Montag, 29. April 2024

Archiv


"Wir Journalisten, wir sind nicht die Erfüllungsgehilfen"

Heute wird der Prozess gegen Jörg Kachelmann in Mannheim beginnen. Von Vorverurteilung und auch vorzeitigem Freispruch war in Zusammenhang mit diesem Verfahren häufig die Rede. Unabhängig davon wird in München in wenigen Stunden das Urteil im Fall Dominik Brunner gesprochen.

Gisela Friedrichsen im Gespräch mit Gerwald Herter | 06.09.2010
    Einschätzungen von Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen.

    Gisela Friedrichsen: Also das ist sicher nicht in allen Fällen so, aber in dem Moment, wo es um Prominente geht, macht man diese Beobachtung doch immer wieder. Denken Sie an den Fall Nadja Benaissa, da wurden Dinge aus ihrem Intimleben bekannt gegeben zu einer Zeit, als man überhaupt noch nicht wusste, ob diese Vorwürfe irgendeine Grundlage haben. Bei Kachelmann muss man ein Fragezeichen machen. Ich weiß nicht, wer "Focus" zum Beispiel so früh informiert hat über die Einzelheiten des Ermittlungsergebnisses. Da ist irgendwo ein Leck gewesen, es spricht keiner darüber, es passiert auch nichts. Diese Bekanntgabe oder dieses Zitieren aus Ermittlungsakten ist eigentlich eine Straftat. Aber mir ist kein Fall bekannt jetzt, wo wirklich mal etwas geahndet würde. Das passiert und dann regen sich alle darüber auf und das war es dann.

    Herter: Was waren denn die wichtigsten belastenden Informationen, die im Fall Kachelmann frühzeitig öffentlich geworden sind?

    Friedrichsen: Nun ja, das waren die ganzen Details aus der Aussage der mutmaßlich Geschädigten, und zu dieser Zeit wusste man noch nicht, ob diese Aussage auch tatsächlich der Wahrheit entspricht. Die Frau ist dann von einer Aussagepsychologin begutachtet worden und die Staatsanwaltschaft hat bereits Anklage erhoben, bevor das Ergebnis dieser Begutachtung überhaupt auf dem Tisch war.

    Herter: Entlastende Informationen folgten dann aber auch, sozusagen im Gegenschlag, etwa Gutachten, die die Angaben der mutmaßlich Geschädigten in zweifelhaftem Licht erscheinen lassen. Die sind ja wohl kaum von der Staatsanwaltschaft, wenn wir mal mutmaßen dürfen, an die Presse weitergegeben worden?

    Friedrichsen: So ist das!

    Herter: ... , sondern von den Strafverteidigern. Vermutlich! Die müssten ein Interesse gehabt haben?

    Friedrichsen: Das Interesse dürfte in dem Fall bei denen gelegen haben, ja.

    Herter: Warum sollen Strafverteidiger das Recht haben, an die Öffentlichkeit zu gehen, Staatsanwälte aber nicht?

    Friedrichsen: Wenn die Staatsanwälte bereits sozusagen das Feld bestellt haben, dann, meine ich, ist es nur ein Gebot der Fairness, wenn dann auch noch mal eine andere Stimme zu hören ist. Auch wir Journalisten sind ja eigentlich daran interessiert, nicht nur die Sichtweise der einen Seite, sondern auch der anderen Seite zu publizieren.

    Herter: Strafverteidiger waren schon immer in den vergangenen Jahrzehnten daran interessiert, in das Geschäft mit Journalisten zu kommen, um das mal so zu sagen. Die haben ja auch Akteneinsicht. Hat sich aufseiten der Staatsanwaltschaft da in den letzten Jahrzehnten was getan?

    Friedrichsen: Da hat sich in den letzten Jahren – Jahrzehnten würde ich nicht sagen, aber Jahren – vieles getan. Sie tun es den Strafverteidigern jetzt, ziehen da gleich, mit der Folge – und das, finde ich, sehr bedenkenswert oder sehr bedauerlich auch -, dass es mittlerweile unter den Strafverteidigern sozusagen sogenannte Litigation, also Werbungsleute gibt, die versuchen, bestimmte Presseorgane zu beeinflussen im Sinne des Mandanten, in der Hoffnung, dass dann ein öffentlicher Druck erzeugt wird, dem sich ein Gericht dann nicht mehr entziehen kann. Da kommt die ganze Sache in eine Schieflage. Wir Journalisten, wir sind nicht die Erfüllungsgehilfen weder für die eine Seite noch für die andere Seite. In dem Moment, wo ich persönlich spüre, dass mich jemand zu vereinnahmen versucht, da putze ich schon die Platte, da bin ich schon weg. Aber es gibt halt viele junge Leute, die kämpfen um ihr Überleben, die müssen sehen, dass sie irgendwie ihren Arbeitsplatz behalten, und die sind natürlich empfänglich dann für solche Informationen, die sie dann aus einseitiger Quelle bekommen.

    Herter: Strafverteidiger arbeiten gerne mit der Presse zusammen, um Werbung für sich zu machen. Ist das richtig?

    Friedrichsen: Auch das! Ich meine, ein Bild im "Spiegel", das ist für manchen Strafverteidiger der Beginn der Karriere.

    Herter: Und viele Aufträge, die er dann bekommt.

    Friedrichsen: Ja, ja.

    Herter: Sprechen wir über den Fall Dominik Brunner. Dort wird heute am Landgericht München I das Urteil gesprochen. Da kamen Einzelheiten über die Presse, auch über den "Spiegel" an die Öffentlichkeit, bevor sie im Gerichtssaal zur Sprache kamen. War das legitim, um einer Vorverurteilung entgegenzuwirken?

    Friedrichsen: Diese Informationen, die der "Spiegel" da veröffentlicht hat, stellten sich heraus, als das Strafverfahren bereits begonnen hatte, und man merkte, dass die Veröffentlichungen vorher von der Staatsanwaltschaft, die in den Pressekonferenzen zum Beispiel gegeben wurden, diese Informationen, dass die nicht vollständig gewesen sind, sondern dass die Staatsanwaltschaft ein anderes Bild gezeichnet hatte, nämlich dass Herr Brunner sozusagen sich habe wehren müssen gegen diese Angeklagten, dass er unvermutet von denen überfallen worden sei und dass er alles richtig gemacht habe, und da kam dann ja auch diese Welle der Heldenverehrung auf. Im Verfahren merkte man dann plötzlich, hoppla, irgendwie das stimmt ja gar nicht. Er hat den ersten Schlag gesetzt. Auch der Umstand, dass er nicht totgetreten wurde in dem Sinne – unter Tottreten stelle ich mir vor irgendwelche Knochenbrüche, Milzriss und innere Blutungen und ich weiß nicht was -, sondern dass er keinen Knochenbruch und nichts hatte, sondern dass er am Herzversagen, also an Aufregung gestorben ist. Auch das war nicht mitgeteilt worden, und ich meine, da steht man dann als Journalist und denkt, ja was war da wohl der Hintergrund, warum ist die Öffentlichkeit da falsch informiert worden, und jetzt stehen wir hier im Strafverfahren und jetzt sieht die Sache plötzlich anders aus.

    Herter: Also in diesem Falle hatten Sie ein Motiv, um diese Informationen zu veröffentlichen.

    Friedrichsen: Ja, weil es einfach nicht der Wahrheit entsprochen hat, was man vorher erfahren hat.

    Herter: Veröffentlichen Sie exklusives Material exklusive Informationen auf jeden Fall?

    Friedrichsen: Das kommt ganz darauf an. Das kann man so generell nicht sagen. Wenn ich etwas mitgeteilt bekomme mit der Bitte, davon keinen Gebrauch zu machen, und das auch begründet wird, dann halte ich mich daran. Wenn ich merke, dass ich damit benutzt werden soll, dann überlege ich mir das drei- und viermal und versuche, das auch noch weiter zu recherchieren und in einen gewissen Zusammenhang zu stellen. Wenn es wirklich eine Exklusivinformation ist, die man guten Gewissens verwenden darf und verwenden muss vielleicht, dann tut man das natürlich auch.

    Herter: Aber man überlegt sich zweimal, ob man exklusives Material nicht veröffentlicht, denn es ist von hohem journalistischem Wert?

    Friedrichsen: So ist es, natürlich, aber man muss heute so darauf achten, dass man nicht die Persönlichkeitsrechte oder die Intimsphäre von irgendwelchen Personen verletzt, dass man schon deshalb auch immer eine Schere im Kopf hat und immer auch im Auge behält, ob man vielleicht dann Ärger mit der Staatsanwaltschaft oder mit einem Gericht bekommt.

    Herter: Gisela Friedrichsen, Gerichtsreporterin des "Spiegel", im Gespräch mit dem Deutschlandfunk über Vorverurteilungen und das schwierige Verhältnis von Medien und Justiz.

    Weitere Beiträge zum Thema auf DRadio.de:
    Tatverdächtige bestreiten Tötungsabsicht- Beim Mordfall Brunner war offenbar Alkohol im Spiel, Schwerpunkt vom 13.7.2010
    "Ich glaube nicht, dass sie eine Grenze überschritten haben"- Interview mit dem ehemaliger "Bild"-Chefredakteur über den Fall Kachelmann in den Medien vom 2.8.2010