Donnerstag, 16. Mai 2024

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Frieser (CSU) zur Masken-Affäre
"Es bedarf eines Verhaltenskodex"

Zwar sind die beiden Unionsabgeordneten, die sich bei Masken-Geschäften bereichert haben sollen, aus ihren Parteien ausgetreten, die Diskussion hält aber an. Der Justiziar der Unionsfraktion, Michael Frieser, sagte im Dlf, dass es Compliance-Vorschrift geben müsse und kündigte weitere Aufklärung an.

Michael Frieser im Gespräch mit Sandra Schulze | 09.03.2021
Das Mitglied der CSU im Edathy-Untersuchungsausschuss des Bundestages, Michael Frieser spricht am 10.06.2015 nach der Befragung des Bundesinnenminister Thomas de Maiziere im Paul-Löbe-Haus in Berlin zu Medienvertretern. Foto: Gregor Fischer/dpa ++
Michael Frieser ist CSU-Bundestagsabgeordneter und Justiziar der Unions-Fraktion (dpa/picture alliance/Gregor Fischer)
Kurz vor den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg will die Union in der Masken-Affäre jetzt klare Kante zeigen. Den ehemaligen Union-Bundestagsabgeordneten Nikolas Löbel und Georg Nüßlein wird vorgeworfen, persönlichen Profit aus der Coronakrise geschlagen zu haben. Nüßlein und Löbel sollen für die Vermittlung von Masken-Geschäften Provisionen in sechsstelliger Höhe kassiert haben. Nach dem Rückzug aus der Unions-Fraktion verließen gestern beide auch ihre Partei. Nikolaus Löbel legte nach massivem Druck von der Partei- und Fraktionsspitze auch sein Bundestagsmandat mit sofortiger Wirkung nieder. Georg Nüßlein dagegen will bis zum Herbst im Bundestag bleiben. Er ließ mitteilen, dass er hoffe, dass bis dahin die strafrechtlichen Vorwürfe aus der Welt seien.
Der CSU-Bundestagsabgeordneter und Justiziar der Unions-Fraktion Michael Frieser sagte im Deutschlandfunk, dass er erschüttert sei. Es brauche nun einen Verhaltenskodex, der nicht nur der über das hinaus gehe, was legal sei und auch abdecke, was als Politiker legitim sei. Sobald eine Nebentätigkeit mit einer politischen Tätigkeit zusammenhänge, könne diese unter keinen Umständen mehr in irgendeiner Art und Weise vergütet werden, so Frieser.
Der frühere CSU-Abgeordnete Georg Nüßlein geht über einen Flur zu seinem Bundestagsbüro, während dieses durchsucht wird. Der Bundestag hat die Immunität des Abgeordneten aufgehoben und damit den Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse genehmigt. Er ist aus der CSU ausgetreten.
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Wie Union mit der Maskenaffäre umgehet, hat Auswirkungen auf das Politikvertrauen, kommentiert Katharina Hamberger. Die angekündigte Transparenzregelungen dürfen kein leeres Versprechen mehr sein.
Sandra Schulz: Fraktionschef Ralph Brinkhaus hat ja einen sehr interessanten Satz gesagt. "Wir werden die nächsten Tage dazu nutzen, auch alle Zweifelsfälle entsprechend zu klären." So ähnlich haben wir auch gerade Armin Laschet gehört. Was sind das für Zweifelsfälle?
Michael Frieser: Frau Schulz, wir sind natürlich nicht nur alle erschüttert. Das können Sie sich vorstellen. Als ehemalige Kollegen hat man an so einen Fall nicht gedacht, dass sich jemand für so eine normale politische Tätigkeit, nämlich Kontakte herzustellen, auch noch bezahlen lässt. Deshalb ist es klar, dass diese Art der umfassenden Aufklärung in einer Fraktion auch darauf hinausläuft, dass wir die Kollegen befragen, und zwar deutlich von der Fraktionsspitze aus, indem wir sagen, gab es denn irgendwelche Formen von Kontaktaufnahme zwischen euch für Firmen zum Beispiel im Wahlkreis und anderen Institutionen in der Bundesregierung, damit wir auch Klarheit über die Frage haben, gibt es denn solche Fälle. Bekannt sind uns im Augenblick keine.
Schulz: Sagen Sie genau, wie Sie vorgehen, um das jetzt zu klären.
Frieser: Der erste Schritt ist erst mal, dass wir die Kollegen natürlich bitten, in Form einer Selbstauskunft deutlich zu sagen, habt ihr Kontakte aufgenommen für gegebenenfalls Dritte, nämlich Firmen, und habt ihr Kontakt hergestellt zur Bundesregierung oder zu anderen Institutionen, zum Beispiel im Land oder Ähnliches. Und wie ist dieser Kontakt abgelaufen.
Selbstverständlich ist auch klar, dass das Informationsfreiheitsgesetz jeden in die Lage versetzt, über die Behörde, nämlich zum Beispiel das Bundesgesundheitsministerium, Einsicht in solche Kontaktaufnahmen, zum Beispiel geschriebene Briefe zu bekommen. Es hat überhaupt keinen Sinn zu glauben, dass eine solche Form von Kontaktaufnahme, die man von uns als Abgeordneten ja auch möchte – man will ja die Vermittlung zur Beseitigung einer Krise, zur Minderung von irgendwelchen Fehlbedarfen -, dass so etwas gegebenenfalls nicht irgendwo registriert wäre oder dokumentiert wäre. Deshalb muss es aufgedeckt werden.
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Schulz: Die Tatsache, dass es sein könnte, dass auch Sie es für möglich halten, dass es noch weitere solche Fälle gibt in Ihrer Fraktion, was sagt das über den moralischen Kompass in Ihren Reihen?
Frieser: Erst mal ist es vollkommen klar. Die Tatsache, dass so etwas überhaupt passiert, verträgt sich nicht, überhaupt nicht mit der Grundlage eines Mandates, sondern mit der politischen Bestimmung insgesamt. Deshalb ist es so fast irrsinnig, so etwas überhaupt anzunehmen.
Compliance-Vorschriften
Schulz: Aber es ist ja Realität.
Frieser: Genau, und das ist genau der Punkt, dass man sich auf solche Dinge vorbereiten muss. Das bedeutet für uns: Das nächste, was wir tun müssen, ist zu unterscheiden. Das eine ist nämlich die Frage, was ist noch legal. Da kann und soll und muss die Staatsanwaltschaft ermitteln, wenn etwas insbesondere strafrechtliche Vorschriften verletzt hat. Aber die Frage ist, ist es als Abgeordneter auch legitim, und da kommen wir zu ganz anderen Maßstäben. Das heißt, es bedarf eines Verhaltenskodex, dem sich die Kollegen unterwerfen. Wenn sie für die Union Politik machen wollen, dann muss klar sein, dass es Compliance-Vorschriften gibt, bei denen genau solche Fragen der Kontaktaufnahme über jeden Zweifel erhaben sind.
Schulz: Genauso einen Verhaltenskodex haben jetzt ja auch Fraktionschef Brinkhaus und CSU-Landesgruppenchef Dobrindt angekündigt. Sie sagen, sie wollen deutlich über das hinausgehen, was rechtlich von den Mitgliedern des Bundestages erwartet wird. Es sollen Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten, die in einem direkten Zusammenhang mit dem Aufgabengebiet in der Fraktion stehen, ausgeschlossen werden. Wäre da nicht für mehr Klarheit gesorgt, wenn überhaupt Vermittler- und Beratungsgeschäfte, bei denen sich vielleicht manche Wählerin und mancher Wähler fragt, was machen die überhaupt da, warum kriegen die da überhaupt so viel Geld dafür, wäre es nicht klarer, solche Tätigkeiten komplett auszuschließen?
Frieser: Da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Der deutsche Steuerzahler, die Bürgerinnen und Bürger bezahlen ihre Abgeordneten, damit sie Politik für ihre Interessen machen. Und genau wenn wir das tun, dann kann das nicht auch noch daneben vergütet werden. Wir müssen das trennen von der Frage, kommt jemand als Landwirt, kommt jemand als Arzt, kommt jemand als Anwalt in den Deutschen Bundestag. Das wollen wir ja auch. Wir wollen am Ende des Tages nicht nur Beamte im Deutschen Bundestag sitzen haben, dass es nebenher noch eine Tätigkeit gibt. Aber sobald die zusammenhängt mit der politischen Tätigkeit, kann sie unter keinen Umständen mehr in irgendeiner Art und Weise vergütet werden.
Albrecht von Lucke in der ARD-Talkshow maischberger. die woche im WDR Studio BS 3. Köln, 27.11.2019 *** Albrecht von Lucke on the ARD talk show maischberger die woche at WDR Studio BS 3 Cologne, 27 11 2019 Foto:xC.xHardtx/xFuturexImage
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Schulz: Warum ist das denn bis dato möglich? Die Kritik daran, an diesen Beratertätigkeiten, die ist ja uralt.
Frieser: Bis dato ist es so auch nicht möglich. Damit wir uns da nicht falsch verstehen. Das was wir im Augenblick bedauern müssen an Vorgängen bei Herrn Nüßlein oder bei Herrn Löbel, ist bis dato schon nicht mit dem Kodex des Deutschen Bundestages, den Verhaltensregeln vereinbar. Deshalb muss man aber anscheinend deutlicher machen, dass man genau diese Fälle auch bezeichnet in einem Verhaltenskodex, damit es hier überhaupt keine Art von Missverständnis gibt. Deshalb noch mal klar: Die Fälle, die jetzt bereits bisher existieren, sind davon eigentlich schon abgedeckt. Aber wir müssen es anscheinend deutlicher fassen, damit nicht nur die eigenen Kollegen, sondern auch die Menschen draußen verstehen, die meinen es tatsächlich ernst.
"Man sollte versuchen, es sauber zu trennen"
Schulz: Das würde ich aber gerne kontrastieren mit einem Beispiel aus Ihrer Fraktion. Das ist jetzt keine investigative Recherche von mir vom Deutschlandfunk, sondern das ist so nachzulesen auf der Seite von Karin Maag. Das ist die gesundheitspolitische Sprecherin Ihrer Fraktion. Sie hat angegeben, eine Beratertätigkeit für die Davita Medical Group Deutschland – das ist ein US-amerikanischer Anbieter für Dialyse-Leistungen. Die Einkünfte sind angegeben mit Stufe zwei, liegen zwischen 3500 und 7000 Euro. Wollen Sie mir sagen, so was geht künftig nicht mehr?
Frieser: Ich kann das um Gottes willen nicht beurteilen. Ich darf hier keine Fernanalyse machen, Frau Schulz. Da müssen Sie tatsächlich Verständnis haben.
Schulz: Das ist nachzulesen auf der Seite Bundestag.de.
Frieser: Ja!
Schulz: Das ist ja keine Fernanalyse.
Frieser: Das ist ja schon mal richtig, dass man das tatsächlich auch transparent sehen kann, was da passiert. Und dann gilt es, genau solche Punkte auch der Fraktion gegenüber offenzulegen, was passiert in dieser Frage. Frau Schulz, wir müssen schon jetzt noch mal an der Stelle deutlich unterscheiden. Das eine ist die Frage, etwas, was wir sowieso tun müssen als Abgeordnete, nämlich Interessen auch zu vertreten, zum Beispiel aus einem Unternehmen in einem Wahlkreis, die sagen, kannst Du mir da eine Stelle nennen, wo ich mich hinwenden soll. Das ist das eine. Und das provisionieren zu lassen, ist unglaublich.
Die andere Frage ist schon die zu sagen, hat man nebenher noch einen Beruf, dem man auch nachgehen kann. Da sollte man versuchen, es sauber zu trennen. Das eine ist tatsächlich moralisch auch inakzeptabel und mit dem Beruf des Abgeordneten nicht zu vereinbaren. Das andere ist aber, Frau Schulz, die Tatsache des deutschen Abgeordnetengesetzes, das natürlich auch will, dass Menschen weiterhin in ihren Berufen tätig sind. Die beiden Dinge sollte man nicht miteinander verquicken.
"Wer in die Politik geht, um Geld zu verdienen, ist schlecht beraten"
Schulz: Bräuchte es insgesamt denn auch eine Deckelung der Nebeneinkünfte, wenn wir zum Beispiel an Ihren Fraktionskollegen Peter Ramsauer denken, dessen Nebeneinkünfte Abgeordnetenwatch ja auf fast 900.000 Euro beziffern? Das sind alles Tätigkeiten, die Peter Ramsauer neben seiner Arbeit als Abgeordneter macht. Der Durchschnittsverdienst in Deutschland für einen 40 Stunden Job liegt bei 60.000. Diese Diskrepanz, die zu erklären, das ist doch schwer. Brauchen wir da einen Deckel?
Frieser: Das ist im Einzelfall nicht ganz einfach. Da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Die entscheidende Frage – das hat auch verfassungsrechtliche Gründe -, wo ist die Höhe. Wer in die Politik geht, um Geld zu verdienen, ist ganz schlecht beraten. Der soll bitte in einem Unternehmen Vorstand werden. Da hat er wahrscheinlich mehr Vergnügen und er hat wahrscheinlich am Ende des Tages auch wirtschaftlich mehr davon.
Schulz: Haben Sie das Peter Ramsauer schon mal gesagt?
Frieser: Das brauche ich Peter Ramsauer nicht zu sagen; das weiß er. Glauben Sie mir das.
Schulz: Vielleicht hat er auch seinen Weg gefunden.
Frieser: Die entscheidende Botschaft ist schon die zu sagen, man muss sich schon auch deutlich selbst befragen. Das eine ist das tätig werden in seinem eigenen angestammten erlernten Beruf nebenher. Peter Ramsauer ist Unternehmer, und zwar auf verschiedenen Gebieten. Das andere ist die Frage, hat man eigentlich noch – und darauf lege ich absoluten Wert –, die Haupttätigkeit ist die des Abgeordneten. Da muss sich dann wirklich jeder befragen, ist er in der Lage, die Zeit und seine Haupttätigkeit wirklich auf diesen Job als Bundestagsabgeordneter zu legen.
Schulz: Da hätte ich jetzt auch noch ein Gegenbeispiel von Peter Ramsauer auf dem Zettel, aber das kann ja jede Hörerin, jeder Hörer auch nachlesen auf der Seite Bundestag.de. – Noch eine Frage mit Blick um knappe Antwort. Der Blick aufs Ganze: Sie wollen jetzt Transparenzregeln durchsetzen, von denen die Opposition, auch Ihr politischer Gegner, sogar Ihr Koalitionspartner, die SPD sagt, Sie haben das jahrelang blockiert. Wenn jetzt Leute sagen, das kommt ein bisschen spät, was ist Ihre Antwort?
Frieser: Die Antwort ist, dass man hier zwei Dinge vermengt. Wir haben das Thema Lobby-Register. Da sind wir endlich soweit - das hat übrigens nichts mit dem Fall Löbel und Nüßlein zu tun; das Gesetz war bereits fertig -, das wir sehr viel weiter gefasst haben, als das noch vor einem halben, dreiviertel Jahr der Fall war. Ich glaube, an dieser Stelle brauchen wir keinen Vorwurf. Es geht um Transparenz insgesamt, was Interessen-Lobbyismus, aber auch die Verhaltensregeln im Deutschen Bundestag selbst betrifft.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.