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Europäischer Gerichtshof
EU verklagt Deutschland wegen lascher Flughafenkontrollen

Prüfern war es im Dezember gelungen, Waffen durch die Sicherheitskontrollen an deutschen Flughäfen zu schmuggeln. Aber trotz Warnungen hat Deutschland nach Meinung der Europäischen Kommission nicht ausreichend gehandelt. Jetzt reagiert Brüssel mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das könnte Strafzahlungen nach sich ziehen.

28.05.2015
    Handgepäck-Piktogramm, fotografiert auf dem Stansted Airport in London
    Die EU erhöht den Druck auf Deutschland wegen Risiken bei der Handgepäck-Kontrollen an Flughäfen. (picture-alliance/ dpa)
    Nach Ansicht der EU-Kommission wird die Sicherheit auf einem Teil der deutschen Flughäfen nicht ausreichend überwacht. Die Behörde wirft Deutschland nicht direkt mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen vor. Allerdings habe Deutschland versäumt, die Effektivität der bestehenden Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig zu kontrollieren.
    Namen der betroffenen Flughäfen nannte die EU-Behörde nicht. Im vergangenen Dezember hatten Prüfer Sicherheitsrisiken an mehreren deutschen Flughäfen - darunter Frankfurt am Main und Düsseldorf - aufgedeckt. Medien hatten berichtet, die Prüfer hätten in jedem zweiten Fall erfolgreich Waffen oder gefährliche Gegenstände durch die Passagierkontrolle geschmuggelt.
    Sicherheitsleute deuteten Röntgenbilder falsch
    Hauptkritikpunkt war dabei, dass das Sicherheitspersonal offenbar nicht ausreichend geschult wurde. Unter anderem hätten die Mitarbeiter gefährliche Gegenstände auf Röntgenbildern bei der Handgepäck-Kontrolle nicht erkannt. Daraufhin hatte die EU Deutschland vergeblich aufgefordert, nachzubessern.
    Damit ist die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof der dritte Schritt in dem EU-Verfahren. Die Kommission hatte Deutschland nach eigenen Angaben bereits zuvor aufgefordert, das entsprechende Gesetz richtig umzusetzen. Die von Brüssel vorgegebenen Sicherheitsmaßnahmen sollen insbesondere Flughäfen und Flugzeuge vor Terroranschlägen mit Waffen oder Sprengstoff schützen. Bei einer Verurteilung drohen Strafzahlungen.
    (tj/tgs)