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Katalonien
Sedición? Was der "Aufruhr-Paragraph" besagt

Zehntausende haben in Katalonien gegen die Verhaftung zweier Anführer der Unabhängigkeitsbewegung protestiert. Die beiden sitzen seit Anfang der Woche in Untersuchungshaft, ihnen wird "Aufruhr" vorgeworfen. Das ist ein Strafbestand, den es in Deutschland seit 1970 nicht mehr gibt. Wir erklären, worum es geht.

Von Hans-Günter Kellner | 18.10.2017
    Eine Statue der Justitia
    Der spanische Richter Joaquim Bosch erinnert an die Bedeutung rechtsstaatlicher Prinzipien. (dpa / picture alliance / David Ebener)
    Es war die erste große Kundgebung für die Unabhängigkeit, bei der es aggressiv zuging. Am 20. September ließ der Oberste Gerichtshof Kataloniens das regionale Finanzministerium in Barcelona nach Materialien für das vom Verfassungsgericht verbotene Unabhängigkeitsreferendum durchsuchen. 40.000 eilig herbeigeeilte Demonstranten hinderten die Polizei jedoch am Verlassen des Gebäudes. Eine Vollstreckungsbeamtin entkam über die Dächer, die übrigen Polizisten konnten erst am nächsten Morgen auf die Straße. Aufgerufen zu dem Protest hatten die Organisationen Òmnium Cultural und ANC. Ihre Vorsitzenden, Jordi Cuixart und Jordi Sánchez, sind nun in Untersuchungshaft. Der Vorwurf: Sedición, Aufruhr.
    "Das ist mehr als reiner Widerstand gegen die Staatsgewalt. Es ist ein Aufstand gegen sie. Ein massiver, gewalttätiger Protest mit dem Ziel, die Anwendung von Gesetzen zu verhindern. Nicht so schwerwiegend wie die Rebellion, aber auch der Aufruhr muss massiv und gewalttätig sein."
    ...erklärt der spanische Rechtsanwalt José Luis Fuertes den Straftatbestand der Aufruhr in den spanischen Gesetzen.
    "Das muss auch keine besonders aggressive Gewalt sein, es reicht die Nötigung, zum Beispiel, Vertreter des Staats in einem Gebäude einsperren. Solche Dinge."
    Empörung über "politische Häftlinge"
    In Katalonien ist die Empörung groß, die beiden Festgenommenen seien "politische Häftlinge". Fuertes hat sich als Rechtsanwalt auf Fälle spezialisiert, in denen es um Verletzungen von Grundrechten geht, die am Ende vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verhandelt werden. Doch in diesem Fall hält er sich mit der Beurteilung zurück:
    "Bis zu einer Verurteilung kann man da nichts sagen. Die U-Haft reicht nicht, um vor den Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. Das Gericht hat gestern den Vorwurf der Aufruhr juristisch ausreichend begründet, das Ziel der Versammlung sei gewesen, die richterlich angeordnete Durchsuchung zu verhindern. Wenn der Schaden nicht besonders groß ist, es nicht sehr gewalttätig zuging, dann wäre es eine abgestufte Form von Aufruhr. Ich denke aber schon, dass wir hier vor einem solchen weniger schweren Fall sind."
    "Die katalanische Regierung handelt seit Wochen bewusst gegen die Verfassung"
    Der spanische Richter Joaquim Bosch, Sprecher der Organisation "Richter für Demokratie", meint hingegen, die Vorfälle vor dem Finanzministerium seien durchaus unterschiedlich interpretierbar: als Versuch, die Ermittlungen der Justiz zu verhindern oder auch als reiner Protest. Er erinnert aber auch an die Bedeutung rechtsstaatlicher Prinzipien. Die katalanische Regierung handle seit Wochen bewusst gegen die Gesetze und die Verfassung:
    "Es ist legitim, dass einem die Gesetze nicht gefallen. Auch das Verfassungsgericht hat ja erklärt, dass das Selbstbestimmungsrecht in die Verfassung aufgenommen werden könnte. Aber doch im Rahmen einer Reform. Man kann doch nicht ankündigen, dass man sich nicht mehr an die Gesetze hält und gleichzeitig erwarten, dass das keine Folgen hat. Der Rechtsstaat gibt Rechtssicherheit, weil man weiß, was passiert, wenn man die Gesetze verletzt."
    "Das ist keine Frage der Unabhängigkeit der Justiz!"
    Als Sprecher des politisch eher linken Juristenverbands hat Bosch immer wieder die Einmischung der Politik in die Justiz kritisiert. Auch in diesem Fall sehen viele Spanier die Justiz als reinen Erfüllungsgehilfen der konservativen Regierung. Bosch weist das jedoch zurück:
    "Der Generalstaatsanwalt wird von der Regierung ernannt. Die Staatsanwälte unterstehen ihm. Sie können sich ihm nicht widersetzen. Aber bei den Gerichten sind die Verhältnisse anders. Die Richter sind völlig unabhängig. Das hier ist keine Frage der Unabhängigkeit der Justiz. Es wäre Rechtsbeugung, würden wir nicht ermitteln, wenn jemand die Gesetze verletzt. Der Rechtsstaat muss auch in Fällen eines solchen juristischen Ungehorsams durch die Politik aktiv werden."