecht auf - zuletzt nach der Amoktat in Hamburg. Der 35-jährige Philipp F. tötete am 9. März 2023 in einer Gemeinde der Zeugen Jehovas sieben Menschen - darunter ein ungeborenes Kind - mit Schüssen aus einer halbautomatischen Pistole. Danach brachte er sich selbst um.
    Gewalttaten mit Schusswaffen verhindern - doch wie?
    Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte bereits vor rund einem Jahr angekündigt, das Waffenrecht verschärfen zu wollen. Nach den Morden von Hamburg erneuerte sie ihren Vorstoß. Es ist nicht das erste Mal, dass die Regelungen für den Besitz von Waffen in Deutschland nachjustiert werden sollen. Doch Fälle wie in Hamburg zeigen, dass sich noch immer Waffen in der Hand von Menschen befinden, die dafür offensichtlich nicht geeignet sind.
    Bei den Diskussionen um das Waffenrecht stehen sich zwei Lager gegenüber. Das eine will die Bedingungen für den Waffenbesitz möglichst restriktiv gestalten und hofft, durch eine weitere Verschärfung der Rechtslage Gewalttaten mit Schusswaffen künftig verhindern zu können. Das andere Lager verweist darauf, dass das deutsche Waffenrecht im internationalen Vergleich schon recht restriktiv ist - und sieht das Problem eher in der fehlenden Konsequenz bei der Anwendung bestehender Regelungen.

    Wie viele Waffen gibt es in Deutschland in privater Hand?

    Rund eine Million Menschen in Deutschland besitzen derzeit eine Waffe. Die meisten von ihnen sind Sportschützen, Jäger oder Förster. Insgesamt sind mehr als fünf Millionen Schusswaffen im Umlauf.

    Wer darf in Deutschland Waffen besitzen?

    Zum Besitz einer Schusswaffe ist entweder eine Waffenbesitzkarte oder ein Waffenschein nötig. Nur mit dem Waffenschein ist es auch erlaubt, Waffen außerhalb der eigenen Wohnung oder des Grundstücks mit sich zu führen.
    Anzahl der erfassten Privatbesitzer von Schusswaffen und Schusswaffenteilen in Deutschland von 2016 bis 2022 (laut Nationalem Waffenregister)
    Anzahl der erfassten Privatbesitzer von Schusswaffen und Schusswaffenteilen in Deutschland von 2016 bis 2022 (laut Nationalem Waffenregister) (Statista)
    Der Waffenschein ist an strenge Anforderungen geknüpft. Ausgeschlossen ist die Erteilung etwa bei Vorstrafen oder der Mitgliedschaft in einer verbotenen oder verfassungsfeindlichen Organisation. Bei Schreckschuss-, Reizgas- und Signalwaffen ist ein sogenannter kleiner Waffenschein nötig.

    Welche Risikogruppen besitzen Waffen?

    Die große Mehrzahl der Waffenhalter bereitet Politik und Behörden keine Kopfschmerzen. Aber die Sorge ist groß, dass noch immer Menschen an eine Waffe kommen, die entweder nicht zurechnungsfähig sind oder sie gezielt missbrauchen wollen.
    So zählt das Bundesinnenministerium immerhin 1.500 mutmaßliche Rechtsextremisten unter den legalen Waffenbesitzern. Verfassungsschutzbehörden warnen schon länger, dass Neonazis gezielt in Schützenvereine eintreten.
    Viele von ihnen wählten diesen vergleichsweise einfachen Weg, um an Waffen zu kommen, bestätigt auch die Historikerin und Expertin für Waffengeschichte, Dagmar Ellerbrock. Rechtsradikale Gruppierungen bewaffneten sich zunehmend gezielt, warnt sie. Es sei höchste Zeit, diesen Gruppen den Weg über die Schützenverbände zumindest zu erschweren.
    22 Waffen auf einer Waffenbesitzkarte
    Bei der Großrazzia im Dezember 2022 gegen Mitglieder der Reichsbürger-Szene, die einen politischen Umsturz geplant hatten, wurden Dutzende Waffen gefunden, von denen die meisten legal erworben waren. Und bei einer kürzlich erfolgten weiteren Razzia zum gleichen Tatkomplex kam es zu einem Schusswechsel, ein SEK-Beamter wurde am Arm verletzt. Der mutmaßliche Schütze soll jede Menge Waffen legal besessen haben, auf seiner Waffenbesitzkarte waren laut dpa 22 Waffen eingetragen.
    Auch der Hamburger Amokschütze Philipp F. besaß als Sportschütze seine halbautomatische Pistole legal. Er war sogar kurz vor der Tat kontrolliert worden: Nach einem anonymen Hinweis suchten ihn zwei Beamte der Waffenbehörde in seiner Wohnung auf, stellten dort aber nach Behördenangaben außer kleinen Unregelmäßigkeiten nichts Auffälliges fest.
    Der Täter von Hanau hatte eine legale Waffe
    2020 ermordete ein 43-jähriger Rassist mit Vernichtungsphantasien in Hanau neun junge Menschen, dann erschoss er seine Mutter und schließlich sich selbst. Auch er war Sportschütze und hatte eine Waffe, die legal erworben worden war.
    Und der inzwischen zu lebenslanger Haft verurteilte Polizistenmörder von Kusel hatte seine Waffenerlaubnis wegen aktenkundiger Delikte vor der Bluttat zwar verloren - die Schusswaffe dann aber einfach an seine Ehefrau übergeben.

    Wie will Bundesinnenministerin Faeser das Waffenrecht verschärfen?

    Innenministerin Faeser will eine psychologische Überprüfung für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb einer Schusswaffe zur Pflicht machen. Bisher gilt das nur für Personen, die jünger als 25 Jahre sind. Nach den Anschlägen von Hanau und Halle wäre es "fahrlässig", nicht auf bestimmte Täter-Typen zu achten, betont sie.
    Im Gespräch ist auch, dass die Zahl der Behörden, bei denen die Waffenbehörde Erkundigungen über einen Antragsteller einholt, erweitert wird. Zusätzlich zur örtlichen Polizeidienststelle und dem Verfassungsschutz soll dann auch beim Gesundheitsamt, bei der Bundespolizei und beim Zollkriminalamt nachgefragt werden, ob etwas dagegen spricht, dass eine bestimmte Person Waffen besitzt.
    Halbautomatische Langwaffen sollen verboten werden
    Außerdem will Faeser halbautomatische Waffen, die Kriegswaffen ähneln, für Privatleute gänzlich verbieten. Begründet wird dies in einem Referentenentwurf damit, dass diese "besonders anziehend" auf Täter wirkten, die Terror- oder Amoktaten begehen wollten.
    Für den Besitz einer Armbrust soll demnach künftig der sogenannte kleine Waffenschein erforderlich sein. Bei ihnen führt der Entwurf eine hohe Durchschlagskraft und damit Gefährlichkeit an und verweist darauf, dass insbesondere Rechtsextreme die bisherige Gesetzeslücke nutzen, sich diese Waffen zu beschaffen.
    Ein Haufen von der Polizei bei Jugendlichen sichergestellte Waffen. Darunter Schreckschusspistolen, Klappmesser und Butterflymesser.
    Auch extrem gefährlich: von der Polizei bei Jugendlichen sichergestellte Waffen, darunter Schreckschusspistolen, Klapp- und Butterflymesser. (picture alliance / imageBROKER / Jochen Tack)
    Für Kauf und Besitz von Schreckschusswaffen will Faeser einen kleinen Waffenschein vorschreiben. Dieser war bisher nur nötig, wenn die Waffe außerhalb des eigenen Hauses oder Grundstücks mitgeführt wurde.
    Schreckschusswaffen verschießen zwar keine Projektile, aber zum Beispiel Platzpatronen oder pyrotechnische Munition. Die Gewerkschaft der Polizei verweist darauf, dass auch sie schwerste Verletzungen verursachen können - wenn etwa direkt auf den Kopfbereich gezielt wird.

    Welche Verschärfungen des Waffenrechts gab es in der Vergangenheit und was haben sie gebracht?

    Die Debatte um eine Verschärfung des Waffenrechts wird derzeit unter dem Eindruck des Amoklaufs von Hamburg geführt. Ähnlich war es vor über 20 Jahren: Da wurde das Waffenrecht nach dem Amoklauf von Erfurt im April 2002 geändert. Damals wurde die Altersgrenze für den Kauf von Großkaliberwaffen angehoben. Außerdem gilt seitdem: Wer jünger als 25 Jahre alt ist, muss mit einem ärztlichen Zeugnis die „geistige Eignung“ nachweisen, um die Erlaubnis für eine Schusswaffe zu erhalten.
    Eine weitere Verschärfung des Waffengesetzes folgte auf den Amoklauf in Winnenden 2009. Waffenbesitzer können seitdem auch ohne Verdacht kontrolliert werden. Und wer Waffen nicht regelkonform aufbewahrt, wie es der Vater des Attentäters tat, macht sich strafbar.
    Terror mit 130 Toten in Paris
    Nach den Anschlägen von Paris 2015 mit 130 Toten, als islamistische Terroristen unter anderem das Konzerthaus Bataclan überfielen, änderte die EU ihre Feuerwaffenrichtlinie. Diese wurde einige Jahre später in deutsches Recht übernommen, es war die bislang letzte Novelle. Die Waffenbehörden sind seitdem dazu verpflichtet, beim Verfassungsschutz abzufragen, ob ein Antragsteller dort als Extremist bekannt ist.
    Doch was auf dem Papier gut klingt, kann in der Umsetzung Schwierigkeiten bereiten. Der Direktor des Instituts für Rechtspsychologie an der Universität Bremen, Dietmar Heubrock, verweist auf Vollzugsdefizite bei den Behörden.
    Regelabfragen bringen Behörden an ihre Grenzen
    "Wenn ein Gesetz geändert wird, das eigentlich ein gutes Ziel verfolgt, dann muss sich der Gesetzgeber auch die Zeit lassen, es so umzusetzen, dass die Menschen, die geschützt werden sollen, etwas davon haben", sagt er. Das sei beispielsweise bei der Einführung des Nachweises der "geistigen Eignung" für Unter-25-Jährige nicht der Fall gewesen.
    Auch Regelabfragen bei Behörden können diese schnell ihre Grenzen bringen, meint Heubrock, der selbst Jäger ist und dadurch nicht nur als Fachmann, sondern auch als Betroffener erlebte, wie problematisch eine regelmäßige Überprüfung sein kann: "Da gab es auch wieder ein Vollzugsdefizit, denn die Anfragen bei den Verfassungsschutzbehörden der Länder sind händisch erfolgt. Das hat einen Riesenstau gegeben."
    Viele Ämter erfassen Daten noch händisch
    Für die nun geplante Einbeziehung der Gesundheitsämter befürchtet der Experte ähnliche Probleme. Eine Nachfrage bei einigen Ämtern ergab: Auch dort werden in vielen Fällen die Daten noch händisch erfasst - und das dauert. Hinzu kommt, dass bei den Ämtern nur ein Bruchteil der psychisch kranken Menschen überhaupt registriert ist.

    Warum ist die nochmalige Verschärfung des Waffenrechts umstritten?

    Grüne und Sozialdemokraten sind für die Verschärfung, Unterstützung bekommen sie von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Auf der anderen Seite stehen FDP und Union, die dagegen sind. Der Streit dreht sich um die Frage, ob engere Regeln tatsächlich auch den gewünschten Erfolg zeitigen.
    Jäger, Sportschützen und Waffenhändler werfen dem Bundesinnenministerium "Aktionismus" vor. Ihrer Ansicht nach führen die Pläne für ein Verbot bestimmter halbautomatischer Waffen und die Einführung zusätzlicher Kontrollen letzten Endes nicht zu mehr Sicherheit.
    FDP: Erst die bereits erfolgen Verschärfungen überprüfen
    Für Friedrich Gepperth, Präsident des einflussreichen Bundes Deutscher Sportschützen, ist der Gesetzentwurf eine "Schnapsidee". Auch er kritisiert Vollzugsdefizite: Die Behörden schafften es kaum, die geltenden Regeln wirksam zu kontrollieren: „Das geht gar nicht mehr, die sind völlig überlastet.“
    Jäger laufen in tarnfarbenen Klamotten und orangenen Warnwesten auf dem Weg zum Ansitz durch den Wald.
    Wehren sich gegen zusätzliche staatliche Kontrollen: Jäger im Wald. (imago / Marius Schwarz)
    Das sieht die FDP ähnlich. Die Liberalen verlangen, dass zuerst einmal gründlich geprüft wird, welche Folgen die zurückliegende Waffenrechtsreform von 2020 in der Praxis hatte. So steht es auch im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung.
    "Die FDP bleibt skeptisch bezüglich einer Verschärfung des Waffenrechts", sagt FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle. Schärfere Regeln müssten dazu beitragen, dass Taten wie in Hamburg nicht wieder passieren: "Hier bestehen große Fragezeichen."
    Marc Henrichmann, Berichterstatter der CDU zum Waffenrecht im Innenausschuss des Bundestages, ist sowohl gegen die grundsätzliche psychologische Überprüfung von Antragstellern, die eine Waffe besitzen wollen, als auch gegen das Verbot halbautomatischer Waffen. Die Pläne von Bundesinnenministerin Faeser vergleicht er mit einem "Windbeutel": "Nach außen sieht das schön aus, aber innen ist dann viel Luft." Sein Plädoyer: Waffenbesitzer, die sich radikalisierten, müsse die Waffe sofort entzogen werden.
    Quellen: Benjamin Dierks, Anke Petermann, ahe, dpa, afp