Donnerstag, 28. März 2024

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Vom Mittelmeer ins Gefängnis
Wie Geflüchtete zu Schleppern gemacht werden

Seitdem die EU härter gegen die Schleusung von Migranten vorgeht, verlassen die Schlepper häufig die Boote auf hoher See. Zufällig ausgewählte Geflüchtete werden dazu gezwungen, die Boote selbst zu steuern. In Italien und Griechenland drohen ihnen dann hohe Haftstrafen.

Von Ann-Kathrin Jeske | 17.05.2022
Menschen mit Masken und orangenen Schwimmwesten dicht gedrängt auf einem Boot
Schlepper verlassen nach einer Weile die Boote mit den Flüchtlingen, weil sie wissen, dass ihnen hohe Strafen drohen (picture alliance / ASSOCIATED PRESS / Bruno Thevenin)
„Ich habe meinen Sohn verloren. Er ist im Meer ertrunken. In dieser schlimmen Situation haben sie mich verhaftet und ins Gefängnis gesteckt.“
N. schaut in die Kamera, dann auf den Boden. Er trägt ein neongelbes Shirt, seine Schultern sinken nach vorne. Vor eineinhalb Jahren floh N. aus Afghanistan über die Türkei nach Griechenland. Sein Kind nahm der alleinerziehende Vater mit. Gemeinsam mit 23 anderen Flüchtenden fuhren sie über das Mittelmeer. Die Küste vor der griechischen Insel Samos ist teilweise steinig, das Anlegen an diesen Stellen unmöglich. Als das Boot mit den Flüchtenden kurz vor der Insel an einem der Felsen zerschellte, gingen alle über Bord. Es war dunkel, gegen Mitternacht. N. konnte seinen Sohn nicht sehen.   
„Die Küstenwache kam, die waren zwei Stunden da. Wir haben geschrien, wir haben so laut auf uns aufmerksam gemacht. Dann haben sie ihre Scheinwerfer auf uns gerichtet und angehalten, aber sie haben keinem von uns aus dem Wasser geholfen.“
Alle, die den Schiffbruch überlebten, retteten sich selbst auf die Felsen vor Samos. N.‘s sechsjähriger Sohn ertrank im Meer.

Nach Flucht übers Meer in Griechenland angeklagt

Das Video, in dem N. davon erzählt stammt von der Kampagne „Free the Samos 2“. 70 Menschenrechtsorganisationen setzen sich dafür ein, dass N., der seinen vollen Namen nicht nennen will, freigesprochen wird. Denn für das Unglück am 7. November 2020, das für den Vater mit dem Tod seines Kindes endete, will die Staatsanwaltschaft ihn verantwortlich machen. Als N. am Tag danach zur Polizei ging, um die griechische Küstenwache wegen unterlassener Hilfeleistung anzuzeigen, nahm die Polizei ihn fest. Seitdem ist er wegen Kindeswohlgefährdung angeklagt.
„Ihm wird vorgeworfen, sein Kind durch die Flucht über das Mittelmeer gefährdet zu haben und für seinen Tod verantwortlich zu sein. Es ist das erste Mal, dass das in Griechenland einem Asylsuchenden vorgeworfen wird.“
Dimitrios Choulis vertritt viele Migranten, die bei ihrer Ankunft in Griechenland angeklagt werden. Dieser Fall aber ist ein Präzedenzfall.
„Wenn er verurteilt wird, würde das bedeuten: Jeder Flüchtling, der sein Kind auf die Flucht über das Mittelmeer mitnimmt, macht sich wegen Kindeswohlgefährdung strafbar.“
Die Flucht mit Kindern stünde dann unter Strafe. N. drohen bis zu zehn Jahre Haft. Seit dem Schiffbruch gehe es seinem Mandanten schlecht, erzählt Choulis. Der Vater rede kaum noch und kämpfe mit psychischen Problemen. Am 18. Mai wird sein Fall auf Samos verhandelt. Dimitrios Choulis glaubt, dass sich die griechischen Strafverfolgungsbehörden bei dieser Anklage verschätzt haben.
„Ich glaube, die griechischen Behörden haben nicht damit gerechnet, dass ihnen dieser Fall auf die Füße fallen würde. Denn normalerweise, wenn sie Flüchtlinge anklagen, ist niemand da, der etwas dagegen tun könnte.“
Geflüchtete in einem Flüchlingslager von Lesbos
Auf der Suche nach Schutz werden Geflüchtete, die das Boot steuerten, als Schlepper im Ankunftsland angeklagt (picture alliance / NurPhoto - Nicolas Economou)

Einem Angeklagten drohen eine lebenslange Freiheitsstrafe plus 230 Jahre im Gefängnis

Ein Vater aber, der für den Tod seines Kindes auf der Flucht verantwortlich gemacht werden könnte – darüber berichten griechische und internationale Medien. Die Ereignisse dieser Nacht werfen viele Fragen auf: Warum leitete die griechische Küstenwache keine Rettungsmaßnahmen ein, als sie in der Nacht gegen 1:30 Uhr am Unfallort eintraf? Warum fuhr sie trotz der schreienden Menschen auf den Felsen im Meer wieder weg? Fragen, die vor Gericht wohl nicht geklärt werden. Angeklagt sind der Vater des toten Jungen und Hassan, der das Boot steuerte.
„Hassan, der das Boot gesteuert hat, hat ein sehr großes Problem. Ihm droht eine lebenslange Freiheitsstrafe plus 230 Jahre im Gefängnis.“
Im Fall von N. hat Dimitrios Choulis Hoffnung, dass das Gericht auf Samos keinen Präzedenzfall schaffen will, der den Vater für den Tod seines Kindes auf der Flucht kriminalisiert. Was den zweiten Fall angeht, stünden die Chancen schlecht. Eine Verurteilung von Hassan entspräche in Griechenland der gängigen Praxis. Der Afghane ist als Schlepper angeklagt, obwohl er in jener Nacht selbst über das Mittelmeer floh – gemeinsam mit seinem psychisch kranken Bruder und seiner gehbehinderten Mutter, die ihr Heimatland mit ihm verließen.
„Wir wissen also, dass er nicht der eigentliche Schlepper war, sondern, dass er das Boot gefahren hat um seine Familie und die anderen zu retten.“

2015: EU legt Aktionsplan gegen Schleusung auf

Warum also ist er angeklagt? Wie kam er an das Steuer? Und – wenn Hassan nicht der Schlepper gewesen sein soll – wo war der eigentliche? Das Bild türkischer Schleuser, die Boote mit Flüchtenden auf griechische Inseln fahren, entspricht nur noch selten der Realität. In den vergangenen Jahren haben sie ihr Geschäftsmodell verändert. Das hat auch mit der Politik der EU zu tun.
2015, als besonders viele Menschen vor dem Krieg in Syrien flüchteten, legte die EU ihren ersten Aktionsplan gegen die Schleusung von Migranten auf. Das Ziel: „Lukrative Schleuserkriminalität in ein wenig profitables Geschäft mit hohem Risiko zu verwandeln“ – so der Wortlaut der EU-Kommission. Polizei und Justiz der Mitgliedsstaaten sollten härter gegen Schlepper vorgehen. Die EU unterstützt sie dabei. Aktuell mit etwa acht Milliarden Euro. Die Schlepper reagierten: Anstatt die Flüchtenden bis zu den griechischen Inseln zu fahren und eine Haftstrafe zu riskieren, verlassen sie die Boote heute meist auf hoher See, erklärt Dimitrios Choulis:
„Üblicherweise laufen die Überfahrten jetzt so ab, dass die türkischen Schmuggler am Anfang noch mit an Bord sind und das Boot dann nach einer Weile verlassen. Der Kapitän fährt dann entweder mit seinem Jetski oder mit einem anderen Boot wieder zurück in die Türkei, weil die Schmuggler wissen, dass ihnen hohe Strafen drohen, wenn sie erwischt werden. Die Flüchtlinge sind dann mitten auf der See alleine. So war es auch in diesem Fall. Und dann hat Hassan versucht das Boot zu steuern.“ 
Rettungswesten und Schlauchboote, die von Migranten zurückgelassen wurden, werden auf der griechischen Insel Lesbos gesammelt und aufgestapelt, 23. März 2016.
Mit dem Aktionsplan 2015 veränderte sich das Vorgehen der Schlepper (picture alliance / Photoshot)
Dafür droht ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe plus 230 Jahre Haft. Zehn Jahre für jede Person auf dem Boot. Anfang Mai wurden in einem ganz ähnlichen Fall drei Asylsuchende zu 187 beziehungsweise 126 Jahren Haft verurteilt. Zwar ist die lebenslange Haft ähnlich wie in Deutschland begrenzt – in Griechenland auf 20 Jahre. Dennoch werden die Geflüchteten laut Choulis häufig zu höheren Haftstrafen verurteilt als organisierte Drogenschmuggler oder Vergewaltiger.

Vom Boot ins Gefängnis

Ihre Fälle sind in der Öffentlichkeit wenig bekannt. Die Verhaftungen geschehen häufig direkt nach der Ankunft. Vom Boot ins Gefängnis – das ist für viele Schutzsuchende Realität. Die meisten sitzen bis zu ihrer Gerichtsverhandlung mehrere Monate in Haft, weil sie ohne festen Wohnsitz als fluchtverdächtig gelten.
Manchmal wissen nicht einmal die Angehörigen, dass ein Familienmitglied im Gefängnis sitzt. So war es im Fall von Mahtab Sabetara. Die Iranerin lebt seit 2018 mit einem Studentenvisum in Berlin und studiert Psychologie. Auch ihre Schwester studiert in Deutschland. Im vergangenen Jahr wollte der Vater zu seinen beiden Töchtern nachziehen. Eine legale Möglichkeit gab es für den 58-Jährigen nicht. Also floh er über das Mittelmeer – und war danach wie verschollen. Erst nach acht Monaten erfuhr Mahtab Sabetara, dass ihr Vater in einem Gefängnis in Nord-Griechenland inhaftiert ist.
„Er hat mir erzählt, dass er gedacht hat, dass das ist kein großes Problem und dass er nach zwei Wochen rauskommt oder so, weil der Schmuggler ihm auch gesagt hat, dass es keine Probleme für ihn verursacht, wenn er das macht. Und er dachte wirklich, dass das einfach rauskommt und dann ist es acht Monate nichts passiert, seit September. Und da glaube ich, am Ende hat er gedacht, dass er uns irgendwie erzählen soll.“
Zum Verhängnis wurde auch ihrem Vater, dass der Schlepper die Gruppe während der Flucht verließ – zwar nicht auf dem Meer, dafür aber an Land. Den letzten Teil der Fluchtroute fuhr deshalb er das Fluchtauto mit sieben Menschen. In Thessaloniki nahm die Polizei ihn fest. Seit Mahtab Sabetara davon weiß, versucht sie ihn zu unterstützen – hat die Pflichtverteidigerin durch einen anderen Anwalt ausgetauscht und ihrem Vater Geld für ein Telefon geschickt. Es gehe ihm schlecht im Gefängnis, erzählt er ihr. Seit einigen Jahren hat er Krebs und eine Lungenerkrankung; es sei schwer an die Medikamente zu kommen.
Das erste Mal, dass Mahtab Sabetara und ihre Schwester ihren Vater nach vier Jahren wiedersehen, wird nun vor Gericht in Nord-Griechenland sein. Dass seine Töchter ihn so sehen, will er eigentlich nicht. Doch der Anwalt hofft, dass so das Strafmaß etwas reduziert werden könnte. Ihm drohen 70 Jahre Haft.
„Aber ich weiß nicht, was das wirklich bedeutet, wenn wir die Jahre reduzieren, also ist es dann zehn Jahren, ist es dann 20 oder 50 oder was? Also all das ist auch natürlich schlimm, weil er ist schon 60 Jahre alt und wenn das zehn Jahre Gefängnis ist und mit seiner Krankheit, also das heißt, dass er ja am Ende vielleicht im Gefängnis … Ich kann das nicht zu Ende sagen.“

Überblick über Geflüchtete, die als Schlepper angeklagt oder verurteilt sind, schwierig

Wie viele Geflüchtete als Schlepper angeklagt oder verurteilt in griechischen Gefängnissen sitzen, lässt sich nicht genau beziffern. Weder das griechische Justizministerium noch das Migrationsministerium waren zu einem Interview mit dem Deutschlandfunk bereit. Auch schriftliche Fragen ließen die Ministerien unbeantwortet.
Die aktuellsten Zahlen stammen aus einer „Spiegel“-Recherche aus dem Jahr 2019: Damals waren laut dem griechischen Justizministerium Schlepper die zweitgrößte Gruppe in Gefängnissen. Mehr als 1.900 Personen waren wegen Schlepperei inhaftiert. Nur wegen Drogendelikten saßen mehr Kriminelle ein.   
Nichtregierungsorganisationen wie Borderline Europe versuchen sich selbst einen Überblick von der Situation an den EU-Außengrenzen zu machen. Die NGO dokumentiert Fälle von Geflüchteten, die bei ihrer Ankunft angeklagt und anschließend verhaftet werden. In den Büros auf der griechischen Insel Lesbos und im süditalienischen Palermo beobachtet die Organisation ankommende Boote, ist mit Anwältinnen und Anwälten vor Ort vernetzt und wertet Medienberichte aus. Die NGO hat auch die Kampagne „Free the Samos 2“ initiiert. Für Julia Winkler von Borderline Europe sind die Anklagen gegen Schutzsuchende gezielte europäische Grenzpolitik:
„Aus unserer Sicht ist eigentlich klar, dass diese Verhaftungen gar nicht anders verstanden werden können als ein strategischer Versuch der Abschreckung. Weil die Behörden wissen auch, dass es sich bei den Verhafteten um Flüchtende handelt.“

Verhandlungen gegen Schlepper meist schnell vorbei

Die NGO geht von insgesamt mehreren tausend Fällen aus, in denen Geflüchtete als Schlepper angeklagt oder verurteilt in griechischen Gefängnissen sitzen. Ihre Verhandlungen sind meist schnell vorbei. Die griechische NGO Aegean Migrant Solidarity hat ausgewertet, dass die Gerichtsverhandlung eines als Schlepper angeklagten Geflüchteten durchschnittlich 30 Minuten dauert.
„Schon allein das ist ein Indiz darauf, dass hier Beweisführung, eine ausführliche Befragung etc. gar nicht in der Ausführlichkeit vonstatten gehen kann.“
Kritisiert Julia Winkler von Borderline Europe. Die NGO begleitet selbst viele Geflüchtete durch Prozesse. Auch sie stellt dabei regelmäßig Verfahrensmängel fest:
„Übersetzungen sind wirklich in fast allen Fällen nicht gegeben, dass die Angeklagten eine Übersetzung in ihre Muttersprache erhalten. Und dass wirklich in Griechenland in vielen Fällen die Menschen am Prozesstag selbst einen Pflichtverteidiger zugewiesen bekommen, die sich dann eine halbe Stunde vorher die Akte anguckt. Also das zeigt ja auch, dass da gar nicht die Zeit und die Kapazitäten reingeht, dass ein Mensch wirklich eine gute und auch, ja faire Verteidigung genießen kann.“
In Italien ist die Situation ähnlich. Die italienische NGO Arci Porco Rosso und die Organisation Alarm Phone haben ein Jahr lang offizielle Zahlen der Polizei und Medienberichte zur Kriminalisierung sogenannter Boat Driver ausgewertet; außerdem Richterinnen, Anwälte und Geflüchtete dazu befragt. Die Strafen fallen mit fünf bis sechs Jahren Haft durchschnittlich milder aus als in Griechenland. Doch die Polizei übe großen Druck auf die Ankommenden aus, um den Steuermann ausfindig zu machen, erzählt Sara Taylor von Arci Porco Rosso.
„Wenn Asylsuchende ankommen, ist für die italienische Polizei das Wichtigste herauszufinden, wer das Boot gefahren ist. Das ist häufig die erste Frage, die den Passagieren gestellt wird. Und ein Anreiz, den die Behörden nutzen, damit sie mit der Sprache rausrücken, ist es, den Migranten einen Aufenthaltstitel zu versprechen.“
Der Aufenthaltstitel, den die Geflüchteten dann bekommen, sei allerdings nicht viel wert.
„Diese Aufenthaltserlaubnis, nennt sich 'Aufenthalt aus Gerechtigkeitsgründen', ist ein Jahr gültig und kann nicht erneuert werden. Wenn das Gericht den Fall schließt, kann die Aufenthaltserlaubnis nicht in eine andere umgewandelt werden. Es ist also eine Sackgasse.“
So wie die griechischen Behörden, hat auch das italienische Justizministerium auf Anfrage des Deutschlandfunks bis Redaktionsschluss keine Stellung dazu bezogen.

Verstoß gegen das Völkerrecht?

Höchstrichterlich sind Fälle, in denen Geflüchtete als Schlepper verurteilt wurden, bislang in keinem der Länder entschieden worden. Entsprechend gibt es auch keine Entscheidung europäischer Gerichte. Juristisch werfen die Fälle, in denen Geflüchtete zu Schleppern verurteilt werden, allerdings eine grundlegende Frage auf: Verstoßen sie gegen das Völkerrecht? Die Juristin Elisa de Pieri von Amnesty International hat darauf eine klare Antwort:
„Das UN-Protokoll gegen Schmuggel ist in diesem Punkt ganz eindeutig. Als Schlepper verurteilt werden darf nur, wer aus der Tat einen finanziellen oder sonstigen materiellen Vorteil zieht.“
Ein Protokoll, dass die EU und alle Mitgliedsstaaten bis auf Irland ratifiziert haben. Eigentlich haben sich die Länder also dazu verpflichtet, nur Menschen als Schleuser zu verurteilen, die daran verdienen.
„Aber die EU-Richtlinie, die dieses Völkerrecht umsetzt, lässt das offen. Das heißt, die EU überlässt es ihren Mitgliedsstaaten auch Menschen als Schlepper zu verurteilen, die aus humanitären Gründen handeln.“
Griechenland und Italien haben über die EU-Richtlinie also Rückendeckung von der EU, auch Geflüchtete als Schleuser zu verurteilen, die in einer Notsituation das Boot übernehmen.

EU-Kommission und die EU-Richtlinie

Die EU-Kommission möchte darüber offenbar nicht sprechen. Sie hat ein Interview mit dem Deutschlandfunk dazu erst drei Mal verschoben und schließlich auf E-Mails und Anrufe nicht mehr reagiert. Lena Düpont, Abgeordnete im Europäischen Parlament für die konservative EVP-Fraktion, erklärt, warum sie die EU-Gesetzgebung richtig findet:
„Der Kampf gegen Schleuserkriminalität ist einer der wesentlichen Aspekte auch einer gemeinsamen Asyl- und Migrationspolitik und ist ein wesentlicher Punkt der Sicherheit unserer Außengrenzen. Dabei alleinig nur auf die Frage finanzieller Gewinn abzustellen, greift meiner Meinung nach zu kurz. Insofern, als dass natürlich organisierte Kriminalität, Schleuserbanden sehr wohl in der Lage sind darauf zu reagieren und sozusagen die letzten Personen, die sich an einer Schleusung beteiligen, nicht mit finanziellen Anreizen zu locken.“
Deshalb ist es aus Sicht der EVP-Politikerin richtig, auch Schutzsuchende strafrechtlich zu verfolgen. Auch, wenn es selten jemand so klar ausspricht, es scheint die Mehrheitsmeinung in der EU zu sein. Das UN-Protokoll gegen Schleuserkriminalität, in dem sich die EU eigentlich zum Gegenteil verpflichtet hat, dürfte also ein Papiertiger bleiben. 
Dimitrios Choulis, der als Anwalt in Griechenland viele Geflüchtete durch Strafprozesse begleitet, findet diese Haltung doppelzüngig:
„Die EU organisiert keine sicheren und legalen Routen für Menschen, die Asyl beantragen wollen. Stattdessen wird viel Geld für Frontex ausgegeben, damit die Menschen kein Asyl beantragen können. Auf der einen Seite wird also gesagt: ‚Menschen haben das Recht Asyl zu beantragen und sie sollten dafür nicht kriminalisiert werden‘. Und auf der anderen Seite erschwert die EU genau das, schafft keine legalen Wege und gibt damit dem Geschäft der Schleuser sehr viel Macht.“