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UN-Behindertenrechtskonvention
Kein Akt der Gnade oder Fürsorge

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen stellt fest: Die Teilhabe an der Gesellschaft von Menschen mit Behinderungen ist ein Menschenrecht. Deutschland hat diese Vereinbarung unterzeichnet, doch mit der Umsetzung hapert es. Vor allem auf dem ersten Arbeitsmarkt sind Menschen mit Behinderungen häufig chancenlos.

Von Susanne Arlt | 12.04.2015
    In einer Schul-Klasse sitzt ein Junge im Rollstuhl.
    Das gemeinsame Lernen behinderter und nicht behinderter Menschen ist in vielen Regionen Deutschlands nicht möglich. (dpa picture-alliance / Armin Weigel)
    "Hier isst man und guckt man zusammen Fernsehen oder bereitet das Essen zu und Musik hören und so." Marlin steht in der Wohnküche ihrer Wohngemeinschaft in Berlin-Zehlendorf, zeigt auf eine rote Couch. Dort sitze sie am liebsten mit ihrer Freundin Anna, erzählt die 26-jährige. Marlin hat von Geburt an eine Lernschwäche, ihre Freundin Anna das Angelman-Syndrom. Die genetisch bedingte Erkrankung verzögert die Entwicklung eines Menschen - vor allem sprachlich und motorisch. Anna ist darum tagtäglich auf Hilfe angewiesen. Marlin kann dagegen ein fast selbstbestimmtes Leben führen. Obwohl die gesetzlichen Bestimmungen dies eigentlich so nicht vorsehen, leben beide gemeinsam in einer WG. "In der Regel können Menschen mit 24-Stunden-Bedarf zusammenleben, Menschen mit nur Nachmittagsbedarf ohne Nacht in der WG. Es gibt nicht die Möglichkeit, dass Menschen, die nachts Betreuung brauchen mit anderen, die selbstständiger sind, zusammenleben. Bisher gab es das nicht als Projekt", erklärt Irit Kulzk, Geschäftsführerin des Berliner Vereins Zukunftssicherung.

    Das WG-Motto lautet: Hier leben Freunde zusammen und nicht Menschen, die von den Betreuungskosten her gut zusammenpassen. Wenn Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen nicht bei ihren Familien leben können, werden sie in stationären Wohnheimen untergebracht. Sie leben dort oft zu siebt zusammen, sie haben alle einen ähnlich schweren Grad der Behinderung, ein bis zwei Pfleger kümmern sich um die Frauen und Männer. Irit Kulzk kritisiert, dass die pädagogische Hilfe dabei oft zu kurz komme. Das WG-Modell in Berlin-Zehlendorf funktioniert anders. Es gibt Vierer-Wohngruppen. Die Betreuung teilen sich jeweils ein Pflegeassistent und ein pädagogischer Mitarbeiter. Kulzk: "Es ermöglicht viel mehr Betreuung und Begleitung und das finde ich, sollte Ziel sein. Und das Thema bei Inklusion oder Auflösung von Heimen ist ja immer, dass bestimmte Menschen mit hohem Bedarf so sitzengelassen werden. Das finde ich, muss man halt verändern, indem man neue Projekte macht, wo man miteinander lebt."
    Ziel: inklusives Wohnsystem
    Marlin findet das auch. Sie fühle sich viel wohler hier, sagt die 26-Jährige und lacht: "Na man hat mehr Freiheiten, man wird nicht so kontrolliert." Bei der Anhörung durch den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die Ende März in Genf stattfand, wurde deutlich: Von einem inklusiven Wohnsystem ist Deutschland noch weit entfernt. Stattdessen herrsche hierzulande noch immer eine weit verbreitete Institutionalisierung, kritisierten die siebzehn Ausschussmitglieder, die von anderen UN-Staaten entsandt wurden. Zwei Tage lang befragten sie Gabriele Lösekrug-Möller, die als parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Bundesregierung vertrat.

    Sie wollten von ihr erfahren, was sich seit der Ratifizierung der UN-Menschenrechtskonvention vor sechs Jahren in Deutschland getan hat. Damals stellten die Vereinten Nationen fest: Teilhabe behinderter Menschen ist ein Menschenrecht und kein Akt der Fürsorge oder Gnade. In der Konvention sind darum Lebensbereiche wie Barrierefreiheit, persönliche Mobilität, Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, Rehabilitation, Teilhabe am politischen Leben, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung erfasst. In der Befragung ging es den Ausschussmitgliedern vor allem um die Inklusion, sowie die Themen Gesundheit, Arbeit und Bildung. Das Ergebnis fiel ernüchternd aus, sagt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, die den Umsetzungsprozess vor Ort begleiten soll. Er kommt zu dem Fazit: "Dass Deutschland als Staat, der sich der Konvention angeschlossen hat, die Umsetzungsfrage noch viel stärker gewichten muss. Die Rechte von Menschen mit Behinderungen müssen politisch auf einer viel höheren Stufe noch einmal verankert werden und mit mehr Nachdruck verfolgt werden."
    Gemeinsam lernen
    Hinlänglich bekannt sind die zögerlichen Inklusionsversuche bei der Bildung. Noch immer besuchen mehr als 70 Prozent der Schüler mit Behinderung eine Sonder- oder Förderschule. Eigentlich besagt Inklusion, dass behinderte und nicht behinderte Kinder zusammen lernen sollten. Der UN-Ausschuss nahm auch sehr kritisch die psychiatrische Versorgung in Deutschland unter die Lupe und kam zu dem Schluss. Menschen mit Behinderungen würden zu schnell zwangsweise in der Psychiatrie untergebracht. Alternativen zu dieser Form der Versorgung und Unterbringung fehlten. Aichele: "Wir denken, das System macht es sich viel zu einfach. Man macht nichts oder zu wenig und hat auch quasi keine Alternativen. In vielen Kommunen gibt es zum Beispiel oft keine gemeindepsychiatrische Versorgung, keine niederschwelligen Strukturen in der Fläche. Und es bleibt dann nur noch das letzte Mittel, die Leute gegen ihren Willen und dann auch schon, wenn sie große Schwierigkeiten haben, unterzubringen."
    Ein weiterer Kritikpunkt: Es gibt keine unabhängige Beschwerdestellen in den Behinderten-Einrichtungen. Es geht um einen besseren strafrechtlichen Schutz, aber auch um eine bessere Überwachung. Eine Studie der Bundesregierung hatte ergeben, dass jede zweite Frau mit Beeinträchtigung schon Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden ist. Vor knapp drei Jahren beschloss die Familienministerkonferenz der Länder darum, dass man in dieser Frage tätig werden müsse. Passiert ist bislang nichts. Doch es gibt auch positive Entwicklungen. Die kommen vor allem aus dem Sport. Die UN-Konvention habe dem Thema noch einmal einen deutlichen Schub gegeben, sagt Gudrun Doll-Tepper, DOSB-Vizepräsidentin. Der Deutsche Olympische Sportbund verabschiedete darum Anfang dieses Jahres ein Strategiekonzept, das vor allem ein barrierefreies, wohnortnahes Spiel- und Sportangebot schaffen soll. Um mentale Barrieren abzubauen, setzt Doll-Tepper vor allem auf den Fort- und Weiterbildungsbereich für Menschen mit Behinderungen. Doll-Tepper: "Weil das, glaube ich, auch noch einmal eine ganz besondere Botschaft aussendet. Ich mache nicht nur mit, sondern ich bin hier in einer Führungsposition, in einer Leitungsposition, und da hoffe ich, dass wir in der nächsten Zeit einfach mehr Menschen gewinnen. Wir suchen ja auch im Sport generell nach Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, und das denke ich ist auch wichtig, dass wir da Menschen, die zum Beispiel eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung haben, dass wir die eben auch mit einbeziehen."
    Blinde und Sehende in einer Fußballmannschaft
    Beim Blindenfußball ist das längst Usus. Das Besondere an dieser Sportart: Blinde spielen zusammen mit Sehenden. Lars Stetten läuft über die linke Außenseite, dribbelt geschickt den Fußball von einem Fuß zum anderen. Als er die Rufe seines Gegners hört, "voy, voy, voy", was übersetzt „ich komme" bedeutet, stoppt er, hält kurz inne, versucht sich zu orientieren. Seinen Gegner kann er nicht sehen, denn Lars Stetten ist blind. Abgesehen von den gegnerischen "voy, voy"-Rufen, erhält Lars Stetten akustische Hilfe von seinen Guides, den beiden Spielführern am Spielfeldrand. So wie der sehende Torwart ermöglichen sie ihm durch Zurufe, sich auf dem Spielfeld zu orientieren. Moritz Klotz, Trainer und Torwart in einem, unterrichtet die Mannschaft des Berliner Blinden und Sehbehindertensportvereins seit drei Jahren: "Wir haben hier eine tolle Möglichkeit, wo es einfach nicht darum geht, unbedingt immer Blinde zu den Sehenden zu integrieren. Hier ist es eigentlich eher umgekehrt. Dass man die Sehenden in eine Blindencommunity integrieren kann. Das finde ich toll.
    Ein Fehlschuss. Der Ball landet im Aus und rasselt gegen den Metallzaun. Lars Stetten schlägt verärgert die Hände über dem Kopf zusammen. Zum Hadern aber bleibt keine Zeit. Blindenfußball ist ein extrem schnelles Spiel. Man brauche taktisches Verständnis, Balance- und Raumgefühlgefühl, aber auch Mut, Ehrgeiz und Hartnäckigkeit, erzählt Stetten später: "Man ist komplett gleichgestellt. Man hat den sehenden Torwart und seine blinden Mitspieler. Da spielt es überhaupt keine Rolle, ob jetzt der eine Vorteile hat, weil er vielleicht sehen kann. Sowas spielt da keine Rolle in dem Augenblick. Weil, man muss miteinander spielen, um zu gewinnen. Jeder hat seine Rolle und das passt." Blindenfußball bedeutet für die Spieler auch ein Stück Freiheit. Das freie Laufen auf dem Feld, ohne Stock, ohne Begleitung, ohne Blindenführhund. In seinem Alltag, sagt Lars Stetten, nehme er sonst immer eine Sonderrolle ein. Das sei seine Normalität. Der studierte Informatiker hat einen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt. Er kann sich glücklich schätzen, denn die Beschäftigungsquote von erwerbsfähigen Blinden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt liegt im Schnitt unter 25 Prozent. Das haben Erhebungen des Marburger Vereins der Blinden und Sehbehinderten im Studium und Beruf ergeben. Um seinem Job gerecht zu werden, braucht Stetten eine Assistenz und technische Hilfsmittel. Ohne die wäre er aufgeschmissen, sagt er. Die Länder und Kommunen stellen für Eingliederungshilfen wie diese rund 14 Milliarden Euro im Jahr zur Verfügung. Das viele Geld reiche trotzdem nicht aus, dass man sich als Behinderter gleichwertig, als Teil der Gesellschaft fühle, sagt Lars Stetten und fügt hinzu: Viele Menschen sind der Meinung, in den Bereich wird genug Geld gesteckt, das reicht dann aber auch. Stetten: "Es gibt natürlich auch gute und tolle Förderung und damit ist es dann auch gut so. Die Lobby ist natürlich auch nicht so da, dass es jetzt Protest oder so gibt. Man ist dankbar. Und ich glaube, da ist eine gewisse Bequemlichkeit eingetreten und wenn keiner protestiert, dann ist doch alles super."
    Keine richtige berufliche Integration
    Doch noch immer wüssten die Menschen ohne Behinderung viel zu selten, wie der Alltag von Menschen mit Beeinträchtigungen aussehe. "Das liegt meiner Meinung nach auch daran, weil einfach die Politik bis jetzt nicht in der Lage ist, die Behinderten einfach richtig beruflich zu integrieren. Man sieht selten einen Gehörlosen an der Kasse bei Aldi oder so. Da sind andere Länder, glaube ich, weiter", sagt Stetten.
    Das fand auch der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Auch wenn das Gremium seine abschließenden Kommentare erst Ende der Woche veröffentlicht, in der Befragung Ende März wurde deutlich: Die wachsende Beschäftigtenzahl in den Werkstätten ist dem Ausschuss auch ein Dorn im Auge. Vor sechs Jahren wurde die Konvention ratifiziert, seitdem steigt auch die Zahl der Werkstatt-Beschäftigten. Der Anspruch der UN-Behindertenrechtskonvention lautet aber: Es muss auch einen inklusiven Arbeitsmarkt für Menschen mit Beeinträchtigungen geben - egal wie schwer ihre Behinderung ist. Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention: "Was wir eben sehen, dass Menschen mit Behinderungen viel stärker ausgeschlossen sind vom ersten Arbeitsmarkt als andere. Sie sind also weitaus in höheren Raten erwerbslos oder arbeitssuchend und profitieren von dem allgemeinen Aufschwung verhältnismäßig wenig. Und vor dem Hintergrund muss man erst einmal fragen, warum ist das so. Warum bleiben die Erfolge, die man anstrebt, aus? Dann sieht man eben die Werkstätten noch einmal in einem anderen Licht." Aichele fügt hinzu, dass es für viele der insgesamt 300.000 Werkstatt-Beschäftigten enorm wichtig sei, überhaupt einen Arbeitsplatz zu haben. Nur - wer einmal in diesem System drin ist, der kommt da nicht so schnell wieder heraus. Laut Gesetz sollen die Werkstätten die Menschen für den ersten Arbeitsmarkt vorbereiten. Das gelingt aber deutschlandweit noch nicht einmal in einem Prozent der Fälle. Der Leiter der Monitoring-Stelle kritisiert zudem, dass das Mindestlohngesetz, dass seit Anfang Januar in Kraft ist, nicht für die Beschäftigten in den Werkstätten gilt.
    Arbeit in Werkstätten
    Ein Schwerbehindertenausweis
    Ein Schwerbehindertenausweis (picture alliance / dpa - Friso Gentsch)
    In der Metallwerkstatt der gemeinnützigen GmbH "Union Sozialer Einrichtungen" in Berlin-Wedding feilen drei Männer an einem Eisenwürfel. Wer hier einen Job findet, hat meist psychische Probleme. So wie Alexander Böhlert. Er habe eine Erbkrankheit, die ihm das Lesen, Schreiben, Rechnen erschwere, erzählt der 28-Jährige. Seit drei Jahren arbeitet er hier, davor hat er eine Ausbildung zum Metallbearbeiter gemacht: "Ich habe es versucht, aber durch meine Erkrankung bin ich dem Druck, der auf dem ersten Markt herrscht, nicht wirklich gewachsen. Wenn man da frisch aus der Ausbildung kommt ist das nicht machbar. Ich war komplett überfordert. Deswegen komme ich hier momentan besser klar, aber ich versuche mich halt immer mehr zu steigern. Und dann halt gucken, ob ich irgendwann dann noch einmal Fuß fassen kann auf dem ersten Markt."
    Nur 25 der insgesamt 900 Unions-Beschäftigten können jedes Jahr auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Das sei zwar etwas mehr als ein Prozent, aber nicht wirklich viel, gibt Andreas Sperlich offen zu. Er ist Geschäftsführer der gemeinnützigen GmbH und zugleich Vorsitzender der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen. Von mehreren angefragten Unternehmen war er der einzige, der mit dem Deutschlandfunk reden wollte. Immer wieder steht die Arbeit der Werkstätten in der Kritik - zuletzt durch den UN-Fachausschuss. Sperlich findet das ungerecht: "Wir als Werkstätten können die Menschen bilden, beruflich bilden, vorbereiten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, aber wir sind natürlich auch darauf angewiesen, dass dieser Arbeitsmarkt aufnimmt. Und wenn wir uns die Arbeitslosenstatistik anschauen, dann haben alle Personengruppen von diesem Aufschwung profitiert, nur zwei nicht: nämlich die Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung und die Langzeitarbeitslosen."
    Schlechte Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt
    Thomas Anders sieht das ähnlich. Er ist Vorsitzender der Berliner Werkstatträte, vertritt 8.200 Beschäftigte. Seit dem Ausbruch seiner Parkinson-Erkrankung habe er keine Chance mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gehabt, sagt der gelernte Betonbauer. Dass er jetzt als Tierpfleger nur rund 200 Euro im Monat trotz einer 40-Stunden-Woche verdient, bedauert er zwar, aber "als Behinderter auf dem ersten Arbeitsmarkt würde mir nie diese Chance gegeben. Natürlich sage ich mal so, könnte immer mehr sein". Ausgenutzt fühle er sich von der gemeinnützigen Unions-GmbH jedenfalls nicht, sagt Thomas Anders. Was ihn dagegen ärgert: Dass der Staat, der ja für seine Grundsicherung aufkommt, fast 70 Prozent seines Lohns dafür wieder einkassiert. Der Berliner Werkstattrat hat darum eine Petition beim Bundestag eingereicht mit der Forderung, nur noch maximal 30 Prozent vom Lohn abzuziehen. Die Petition wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung: Ein unmittelbarer Anspruch lässt sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention nicht ableiten. Valentin Aichele überrascht diese Entscheidung nicht. Seit der Ratifizierung sind zahlreiche Menschen mit Behinderungen vor Gericht gezogen. Mehr als 230 Verfahren wurden eröffnet. Doch nur selten hätten sie vor Gericht auch Recht bekommen, gibt der Leiter der Monitoring-Stelle zu bedenken. Aichele: "Das deutet darauf hin, dass die Gesetze nicht so sind, wie die Leute denken, dass sie sein sollten. Das betrifft viele Bereiche. Also, die ganzen Gesetze, die speziell für Menschen mit Behinderungen entwickelt worden sind, sollten auf Basis der Konvention überarbeitet werden."
    Vom Gesetzgeber sei diesbezüglich bisher nicht allzu viel zu hören, beklagen Behindertenverbände. Auch Valentin Aichele betont, die Bundesregierung habe in den vergangenen sechs Jahren die Konvention - wenn überhaupt - nur sehr zögerlich umgesetzt: "Wir sind bei ganz vielen Gesetzen zu dem Ergebnis gekommen, ob es die Bauordnung war oder das Schulgesetz oder das Denkmalschutzgesetz oder das Hochschulgesetz, dass dort die UN-Behindertenrechtskonvention so eben noch keine Umsetzung gefunden hat." Der UN-Fachausschuss wird in wenigen Tagen seine abschließenden Empfehlungen zur Verbesserung der Situation der Menschen mit Behinderung veröffentlichen. Es sind Empfehlungen, denen die Bundesregierung allerdings nicht folgen muss. Deutschland hat sich vor sechs Jahren zwar bereit erklärt, die UN-Konvetionen innerhalb eines Jahrzehnts umzusetzen, erzwingen aber können die Vereinten Nation nichts. Bleibt die einzige Möglichkeit, den Vertragsstaat öffentlich an den Pranger zu stellen.
    Ein Haus mit 13 Wohngemeinschaften
    Zurück nach Berlin-Zehlendorf zu Marlin und ihren drei Mitbewohnern. Die 4er-WG würde wohl bis heute nicht existieren, hätte der Berliner Verein Zukunftssicherung damals nicht einfach Nägel mit Köpfen gemacht. Laut Vorschriften können Menschen mit unterschiedlicher Schwere der Behinderung nicht gemeinsam in einer WG leben. Für solch ein Projekt braucht man zwei Träger. Einen, der die Pflege übernimmt und einen pädagogischen Dienstleister. Wie man dann aber das persönliche Budget berechnen soll, dafür fehlten dem Bezirk die Instrumente. Er lehnte das Konzept also ab. Der Verein ließ sich aber nicht entmutigen. Da er genügend Rücklagen gebildet und zusätzlich eine Million Euro aus Lottomitteln erhalten hatte, kauft er ein Haus und richtete dort insgesamt 13 WGs ein. "Und wir haben gedacht, wir schaffen Fakten, sonst wird das nie was", sagt Irit Kulzk.
    Schließlich erklärte sich der Berliner Senat bereit, zahlreiche Sonderregeln zu vereinbaren, um einen neuen Leistungstypen zu generieren. Das Wohnen in der WG sei nicht teurer, nur eben individueller, sagt Geschäftsführerin Kulzk: "Die Verwaltungsvorschriften und die Verfahren sind nicht angepasst an die Behindertenrechtskonvention. Es müsste viel durchlässiger sein. Es braucht ganz viel neue Gesetzte und ich glaube, es braucht immer ein paar, die mutig sind, was neu zu machen, um aufzurütteln, sonst funktioniert es nicht. Es ist mehr so eine Sprechblase, finde ich von allen, was Behindertenrechtskonvention heißt." Am Ende sind sich Irit Kulzk und die anderen Gesprächspartner einig. Allein der gute Wille zählt nicht. Wer Inklusion wirklich will, der muss dafür auch Geld in die Hand nehmen. Davon wird abhängen, in wieweit Deutschland bereit ist, den Ansprüchen der UN-Behindertenrechtskonvention wirklich zu folgen.