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Verwaltungsgericht
Schavan verliert Plagiatsprozess

Annette Schavan hat im Kampf um ihren Doktortitel auch eine juristische Niederlage erlitten. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht wies die Klage der ehemaligen Bundesbildungsministerin gegen die Aberkennung des Titels durch die Uni Düsseldorf ab.

    Laut des Gerichts um die vorsitzende Richterin Simone Feuerstein sei das Plagiatsverfahren der Universität Düsseldorf formal korrekt abgelaufen. "Die Klägerin hat getäuscht", befand Feuerstein und wies Schavans Klage gegen den Entzug des Titels durch die Heinrich-Heine-Universität ab. Auf "60 Täuschungsbefunde" sei das Gericht in Schavans 1980 eingereichter Doktorarbeit mit dem Titel "Person und Gewissen" gestoßen. Damit habe Schavan das Gebot wissenschaftlicher Redlichkeit verletzt, das auch schon 1980 bestanden habe. Die Behauptung einer anderen Zitierkultur in den 1980er Jahren sei unerheblich: "Alle Einwände gehen am Kern des Täuschungsvorwurfs vorbei." Schavan hatte gegen die Aberkennung des Titels geklagt, nahm aber selbst an dem Gerichtstermin nicht teil.
    Schavans Anwälte hatten zuvor angeregt, die Verfehlungen der 58-Jährigen bei ihrer Dissertation als "minderschweren Fall" zu bewerten und nur mit einer Rüge zu ahnden. Die Doktorarbeit beinhalte zwar "handwerkliche Fehler", dabei handele es sich aber "nicht um eine arglistige Täuschung oder Irreführung". Das sah das Gericht anders. Die Klägerin habe zumindest "bedingt vorsätzlich gehandelt". Für die Uni habe daher kein Anlass bestanden, "über mildere Mittel" als den Titelentzug nachzudenken.
    Zudem bemängelten die Anwälte der CDU-Politikerin, dass das Verfahren der Hochschule zum Entzug des Doktortitels schwere Mängel aufweise. Schon deshalb sei die Aberkennung der Promotion rechtswidrig. Im Überprüfungsverfahren seien weder Schavan noch ihr damaliger Doktorvater, der Erziehungswissenschaftler Gerhard Wehrle, oder der Zweitgutachter angehört worden. Auch diese Einwände verwarf das Gericht. Die Universität habe das Aberkennungsverfahren auch formal korrekt abgewickelt und ihren Ermessensspielraum bei der Aberkennung nicht überschritten.
    Aberkennung des Titels führte zum Rücktritt
    Die Doktorarbeit von Annette Schavan
    Die Doktorarbeit von Annette Schavan (dpa/picture alliance/Daniel Naupold)
    Vor rund einem Jahr hatte die Universität Düsseldorf Annette Schavan den Doktortitel aberkannt. Die philosophische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität hatte der Politikerin vorgeworfen, dass sie in ihrer Dissertation "vorsätzlich getäuscht" habe. "Ich werde diese Entscheidung nicht akzeptieren und dagegen klagen", hatte Schavan anschließend gesagt. "Ich habe in meiner Dissertation weder abgeschrieben noch getäuscht, die Vorwürfe - das habe ich in den vergangenen Wochen und Monaten mehrfach gesagt - treffen mich tief." Nur vier Tage nach der Aberkennung des Doktortitels war Schavan von ihrem Amt als Bundesministerin für Bildung und Forschung zurückgetreten.
    Anonyme Plagiatsjäger hatten zuvor Schavans Promotionsarbeit "Person und Gewissen - Studien zu Voraussetzungen, Notwendigkeit und Erfordernissen heutiger Gewissensbildung" untersucht und die Ergebnisse im Internet veröffentlicht. Der Blog "schavanplag" behauptet, auf 94 von 325 Seiten der Dissertation Textstellen ohne Quellenangaben gefunden zu haben haben. Auf den Wunsch Schavans hin prüfte die Universität die Arbeit und kam zu dem selben Ergebnis - Annette Schavans Promotion wurde für ungültig erklärt.