Samstag, 27. April 2024

Migrationspolitik
Abschiebehaft in Deutschland: Praxis und Kritik

Deutschland will mehr abschieben. Es gibt 14 Abschiebegefängnisse oder haftähnliche Einrichtungen. Sie sollen laut Gesetz die Abschiebung vorbereiten und sichern. Unter welchen Bedingungen das geschieht, wird kaum diskutiert.

05.02.2024
    Blick aus einem Fenster der Abschiebehaftanstalt in Glückstadt auf das Nachbargebäude. Im Innenhof ein mit Stacheldraht umzäunter Außenbereich.
    Die Abschiebehaftanstalt in Glückstadt in Schleswig-Holstein. (picture alliance / dpa / Ulrich Perrey)
    Isolationshaft, Schlafentzug und Fixierung: Die Praxis bei der Abschiebehaft in Deutschland wirft nicht nur rechtliche, sondern auch moralische und ethische Fragen auf. Wie stellt man eine humane Behandlung von ausreisepflichtigen Menschen sicher, ohne ihre Grundrechte zu verletzen?

    Wann kommt es zu Abschiebehaft in Deutschland?

    In Deutschland können ausreisepflichtige Menschen inhaftiert werden. Das nennt man Abschiebungs- oder Abschiebehaft. Gründe für eine Ausreisepflicht können eine Anordnung zur Ausweisung, das Ende der gültigen Aufenthaltserlaubnis oder die unerlaubte Einreise sein.
    Auch wenn ein Asylantrag abgelehnt wird, muss man das Land verlassen. Bei einer normalen Ablehnung hat man dafür 30 Tage Zeit, bei einer Ablehnung, weil "offensichtlich unbegründet", nur eine Woche. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind im Asylgesetz festgelegt.
    Wenn der oder die Betroffene nicht innerhalb dieser Frist freiwillig ausreist, kann die jeweils zuständige Ausländerbehörde die Abschiebung erzwingen. Auf Anordnung eines Richters kann dann Abschiebehaft verhängt werden.

    Wie viele Menschen sind in Deutschland in Abschiebehaft?

    In Deutschland leben über drei Millionen Schutzsuchende. Davon beantragten 2023 etwa 329.000 Menschen erstmals Asyl. Im selben Jahr wurden 16.430 Menschen aus Deutschland abgeschoben, das ist fast ein Drittel mehr als im Vorjahr.
    Balkendiagramm zur Anzahl der Abschiebungen aus Deutschland von 2007 bis 2023. Im Jahr 2023 wurden 16.430 Personen aus Deutschland abgeschoben. Das ist ein Anstieg von 27 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
    (Statista)
    2022 befanden sich rund 5.000 Menschen in Abschiebehaft. Eine umfassende Statistik zu Inhaftierungen und Abschiebungen aus der Haft ist nicht möglich, da nicht alle Bundesländer über Abschiebehafteinrichtungen verfügen und Personen, die abgeschoben werden müssen, oftmals in andere Bundesländer überstellt werden.
    Zudem variiert der Anteil der Personen, die aus der Abschiebehaft abgeschoben werden, stark von Bundesland zu Bundesland. Während in Sachsen im ersten Halbjahr 2023 eine von zehn inhaftierten Personen abgeschoben wurde, sind es in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz vier von fünf Personen.

    Was ist das Ziel der Abschiebehaft?

    Die Haft ist die letzte Option und wird nur angeordnet, wenn die Abschiebung ohne Haft erheblich erschwert oder verhindert würde.
    Frank Gockel, Vorstand des Bundesfachverbands zur Unterstützung von Menschen in Abschiebehaft formuliert es so: „Das Ziel ist einfach nur, der Leute habhaft zu sein, damit man sie zu einem bestimmten Termin außer Landes bringen kann.“

    Worin unterscheidet sich Abschiebehaft vom Strafvollzug?

    Da Abschiebehaft weder der Bestrafung noch dem Schutz der Gesellschaft vor gefährlichen Kriminellen dient, soll die Haft anders behandelt werden als die Inhaftierung von Straftätern in Gefängnissen. Die europäische Rückführungsrichtlinie sieht ein sogenanntes Abstands- oder Trennungsgebot vor.
    Das bedeutet, dass Abschiebehaft eigentlich nicht in Strafvollzugsanstalten, also gemeinsam mit Strafgefangenen, vollstreckt werden darf, sondern dass diese voneinander getrennt untergebracht werden müssen, erklärt Christine Graebsch, Professorin für Recht der Sozialen Arbeit an der Fachhochschule Dortmund.

    Welche Kritik gibt es an der Umsetzung der Abschiebehaft?

    Rechtsexpertin Christine Graebsch beobachtet eine mangelhafte Umsetzung des Trennungsgebots: „Es gibt das Problem, dass die Abschiebungshaft schon gesetzlich so ausgestaltet ist, dass sie dem Strafvollzug bis zur Ununterscheidbarkeit ähnelt.“
    Frank Gockel kritisiert, dass es in den Abschiebegefängnissen zu Isolationshaft kommt und gelegentlich sogar drastischere Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören seinen Schilderungen nach Schlafentzug und Fixierungen, bei denen Abschiebehäftlinge auf einer Art Bett festgeschnallt werden, sodass sie sich nicht mehr bewegen können.
    Gockel hält diese Praktiken für unhaltbar. „Wir müssen nicht, um jede Abschiebung zu sichern, Menschen vollkommen zerstören, foltern. Die Leute gehen kaputt in diesen Räumen.“
    In zehn der 14 deutschen Abschiebeeinrichtungen können Insassen voneinander getrennt werden – entweder in normalen Zellen oder in speziellen Räumen. Manchmal dauert dies nur einige Stunden, in anderen Fällen sogar mehrere Wochen. Es ist schwer zu überprüfen, ob und wie viele dieser Fälle als Einzelhaft oder als Verletzung der Menschenrechte betrachtet werden sollten.
    In vier Einrichtungen besteht theoretisch die Möglichkeit, Insassen zu fixieren. Allerdings wurden solche Maßnahmen in der Vergangenheit nur in Büren und Darmstadt tatsächlich durchgeführt. Menschenrechtler bemängeln, dass solche Maßnahmen nicht ausreichend dokumentiert werden.

    Was berichten Insassen deutscher Abschiebegefängnisse?

    Der 25-jährige Sidel Moctar berichtet vom größten Abschiebegefängnis Deutschlands in Büren, dass er die ersten 41 Tage dort in Isolationshaft verbracht habe. Eine, selten zwei Stunden pro Tag habe man aus der Isolationshaft herauskommen können. „Oft hatten wir nur eine Stunde - wegen Personalmangel und so."
    In Abschiebegefängnissen kann nicht nur der Kontakt zu Mitgefangenen, sondern auch zur Außenwelt eingeschränkt werden. Das betrifft nicht nur Besuche, sondern auch die Nutzung von Telefonen oder den Zugang zum Internet. Insassen wie Sidel Moctar empfinden das als eine willkürliche und psychisch belastende Verschärfung der Isolation.

    Menschenunwürdige Behandlung

    Ein weiterer ehemaliger Insasse in Büren, dessen Name Dlf Kutur bekannt ist, der aber anonym bleiben möchte, berichtet von seinen Erfahrungen im sogenannten "Keller", einem speziellen Haftraum:
    „Man legt dich mit dem Rücken auf den Tisch. Man bindet deine Füße, deinen Bauch und deine Hände fest, du bleibst so auf diesem Bett. Sie haben mich dort wirklich wie einen Terroristen gefesselt.“
    Nach einem Suizidversuch hätten ihn fast zehn Polizisten „wie ein Tier gepackt“ und gewaltsam nach unten gebracht. Die Fixierung dauerte offenbar über zwölf Stunden, wie aus internen Dokumenten hervorgeht, die Deutschlandfunk Kultur vorliegen.

    Wie werden die teilweise drastischen Maßnahmen begründet?

    Es sind wiederkehrende Argumente von Gefängnisleitern und Behörden: Gefangene würden versuchen, sich durch Selbstverletzung oder Suizid der Abschiebung zu entziehen. Um das zu verhindern, müssten Maßnahmen ergriffen werden: von der Separierung von anderen Gefangenen über die fast vollständige Isolation und Überwachung im besonders gesicherten Haftraum bis zur Fixierung.
    Die Bezirksregierung Detmold zum Beispiel will aus Datenschutzgründen die Dauer der Fixierung weder bestätigen noch dementieren. Sie betont lediglich, dass Fixierungen gesetzeskonform "ausschließlich als Ultima Ratio" und "sehr selten angeordnet" würden.

    Was plant die Politik?

    Das Bundeskabinett hat Anfang 2024 die Abschieberegeln verschärft. Nun können Menschen zum Beispiel nicht mehr nur zehn, sondern 28 Tage lang in Gewahrsam genommen werden. Behörden sollen Ausreisepflichtige besser aufspüren, Identitäten klären und so ein Untertauchen verhindern können: Mehr Menschen sollen schneller abgeschoben werden können.
    Sarah Teweleit von der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter beobachtet insgesamt in Deutschland in diesem Zusammenhang eine Zunahme von entsprechenden Vorkehrungen – auch in den Abschiebehafteinrichtungen: „Immer mehr NATO-Draht, immer mehr Mauern."
    Die Nationale Stelle besucht Orte der Freiheitsentziehung, also auch Abschiebegefängnisse. Und sie zitiert in ihren Berichten dazu regelmäßig einen Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs:

    Männern, Frauen und Kindern, die auf ihre Abschiebung warten, den Anschein von Straftätern zu geben, indem sie wie solche behandelt werden, verletzt für sich genommen die Menschenwürde.


    og