
Die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen auf Bewährung für die beiden Männer gefordert: für den Fahrdienstleiter ein Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung, für den zuständigen Bezirksleiter zwei Jahre. Die Verteidiger der Angeklagten forderten jeweils Freispruch für ihre Mandanten.
Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen: fünf Tote und Dutzende Verletzte
Fünf Menschen starben und mehr als 70 wurden verletzt, als der Zug vor dreieinhalb Jahren in Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen entgleiste. Der Grund waren marode Schienen. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die beiden Angeklagten das Unglück hätten verhindern können. Sie sah beim Bezirksleiter, der Instandsetzungsmaßnahmen immer wieder verzögert haben soll, "wiederholtes und systematisches Versagen". Bei dem Fahrdienstleiter sah die Staatsanwaltschaft ein "Augenblicksversagen".
Gericht: keine strafbaren Pflichtverletzungen nachzuweisen
Der Vorsitzende Richter sagte, die für eine Verurteilung nötige Pflichtwidrigkeit sei beiden Männern aber nicht nachweisbar gewesen. So seien die gebrochenen Schwellen kaputt gewesen, weil es chemische Prozesse im Beton gegeben habe. Deshalb seien Risse entstanden. "Von außen hat man dieses Rissbild nicht gesehen", sagte der Richter. Dem Bezirksleiter, für den die Staatsanwaltschaft zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert hatte, sei deshalb kein pflichtwidriges Verhalten nachzuweisen.
Beide Angeklagte hatten sich ergriffen und sehr betroffen über das Unglück gezeigt. Zu Beginn des Prozesses hatten sie sich umfangreich geäußert und bei den Hinterbliebenen und Betroffenen um Entschuldigung gebeten. Nach den Plädoyers ihrer Anwälte schlossen sie sich jeweils den Ausführungen ihrer Verteidiger an.
Diese Nachricht wurde am 19.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.





