Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als rechtsextremen Verdachtsfall einordnen, hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Hintergrund ist, dass sich der Verfassungsschutz selbst verpflichtet hatte, diese Einstufung nicht öffentlich zu machen. Am vergangenen Mittwoch wurde sie aber bekannt. Das Gericht sieht das als unvertretbaren Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien.
"Verfassungsschutz hat dilettantisch agiert"
Die FDP-Politikerin und ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zeigte sich im Dlf fassungslos über den Vorgang. Der Verfassungsschutz habe dilettantisch agiert, indem er die interne Entscheidung über die Hochstufung der AfD als Verdachtsfall mit den Verfassungsschutzbehörden der Länder kommuniziert habe. Es sei auch nicht ausgeschlossen, dass die Informationen aus dem Bundesinnenministerium durchgestochen worden seien, so die FDP-Politikerin. Deshalb sei der Vorgang auch eine Blamage für das Ministerium von Horst Seehofer (CSU).
Gleichzeitig sei mit dem Urteil noch nichts gesagt über die rechtsextremistische Ausrichtung der Partei, betonte Leutheusser-Schnarrenberger. Die Wählerinnen und Wähler sollten wissen, dass weite Teile der Partei rechtsextremistisch seien. Die Bürger seien aufgerufen, sich mit dem Wahlprogramm der Partei auseinanderzusetzen.
Das Interview in voller Länge:
Jürgen Zurheide: Hat denn der Innenminister Seehofer seinen Verfassungsschutz nicht im Griff, das wäre meine erste Frage, denn die Entscheidung gestern war ja weniger eine in der Sache, ich habe es gesagt, ob die AfD beobachtet werden darf, das war eher, wenn man die Urteilsbegründung liest, eine Ohrfeige für den Verfassungsschutz. Wie sehen Sie das?
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Ja, es ist ein Stoppschild aufgestellt worden gegen das Vorgehen des Verfassungsschutzes. Und dieser hat natürlich dilettantisch agiert, indem er wirklich diese Entscheidung, die wohl intern getroffen war, die AfD hochzustufen zum Verdachtsfall, kommuniziert hat mit den Länder-Verfassungsschutzbehörden, das Innenministerium ist über jeden Schritt bei so einer wichtigen Sache informiert. Und es ist ja nicht auszuschließen, dass auch aus dem Innenministerium diese Informationen durchgestochen wurden. Also das wird jetzt mal noch dringend aufgeklärt werden müssen, es ist eine Blamage!
"Eine Blamage für das Innenministerium"
Zurheide: Auch für den Innenminister?
Leutheusser-Schnarrenberger: Ja, es ist auch eine Blamage für das Innenministerium, an der Spitze steht Innenminister Seehofer. Vielleicht haben manche damit die Erwartung verbunden, man könne der AfD schaden, wenn man jetzt solche Durchstechereien betreibt, sehr kurzsichtiges Manöver, das geht voll daneben und geht eigentlich voll in die andere Richtung. Das alles, leider, ist wieder mal so ein Fall, wo man sagt, was ist denn da bei denen los?
Zurheide: Die AfD jubelt, das ist verständlich, ist das aus Ihrer Sicht auch verfrüht, das beurteilen ja viele so.
Leutheusser-Schnarrenberger: Ja, natürlich ist das verfrüht! Die freuen sich jetzt, die können jetzt sagen, wir sind hier die Märtyrer, der Verfassungsschutz handelt nicht verfassungskonform, das alles hätte man sich sparen müssen, aber es ist überhaupt nichts gesagt über die rechtsextremistische Ausrichtung der gesamten AfD, nicht nur des Flügels, die können wir alle als rechtsextremistisch bezeichnen, auch Herrn Höcke. Das sollten die Wählerinnen und Wähler wissen. Der Flügel hat die AfD ja durchsickert, wer AfD wählt, muss wissen, auf alle Fälle sind aktive Teile davon rechtsextremistisch. Und darüber muss die Auseinandersetzung geführt werden. Dieses Verfahren mit dem Verfassungsschutz, ich bin wirklich fassungslos, dass so etwas passieren kann.
"Staat muss korrekt und sorgfältig vorgehen"
Zurheide: Wir reden gleich noch über die AfD und die mögliche Bewertung, erst mal noch: Das Argument des Gerichtes war ja, Sie haben es gerade so zwischen den Zeilen schon angedeutet, das ist ein Eingriff in den Parteienwettbewerb. Halten Sie dieses Argument der Kölner Richter für falsch oder würden Sie da auch zumindest kritisch mit den Richtern ins Gericht gehen?
Leutheusser-Schnarrenberger: Ich gehe jetzt nicht kritisch mit den Richtern ins Gericht, denn anderthalb Wochen vor zwei Landtagswahlen in diesem insgesamt wichtigen Wahljahr ist natürlich einmal so eine Einstufung des Verfassungsschutzes etwas, was auch Bürgerinnen und Bürger prägt, gerade wenn sie davon wissen. Natürlich kann man sagen, die Bürger müssen doch wissen, woran sie mit der AfD sind, damit sie das bei ihrer Wahlentscheidung berücksichtigen. Aber ein Staat muss eben absolut korrekt und sorgfältig vorgehen, wenn eine Partei in Richtung Rechtsextremismus-Verdachtsfall bewertet werden soll, deshalb wäre hier Zurückhaltung geboten gewesen, wozu sich der Verfassungsschutz auch verpflichtet hatte.
Zurheide: Auf der anderen Seite steht natürlich die Grundfrage im Raum, und das merken wir jetzt wieder, ist es richtig, in einer Parteiendemokratie quasi mit juristischen Mitteln vorzugehen. Dass das schwierig ist, zeigt auch dieser Fall einmal mehr oder?
Leutheusser-Schnarrenberger: Es ist sehr schwierig, das ist auch nicht unbedingt in anderen Ländern so möglich, schauen wir nach Frankreich oder in die Vereinigten Staaten, da wäre so ein Vorgehen, so eine Einstufung und dann ein jahrelanges Verfahren mit Beobachtung und so weiter nicht möglich. In unserem Grundgesetz ist das Verbot einer Partei durch das Bundesverfassungsgericht am Ende vorgesehen. Aber Spione alleine helfen nicht dabei, eine Partei, die wirklich demokratiefeindlich in Grundzügen ist, wirklich aus der Welt zu schaffen. Das Denken in den Köpfen bleibt. Ich empfinde eigentlich diese Vorgehensweise vom Verfassungsschutz als einen Aufruf an die Bürgerinnen und Bürger, sich intensiv wirklich mit dem Programm der AfD auseinanderzusetzen und da mal genau ernst zu nehmen, was sie will mit ihrer völkischen Ideologie und der Ausgrenzung von Teilen der Bürgerinnen und Bürger.
"Antisemitische, antiislamische Haltung in der AfD"
Zurheide: Dann könnte man ja fragen, warum kommt das nicht deutlicher im Parteienwettbewerb zum Ausdruck. Wenn ich das lese, was die Kollegen, die das offensichtlich vorliegen haben, berichten, diese tausend Seiten des Verfassungsschutzes, das sind ja mehr oder weniger öffentlich zugängliche Dinge, die da zusammengefasst sind, dann machen Sie es doch mit dem Parteienwettbewerb.
Leutheusser-Schnarrenberger: Ja, es gehört in den Parteienwettbewerb in jedem Fall. Und öffentlich zugängliches Material gibt es nun mehr als genug über die AfD, man muss sich nur Äußerungen gerade des Parteivorsitzenden Chrupalla anschauen, aber natürlich auch gerade um Herrn Höcke, aber auch um viele andere herum, auch, was in Parlamenten geäußert wird. Und ich glaube, die Parteien sollten ganz anders sehen, dass sie diese Dinge sehr sorgfältig als Zitat genannt, damit man nicht gleich selbst in ein Klageverfahren kommt, auch in die Öffentlichkeit zu bringen, denn es gibt antisemitische, antiislamische, ausgeprägte Haltungen innerhalb der AfD. Und das gefährdet die Demokratie.
Zurheide: Für das Verfahren selbst, was erwarten Sie? Sie sagen, die Kölner Richtiger, das ist nur ein Zwischenschritt?
Leutheusser-Schnarrenberger: Ja, die AfD wird natürlich alle Möglichkeiten gehen, auch zum Verfassungsgericht zu kommen, das haben sie ja schon angekündigt. Es gibt ja Einschätzungen über die Anzahl der Mitglieder des Flügels und der Stärke des Flügels, was entscheidend auch eine Rolle spielt für die Einschätzung der AfD als möglichen rechtsextremistischen Verdachtsfall. Das wird jetzt dauern. Ich glaube nicht, dass wir bis zum September endgültige Entscheidungen bekommen werden, deshalb politisch auseinandersetzen. Die AfD hat keinen Sieg errungen, sie hat ein Stoppschild bekommen durch das Verwaltungsgericht Köln, aber letztendlich ist überhaupt nichts entschieden.
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