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Waldwirtschaft
Einheitsforstamt auf dem Prüfstand

Bislang war in Baden-Württemberg das Einheitsforstamt für den Staatswald wie auch für den kommunalen und den privaten Wald zuständig. Doch das Bundeskartellamt hat ein Beschwerdeverfahren eingeleitet - es hält die gemeinsame Vermarktung von Privat- und Staatsholz für wettbewerbswidrig.

Von Michael Brandt |
    Eine Leiter steht an einem Steilfels.
    Um die Struktur der Waldbewirtschaftung in Süddeutschland gibt es Streit. (Deutschlandradio / Andreas Burmann)
    Die meisten, die in Baden-Württemberg mit dem Wald zu tun haben sagen: Das baden-württembergische Einheitsforstamt ist ein Erfolgsmodell. Zum Beispiel Dietmar Hellmann, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Wald, ein Zusammenschluss verschiedener forstlicher Verbände:
    "Der große Vorteil: Die staatlichen Förster haben kein eigenes wirtschaftliches Interesse."
    Einheitsforstamt bedeutet, dass das gleiche Forstamt sowohl für den Staatswald zuständig ist, das ist in Baden-Württemberg etwa ein Viertel der Waldfläche, wie auch für den kommunalen Wald und den privaten Wald mit jeweils etwa 38 Prozent der Waldfläche.
    Die Förster pflegen den Wald und entscheiden, wie viel Holz zum Einschlag freigegeben wird, und vermarkten das Holz dann auch gleich.
    Die Idee dahinter: Der Landesbeamte Förster ist unabhängig und sorgt auch in den Privatwäldern dafür, dass nur maßvoll Holz geschlagen wird, er hat einen Blick auf die sogenannte Allgemeinwohlverpflichtung des Waldes. Dazu gehört - zu einem erheblichen Teil der Naturschutz. Ein Grund, warum auch die Naturschutzverbände in Baden-Württemberg das Einheitsforstamt schätzen, so Hannes Huber vom NABU:
    "Das Einheitsforstamt ist ein Garant für einen hohen Waldstandard, den wir im Augenblick, den wir im Moment bei der Bewirtschaftung haben. Der große Vorteil ist, das auch die privaten und kommunalen Wälder davon profitieren, weil es von den gleichen Menschen bewirtschaftet wird und die positive Entwicklung vom staatlichen Forst auch auf die anderen Waldarten übergeht."
    Keine Waldbewirtschaftung nach Kassenlage also, sondern nachhaltige Pflege. Sogar die Sägewerke können damit gut leben, denn sie haben auf die Weise eine kontinuierliche Holzversorgung.
    Allerdings gibt es ein Problem mit dem Einheitsforstamt: Das Bundeskartellamt hat ein Beschwerdeverfahren eingeleitet, weil die gemeinsame Vermarktung von Privatholz und Staatsholz durch die Landesverwaltung wettbewerbswidrig sei.
    Naturschützer wünschen sich eine nachhaltige Pflege
    Die AG Wald wirft dem Kartellamt nun erstens vor, mit dem Verfahren seine Kompetenzen zu überschreiten und befürchtet zweitens Schlimmes für den Wald, wenn in Privat- oder Kommunalwäldern zum Beispiel private Dienstleister für die Bewirtschaftung zuständig sind.
    "Da befürchten wir eine eindeutige Monetarisierung in der Waldwirtschaft, das heißt die anderen Funktionen, die sogenannten Schutzfunktionen des Waldes, die Daseinsvorsorge würden dann unter die Räder kommen."
    Der Ball liegt derzeit beim Landwirtschaftsministerium. Wenn es nach dem Kartellamt geht, muss die gesamte Forstverwaltung in Baden-Württemberg umstrukturiert werden - angesichts eines gut funktionierenden Systems, so der grüne Minister Alexander Bonde, keine Aufgabe, die Freude macht, aber:
    "Ich bedauere das. Ich halte die Analyse des Kartellamtes für falsch. Ich glaube, dass wir eine gut aufgestellte Forststruktur haben. Aber ich muss akzeptieren, dass das Kartellamt die Kompetenzen bekommen hat vom Bund, die uns zu Reformen zwingen, die wir sonst nicht machen würden."
    In den vergangenen Wochen wurden gemeinsam mit dem Kartellamt verschiedene Möglichkeiten einer Neuorganisation diskutiert und das Ministerium favorisiert ein Modell, nachdem die heutige Forstverwaltung künftig nur noch für die privaten und kommunalen Wälder zuständig wäre:
    "Wir bemühen uns, die positiven Teile des Einheitsforstamt so weit wie möglich zu retten indem wir auf 76 Prozent der Fläche die bisherigen Strukturen beibehalten und auf 24 Prozent der Fläche, im Staatswald, in eine eigene Organisationsform gehen."
    Hoher Standard im Umweltschutz
    Denn so würden erstens die hohen Standards, was den Naturschutz angeht, gewahrt, zweitens wäre der Vorwurf der gemeinsamen Vermarktung von Staats- und Privatholz entkräftet.
    "Ganz vielleicht gibt es allerdings noch einen anderen Weg, den zum Beispiel die Arbeitsgemeinschaft Forst vorziehen würde. Das Thema steht derzeit auf der Tagesordnung der Agrarministerkonferenz in Potsdam und Rheinland-Pfalz hat eine Initiative gestartet, mit der der Bund aufgefordert werden soll, das Bundeswaldgesetz zu ändern, sodass das Einheitsforstamt überleben könnte."
    Allerdings müssten sich dazu zunächst die Länder einigen, dann eine Bundesratsinitiative vorlegen, und dann wäre noch eine Mehrheit im Bundestag nötig. - Selbst Dietmar Hellmann von der AG Wald sagt dazu aber:
    "Die Chancen sind, ich sag mal, sie sind da, aber es ist schwierig, sie zu entwickeln."
    Also wird es in Baden-Württemberg wohl eine Reform der Forstverwaltung geben müssen, die niemand will, aber zumindest soll der befürchtete Schaden für die Natur so gut es geht, verhindert werden.