
Dies rechtfertige die Einstufung als Verdachtsfall und die damit verbundene Möglichkeit des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel.
Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte die hessische AfD 2022 als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft und mit der Beobachtung begonnen. Die Partei hatte dagegen geklagt. Zudem beschloss das Gericht, dass der Verfassungsschutz und das Landesinnenministerium die Öffentlichkeit damals rechtswidrig in einer Pressemitteilung über die Beobachtung der AfD unterrichtet hätten. Dafür habe es in Hessen keine gesetzliche Grundlage gegeben.
Diese Nachricht wurde am 03.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.





