Friedbert Meurer: Wer vor allem in den Großstädten im Moment eine Wohnung zu mieten sucht, in Berlin, in Frankfurt, in Köln, der erlebt oft sein blaues Wunder. Die Mieten sind rasant angestiegen, teilweise um mehr als 30 oder 40 Prozent in den letzten Jahren. In Zukunft soll das anders werden mit der Mietpreisbremse. Die Spitzen der Regierungskoalition in Berlin haben sich gestern auf Details geeinigt. Wird eine Wohnung neu vermietet, darf die neue Miete maximal nur noch um zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Es gibt allerdings Ausnahmen. Meine Kollegin Christiane Kaess sprach gestern mit Lukas Siebenkotten, dem Direktor des Deutschen Mieterbundes.
Lukas Siebenkotten: Wir begrüßen als Mieterbund, dass die Mietpreisbremse jetzt endlich kommt. Sie stand ja im Koalitionsvertrag und auch in den Programmen der Parteien, die die Koalition bilden. Wir freuen uns darüber, dass auf diese Weise eine gewisse Dämpfung der Mieten erreicht werden kann. Was wir nicht so gut finden ist, dass Neubauten und sanierte Wohnungen davon ausgenommen werden.
Bei Neubauten "gar keine Begrenzung mehr drin"
Christiane Kaess: Warum ist das nicht so gut?
Siebenkotten: Weil auch bei Neubauten es sinnvoll ist, dass die Mieten nicht durch die Decke schießen können. Wir hatten in dem Entwurf, der ursprünglich vom Ministerium mal gemacht worden war, schon eine Regelung, dass Neubauten zunächst ausgenommen sind, dann aber bei der Weitervermietung, wenn ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wird, die Mietpreisbremse gegriffen hätte. Das wurde nun rausgenommen, dadurch ist da gar keine Begrenzung mehr drin. Das finden wir nicht so gut.
Kaess: Ihre Befürchtung ist, es wird letztendlich doch die Mieten nach oben treiben, weil wenn die Mieten in den Neubauten steigen, lässt das natürlich den Mietspiegel auch wiederum nach oben schießen.
Siebenkotten: Nun will ich das nicht übertreiben mit den Neubauten, denn die weitaus meisten Wiedervermietungsmieten sind natürlich keine Neubaumieten, sondern Mieten im Bestand. Das heißt, es ist nicht gut, es gefällt uns nicht, dass die Neubauten ausgenommen sind, aber der weitaus größere Teil der Mietwohnungen ist von der Mietpreisbremse betroffen.
Kaess: Und könnte sich das in Zukunft ändern, genau durch diese Neuregelungen?
Siebenkotten: Die Neubaumieten werden in den nächsten Jahren vermutlich weiterhin keine riesengroße Rolle spielen, weil es keine sehr große Neubauaktivität gibt. Würde die Neubauaktivität sich deutlich steigern, würde natürlich auch die Bedeutung zunehmen.
"Der Neubau wird durch die Mietpreisbremse weder befördert, noch wird er dadurch behindert"
Kaess: Jetzt ist die Kritik von der anderen Seite, ohne Ausnahmen wäre auch nicht sicherzustellen, dass weiter in den Wohnungsbau investiert wird. Ist das gerechtfertigt, dieses Argument?
Siebenkotten: Nein. Das ist ein Argument, das nicht wirklich vernünftig ist. Sehen Sie, die Mietpreisbremse hat überhaupt nichts mit dem Neubau von Wohnungen zu tun, sondern sie soll ja nur die Neuvermietung einigermaßen im Griff halten. Der Neubau wird dadurch weder befördert, noch wird er dadurch behindert. Das ist eine ganz andere Baustelle, denn beim Neubau geht es um die Frage, ob er angereizt wird durch steuerliche Erleichterungen oder Ähnliches. Aber die Mietpreisbremse widerspricht ihm nicht.
Kaess: Aber ein Anreiz wäre natürlich auch, wenn man hohe Mieten verlangen kann.
Siebenkotten: Ja, das hätte man auch nach dem ursprünglichen Entwurf machen können, weil ja der Neubau zu Beginn, also bei der Erstvermietung des Neubaus, ausgenommen gewesen wäre. Nun ist er aber auch noch für die denkbare Zweit- oder Drittvermietung ausgenommen, und das finden wir nicht so gut.
Kaess: Es gibt noch eine ganz andere Kritik, die kommt vom Immobilienverband. Da heißt es, es wird eventuell nicht mehr viel renoviert werden, wenn nur noch die großen Sanierungen und der Neubau von der Mietpreisbremse ausgenommen werden. Ist das die Gefahr, dass wir bald lauter veraltete Wohnungen haben?
Siebenkotten: Nein! Auch das halten wir für nicht richtig, diese Behauptung, denn es gibt einen Paragrafen im BGB, nach dem bei Modernisierungen - und zwar unabhängig davon, ob sie umfassend oder nicht umfassend sind - eine Mieterhöhung möglich ist. Und diese Mieterhöhung kann - die Regeln haben sich nicht geändert - auch weiterhin stattfinden. Durch die Mietpreisbremse wird das überhaupt nicht beeinträchtigt.
"Viele ländliche Gegenden sind von der Mietpreisbremse überhaupt nicht betroffen"
Kaess: Wenn wir mal auf diese mögliche Erhöhung gucken, wenn eine Wohnung neu vermietet wird, darf die Miete dann das ortsübliche Niveau um maximal zehn Prozent übersteigen. Es geht hier ja vor allem um begehrte Gegenden, wenn man über dieses ortsübliche Niveau spricht. Ist das letztendlich immer noch zu hoch?
Siebenkotten: Zunächst mal muss man ja feststellen, dass überhaupt nur diejenigen Städte von der Mietpreisbremse betroffen sind, die von der jeweiligen Landesregierung ausdrücklich als Gebiete mit Wohnungsknappheit identifiziert worden sind. Das heißt, viele ländliche Gegenden sind von der Mietpreisbremse überhaupt nicht betroffen.
Kaess: Es geht um die begehrten Gebiete in den Großstädten.
Siebenkotten: So ist es: die begehrten in den Großstädten und in den Universitätsstädten. Ich will das mal so formulieren: Die Wohnungen in den Universitätsstädten und in den Großstädten sind besonders begehrt, das ist richtig, aber die Mietpreisbremse kann dort ein wenig helfen. Sie kann bei der Dämpfung helfen, auch bei höheren Mieten - das ist uns schon klar -, aber eben auch bei den niedrigeren.
Kaess: Unterm Strich: Es reicht nicht aus?
Siebenkotten: Es reicht nicht aus. Aber es ist zumindest ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung.
"Das ist eigentlich nur eine vernünftige Bereinigung"
Kaess: Dann schauen wir ganz zum Schluss noch auf einen anderen Punkt. Auch bei den Maklergebühren soll sich etwas ändern. In Zukunft bezahlt derjenige den Makler, der ihn beauftragt. Das muss ja aber nicht immer günstig für die Mieter sein, wenn zum Beispiel der Mieter selber einen Makler braucht.
Siebenkotten: Ja, so ist es. Aber bisher war es ja so, dass fast immer der Mieter den Makler bezahlt hat, egal ob er ihn beauftragt hatte oder der Vermieter. Das widersprach übrigens meiner Ansicht nach auch völlig marktwirtschaftlichen Prinzipien. Es soll derjenige bezahlen, der bestellt, und wenn der Vermieter hingeht und sagt, bitte, lieber Makler, vermakel meine Wohnungen an Mieter, dann soll er dafür bezahlen. Wenn der Mieter ihn beauftragt, soll der Mieter ihn bezahlen. Das ist eigentlich nur eine vernünftige Bereinigung.
Meurer: Der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, findet die Mietpreisbremse gut, aber sie sollte auch bei Neubauten gelten. Christiane Kaess hat in diesem Interview die Fragen gestellt.
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