Dienstag, 19. März 2024

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Nazis im Bundesjustizministerium
"Es gab sehr große Kontinuitäten"

Im Bundesjustizministerium waren von den 50er bis 70er Jahren mehr als die Hälfte aller Leitungspositionen von früheren NSDAP-Mitgliedern besetzt. Letztendlich liege die Verantwortung dafür im gesamten Ministerium, meint die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die eine Studie zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit in Auftrag gegeben hatte.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Gespräch mit Bettina Klein | 10.10.2016
    Ansicht der Rosenburg an einem Hang
    Undatierte Aufnahme der Rosenburg, ab 1949 Sitz des Bundesjustizministeriums in Bonn. (dpa)
    Leutheusser-Schnarrenberger hatte die Untersuchung in ihrer Zeit als Justizministerin veranlasst. "Es gab sehr große Kontinuitäten", sagte sie im Deutschlandfunk. Von 170 Juristen, die zwischen 1949 und Anfang der 70-er Jahre in Leitungspositionen gewesen seien, gehörten 90 der NSDAP an, 34 von ihnen zugleich der SA. Viele von ihnen hätten auch als Richter bei Sondergerichten gewirkt und seien damit verantwortlich für Todesurteile. Später hätten sie als Abteilungsleiter, Unterabteilungsleiter oder Referatsleiter im Bundesjustizministerium gearbeitet. So sei etwa ein Mitarbeiter, der an den Rassegesetzen der Nazis mitgewirkt habe, später für Familienrecht zuständig gewesen.
    Dass so viele Nazis auch in der Bundesrepublik an wichtigen Stellen saßen, liegt laut Leutheusser-Schnarrenberger daran, dass der erste Justizminister Thomas Dehler und sein Staatssekretär Walter Strauß erfahrene Juristen für den Aufbau einer Justizverwaltung gebraucht hätten. Dabei hätten beide unter den Nazis gelitten – Dehler, weil seine Frau Jüdin war, Strauß, weil er aus einer jüdischen Familie stammte. "Ich hab das immer auch kritisch gesehen, auch wenn ich die Problematik erkannt habe", sagte Leutheusser-Schnarrenberger im Deutschlandfunk.
    Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zeigt nach rechts.
    Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (dpa / Daniel Naupold)
    Die Akte Rosenburg
    "Letztendlich ist es eine Verantwortung im gesamten Ministerium", so die FDP-Politikerin, dass die Aufarbeitung der Nazi-Vergangenheit jahre- und jahrzehntelang verschleppt worden sei – vor allem aber liege sie bei den Ministern und Staatssekretären.
    Sie hält die Ergebnisse für ganz aktuell, sagte Leutheusser-Schnarrenberger: "Wenn wir heute die Entwicklung sehen, wie heute wieder über den Begriff von einigen in der Öffentlichkeit von 'völkisch' verwandt wird, da, glaube ich, sieht man, wie dringend notwendig es ist, mit Fakten zu belegen, wozu es führt, wenn man Bezug nimmt auf Rasse, auf eine Blutabstammung als ein besonderes hervorzuhebendes Merkmal, womit man andere Menschen ausgrenzt." Die Untersuchung müsse in der Juristenausbildung besprochen werden, forderte sie.
    Da das Ministerium nach seiner Gründung in der Rosenburg in Bonn untergebracht war, trägt die Untersuchung, die heute veröffentlicht wird, den Titel "Die Akte Rosenburg".

    Das komplette Interview zum Nachlesen:
    Bettina Klein: Auch das Bundesjustizministerium hat sich inzwischen der Aufgabe gestellt, die eigene Nazi-Vergangenheit aufzuarbeiten. Eine unabhängige wissenschaftliche Kommission wurde eingesetzt, im Januar 2012 war das. Und der Abschlussbericht unter dem Titel "Die Akte Rosenburg", der wird heute in Berlin vorgestellt - benannt nach dem früheren Sitz des Bundesjustizministeriums in der Villa Rosenburg in Bonn. Autoren sind die Historiker Manfred Görtemaker und der Staatsrechtler Christoph Safferling.
    - Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP, sie hat das damals angestoßen. Und sie ist jetzt am Telefon. Guten Morgen!
    Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Guten Morgen, Frau Klein.
    Klein: Wie zufrieden sind Sie denn mit den Ergebnissen, wenn man da von Zufriedenheit überhaupt sprechen kann?
    Leutheusser-Schnarrenberger: Die Ergebnisse zeigen, dass es richtig und notwendig gewesen ist, diese Aufarbeitung Wissenschaftlern zu übertragen. Denn es ging ja anders als bei früheren wissenschaftlichen Untersuchungen darum, welche personelle und inhaltliche Kontinuität zwischen Justiz und Justizverwaltung bis 1945 gab es denn dann ab 1949 in der Rosenburg, im damaligen Justizministerium. Und besonders im Bereich des Strafrechts, aber gerade auch des Umgehens mit Juristen, die eben schon belastet in unterschiedlicher Art und Weise waren. Gerade hier sind doch die Erkenntnisse erschreckend.
    Klein: Was hat man herausgefunden? Welche personellen Kontinuitäten, wie Sie sagen, gab es?
    Leutheusser-Schnarrenberger: Es gab sehr große Kontinuitäten. Von 170 Juristen, die zwischen 1949 und Anfang der 70er-Jahre in Leitungspositionen des Justizministeriums tätig waren, gehörten 90 der NSDAP an von 170 und 34 der SA. Das heißt, da waren sehr viele allein schon durch die Mitgliedschaft belastet. Das alleine ist ja immerhin ein Indiz. Aber da waren ja viele, die auch als Richter bei Sondergerichten gewirkt haben, verantwortlich auch für Todesurteile waren. Und die nachher in leitender Funktion, das heißt, Abteilungsleiter oder Unterabteilungsleiter oder aber auch als Referatsleiter im Justizministerium tätig waren und dort - zum Beispiel der Verantwortliche für die Rassengesetze bis 1945 - dann noch lange für das Familienrecht zuständig waren.
    Klein: Man glaubt ja, eigentlich sehr viel schon darüber zu wissen, auch darüber, weshalb das so gekommen ist, dass auch die Alliierten darauf Wert gelegt haben, dass Leute mit "Erfahrung", sage ich mal, da auch dann weiter beschäftigt wurden. Von heute aus betrachtet oder wenn man das historisch betrachtet, wie konnte das eigentlich sein, dass, wenn ich Sie da richtig verstehe, auch belastete Juristen und Beamten weiter beschäftigt wurden in verantwortungsvollen Positionen?
    Leutheusser-Schnarrenberger: Aufarbeitung war "absolut ungenügend"
    Leutheusser-Schnarrenberger: Natürlich hat man geprüft bei Bewerbungsunterlagen, bei Empfehlungen, die gemacht wurden 1949. Thomas Dehler als Minister, aber auch Herr Strauß als sein Staatssekretär, beide litten ja auch unter Verfolgung. Thomas Dehler hatte eine jüdische Frau, Strauß kam aus einer jüdischen Familie. Sie litten ja unter den Rassengesetzen, unter der Ideologie des NS-Unrechtsregimes. Und dennoch haben sie gesagt, wir müssen erfahrene Juristen nehmen. Die hatten ja fast alle hervorragende Examina. Auch das ist ausgewertet worden. Wir brauchen gute Leute. Und wenn der Rechtsstaat jetzt auf einer anderen Grundlage steht als 1933 bis '45, dann können diese Juristen, die ihr Handwerk gut beherrschen, gut arbeiten, weil sie dann ja die Vorgaben haben, innerhalb derer sie sich bewegen sollen. Ich habe das immer auch kritisch gesehen, auch wenn ich die Problematik erkannt habe, dass man sonst nur wenig Juristen möglicherweise gehabt hätte. Man hätte ja viel mehr versuchen können, auch Juristen, die migriert waren, wieder zurückzuholen aus dem Exil. Aber ich denke, dass dadurch natürlich unter anderem mit die strafrechtliche Aufarbeitung, nämlich auch die Verurteilung derjenigen, die man als Täter in unterschiedlicher Form sehen musste, dass die dann anders erfolgt wäre. Die ist einfach nicht nur verschleppt worden, sondern absolut ungenügend gewesen. Und die "Akte Rosenburg", dieser Bericht sagt, dass das ganz entscheidend mit am Justizministerium damals lag.
    Klein: Man muss ja auch fragen, ob die Prämisse überhaupt zugetroffen hat, das heißt, ob es sich denn wirklich um äußerst gute Leute gehandelt hat, die vorher bei der NSDAP Karriere gemacht haben. Und ob wirklich auch das Handwerkszeug wirklich übertragbar gewesen ist.
    Leutheusser-Schnarrenberger: Formal Gesetze zu formulieren, bedarf einer gewissen Technik. Die kann man lernen auch in einem Unrechtsstaat, in einem Unrechtsregime. Aber es waren eben auch gerade die Examensnoten, da bewegten sich sehr viele im oberen Bereich. Aber ich denke, diejenigen, wie es bei einigen der Fall war, die als Richter an Sondergerichten mitgewirkt haben, die Urteile gefällt haben, für Bagatellvorwürfe auch die Todesstrafe zu verhängen, die sind in meinen Augen in einem Rechtsstaat, wie das Grundgesetz ihn geschaffen hat nach 1949, nicht mehr in juristischer Funktion einsetzbar, sondern müssen sich eigentlich der strafrechtlichen Verantwortung stellen. Das hat man damals anders gesehen, andere Weichen gestellt. Ich glaube, deshalb hat es auch so lange gedauert, dass dann auch der Bundesgerichtshof - denn viele aus dem Justizministerium sind dann ja auch Richter an obersten Gerichten geworden -, bis der Bundesgerichtshof dann auch entsprechende Urteile gefällt hat. Denn damals der Auschwitz-Prozess, der ist ja gegen erheblichste Widerstände in den 60er-Jahren nur durchgeführt worden.
    Klein: Man fragt sich auch, wer trägt dann tatsächlich die Verantwortung. Sie haben gerade gesagt, Aufarbeitung wurde verschleppt. Und das, wenn ich Sie richtig verstehe, ist ein wirklich handfestes Ergebnis dieser Personalpolitik.
    Leutheusser-Schnarrenberger: Ja.
    Klein: Wer trägt dafür Verantwortung, dass man nicht, wie Sie gerade vorgeschlagen haben, eher Juristen eingestellt hat, die aus der Emigration zurückgekommen sind, oder die selber das Terrorregime überlebt haben?
    Leutheusser-Schnarrenberger: Letztendlich ist es eine Verantwortung im gesamten Ministerium, natürlich auch mit eine Verantwortung - und da haben ja dann auch die Amtsinhaber gewechselt über die Jahre hinweg - an oberster Stelle von Ministern und Staatssekretären. Ich glaube, die sind überhaupt nicht leichtfertig vorgegangen. Sie hatten eine andere Einschätzung und Bewertung vorgenommen. Und das auch begründet, und aus den Unterlagen der "Akte Rosenburg" ergibt sich auch, dass sehr viel darüber gesprochen wurde. Denn man hat ja die ganzen Personalakten mit Vermerken und vielem anderem ausgewertet. Dass aber dann doch zum Beispiel der Strauß als Staatssekretär viele Juristen, die er aus seiner Arbeit in der Wirtschaftszone kannte, empfohlen hat und die wurden dann auch alle genommen. Die Erfahrung hatten, auch nach '45 bis '49 schon mit dem dann ja Umbau, Neuaufbau der Transformation. Aber ich denke, die Verantwortung, ja die liegt da eigentlich auf vielen Schultern, aber natürlich auch an der Amtsspitze.
    Klein: Welche Konsequenzen ergeben sich für Sie heute daraus? Ist das alles verjährt? Ist das quasi eher von Interesse für Historiker? Oder müssen sich daraus aus Ihrer Sicht noch mal politische Konsequenzen ergeben?
    Leutheusser-Schnarrenberger: Ich halte die Ergebnisse für ganz aktuell und nicht für etwas, was jetzt ausschließlich noch mal Historiker interessieren sollte. Der ganze Prozess war ja auch anders zum Beispiel als die Aufarbeitung im Auswärtigen Amt, ein offener Prozess mit viel Öffentlichkeit, mit viel auch Diskussion mit früheren Mitarbeitern auch öffentlich. Also nicht etwas, was jetzt nur Historiker, Archivare in einem Hinterstübchen beschäftigt hat. Aber wenn Sie heute die Entwicklung sehen, wie heute wieder über den Begriff von einigen in der Öffentlichkeit von völkisch verwandt wird, da, glaube ich, sieht man, wie dringend notwendig es ist, mit Fakten zu belegen, wozu es führt, wenn man Bezug nimmt auf Rasse, auf eine Blutabstammung als ein besonders hervorzuhebendes Merkmal, womit man andere Menschen ausgrenzt. Das ist heute wieder von manchen als das Thema gesehen, das soll hoffähig gemacht werden. Und ich glaube, deshalb ist auch das, was jetzt vorgelegt wird, von so großer Aktualität. Das muss in alle Juristenausbildungen. Und zwar von Anfang an. Da muss man darüber Bescheid wissen. Heute wissen ja viele junge Menschen nicht mal mehr, was Auschwitz bedeutet.
    Klein: Jetzt haben wir gesprochen über die Nazi-Vergangenheit und die Kontinuitäten im Bundesministerium für Justiz in Bonn. Was ist mit dem DDR-Justizministerium? Hat es da eine entsprechende Aufarbeitung auch gegeben?
    Leutheusser-Schnarrenberger: Vielleicht noch Forschungsnotwendigkeit beim DDR-Justizministerium
    Leutheusser-Schnarrenberger: Es hat für das DDR-Justizministerium speziell nicht so eine vergleichbare unabhängige wissenschaftliche Kommission gegeben. Natürlich: Auch das Justizministerium hat über SED-Unrecht eine Ausstellung recht frühzeitig in den 90er-Jahren konzipiert, die sich auch befasst hat mit der Tätigkeit von Richtern, auch den Vorgaben, auch für Bagatellvorfälle drakonische Strafen zu verhängen. Und das ist auch bildlich dargestellt. Aber vergleichbar eine Studie, wie sie jetzt hier fürs Bundesjustizministerium stattgefunden hat, hat in meinen Augen damals in der DDR nicht stattgefunden. Heute jetzt auch nicht. Und mit Ihrer Frage und mit meiner Antwort des Versuchs einer Antwort wird deutlich, möglicherweise liegt da noch auch ein gewisses Forschungspaket. Vielleicht liegt da noch eine Forschungsnotwendigkeit.
    Klein: Das heißt, es geht ja um Nazi-Kontinuitäten auch im DDR-Justizministerium. Das ist im Grunde genommen noch nicht hinreichend erforscht und da besteht noch Aufklärungsbedarf? Da verstehe ich Sie richtig?
    Leutheusser-Schnarrenberger: Ich denke, dass man sich damit bestimmt noch beschäftigen kann und sollte. Aber man sollte auch die Erkenntnisse der "Akte Rosenburg" jetzt weiter tragen als nur in einen Forschungsband. Ich bin sehr dafür, dass man da auch eine Ausstellung macht. Das muss durchs Land gebracht werden, an die Menschen rangebracht werden. Und zwar möglichst an junge Menschen. Dass sie genau sehen, was passieren kann in einem Staat, wo die Juristen letztendlich am Ende nur Diener und Werkzeuge derjenigen sind, die eine menschenverachtende Ideologie durchsetzen. Und zwar auch mit Gesetzen und mit Rechtsprechung.
    Klein: Die "Akte Rosenburg" wird heute in Berlin vorgestellt, ein Werk, in dem die Nazi-Kontinuitäten des Bundesministeriums für Justiz in den 50er- und 60er-Jahren erforscht und dargelegt sind. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger war das heute Morgen bei uns am Telefon. Sie hat diese Aufarbeitung angestoßen. Ich bedanke mich sehr für das Gespräch.
    Leutheusser-Schnarrenberger: Ich bedanke mich, Frau Klein.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.