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Wer trägt die Kosten energetische Gebäudesanierung?

Durch energetische Gebäudesanierung wird weniger Energie verbraucht. Die schwarz-gelbe Bundesregierung will bis 2050 einen weitgehend klimaneutralen Gebäudestand erreichen. Aber wer trägt die Kosten? Der Mieterbund befürchtet, dass die Mieter einen Großteil zahlen müssen.

Von Susanne Arlt | 09.07.2012
    Geht es nach dem Willen der schwarz-gelben Bundesregierung, dann soll bis zur Mitte dieses Jahrhunderts ein weitgehend klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden. Der Wärmebedarf von Wohnhäusern müsste daher bis zum Jahr 2050 um 80 Prozent reduziert werden. Heere Ziele finden der deutsche Mieterbund und die drei Umweltverbände Naturschutzbund, Bund für Umwelt und Naturschutz und Deutscher Naturschutzring. Doch wie der Bund es schaffen will, diese Ziele auch einzuhalten, darüber würde man derzeit noch rätseln, erklärten die Verbandsvertreter heute Vormittag auf einer Pressekonferenz. Ulrich Ropertz, Pressesprecher des Deutschen Mieterbund, monierte, dass bis heute der Bund nicht eindeutig sage, wer denn nun die Kosten für die energetische Gebäudesanierung überhaupt tragen soll.

    "Nach geltendem Recht ist es der Mieter, der elf Prozent der Sanierungskosten zahlen muss, und da muss man kein Hellseher sein, da muss man auch nur die Grundrechenarten begreifen, um nachvollziehen zu können, das wird nicht funktionieren."

    Die energetische Gebäudesanierung sei seit zehn Jahren eines der Hauptziele des Deutschen Mieterbundes, betonte Ropertz. Ohne Wenn und Aber spreche man sich für die energetische Sanierung aus, denn es gehe ihnen, so wie den Umweltverbänden, um eine CO2-Reduzierung im Gebäudebestand, aber auch um eine Heizkostenreduzierung. Denn das Heizen sei in den vergangenen zehn Jahren immer teurer geworden. Ropertz hat nicht den Eindruck, dass die Bundesregierung mit einer Zunge spreche, wenn es um das Thema Energiewende bzw. energetische Gebäudesanierung gehe.

    "Insbesondere passiert mietrechtlich eigentlich überhaupt nichts. Der Bauminister kümmert sich um diese Fragestellung so gut wie überhaupt nicht. Und ich denke, dass hier die Bundesregierung aufgerufen ist, im Prinzip die einzelnen Facetten der energetischen Gebäudesanierung zusammen zu fügen. Das fehlt bisher."

    Bei der energetischen Gebäudesanierung geht es vor allem um die Wärmedämmung. Die Kosten dafür sollten zu je einem Drittel auf den Mieter, den Vermieter und den Bund verteilt werden, so der Pressesprecher des Deutschen Mieterschutzbundes. Die geplante steuerliche Förderung bei der energetischen Gebäudesanierung sei wichtig, doch die allein werde nicht ausreichen, um die klimaschutzpolitischen Ziele erreichen zu können. Pro Jahr bräuchte man mindestens fünf Milliarden Euro, um bei den Energieeinsparmaßnahmen voranzukommen, sagte NABU-Energieexperte Ulf Sieberg. Er fordert zudem, einen sogenannten Sanierungsfahrplan einzuführen, damit Hauseigentümer künftig mehr Planungssicherheit bei der energetischen Gebäudesanierung bekämen.

    "Dass der Gebäudeeigentümer den Wissensstand vermittelt bekommt, indem er erst mal erfährt, wie steht denn mein Gebäude da. Also den Ist-Zustand zu definieren, um dann zu sagen, wo muss ich denn hin mit diesem einzelnen Gebäude. Da muss man die Gebäude noch einmal differenzieren, Fachwerkhäuser müssen da andere energetische Kennwerte erreichen dürfen als beispielsweise ein Plattenbau aus den 50er- oder 60er-Jahren. Und dann muss ein Sanierungsfahrplan das Zielniveau definieren und zeigen, wie komme ich denn zu diesem Zielniveau hin, damit ich dann klimaschutzkompatibel mit den langfristigen Zielen bin."