
Was heißt die neue Einstufung für die Partei?
Schon als Verdachtsfall durfte die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Die höhere Stufe senkt nun aber die Schwelle, ab der der Verfassungsschutz seine Mittel der Beobachtung und Informationsbeschaffung einsetzen kann. Der Instrumentenkasten, zu dem unter anderem Observationen und der Einsatz von V-Leuten gehören, ist allerdings weitgehend geheim und hängt davon ab, ob festgelegte Kriterien im Einzelfall erfüllt sind.
Der Verfassungsrechtler Julian Krüper von der Ruhr-Universität Bochum sagte der "Rheinischen Post", die neue Einstufung eröffne dem Verfassungsschutz nun "das gesamte nachrichtendienstliche Repertoire bei der Beobachtung der Partei".
Gibt es weiterhin Geld vom Staat?
Im Jahr 2017 gab es eine Grundgesetzänderung. Danach kann Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, die staatliche Finanzierung aus Steuergeldern gestrichen werden.
Was bedeutet die Entscheidung für einzelne AfD-Mitglieder?
Eine Mitgliedschaft in einer als rechtsextremistisch eingestuften Partei kann Zweifel an der Verfassungstreue begründen. Allerdings ist die Mitgliedschaft allein noch nicht ausreichend für dienstrechtliche Konsequenzen bei Beamten, sondern der Einzelfall wird betrachtet. Das Gleiche gilt für den Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis bei Jägern und Schützen. Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte sagte, auf die Einstufung der AfD sollte etwa folgen, dass der Staat disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen Beamte ergreift, die für die Partei eintreten.
Wird es eine neue juristische Auseinandersetzung geben?
Die AfD will gegen die Einstufung durch den Verfassungsschutz juristisch vorgehen. Das kündigten die Vorsitzenden Weidel und Chrupalla bereits an. Die Gerichte müssen dann prüfen, ob und in welchem Maße die Partei gegen die Grundprinzipien der Verfassung verstößt. Zuständig wäre zunächst das Verwaltungsgericht Köln.
(Zusammengestellt mit Material der Deutschen Presse-Agentur und der Agence France-Presse)
Diese Nachricht wurde am 02.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.