Donnerstag, 09. Mai 2024

AfD-Politiker Jens Maier
Der Schutz der deutschen Justiz vor Rechtsextremisten

Der AfD-Politiker Jens Maier darf nicht auf seinen Richterposten zurückkehren. Aufgrund etwa rassistischer Aussagen sei er als Richter nicht mehr tragbar, urteilte der Bundesgerichtshof. Doch wann darf ein Richter aus dem Amt entfernt werden?

07.10.2023
    Jens Maier sitzt am 10.06.2016 in Richterrobe im Verhandlungssaal des Landgericht sin Dresden.
    Jens Maier am 10.06.2016, damals hat er noch am Landgericht in Dresden gearbeitet (picture alliance / dpa / Sebastian Kahnert)
    Auch an deutschen Gerichten gibt es immer wieder Fälle von Rechtsextremismus bei Richterinnen oder Staatsanwälten. Zuletzt machte der AfD-Politiker Jens Maier Schlagzeilen, der gerichtlich nun endgültig in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurde. Doch was muss – angesichts des hohen Gutes der richterlichen Unabhängigkeit – eigentlich erfüllt sein, damit ein Richter aus dem Amt entfernt werden kann? Und ist das deutsche Rechtssystem ausreichend gegen Einflussnahme von Extremisten geschützt?

    Übersicht:

    Warum darf der AfD-Politiker Jens Maier nicht zurück ins Richteramt?

    Der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier hatte mit seiner Klage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) keinen Erfolg: Er kann nicht ins Richteramt zurückkehren, urteilte der zuständige Senat – das sogenannte Dienstgericht des Bundes – beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
    Damit bestätigte der BGH das Urteil der Vorinstanz in Leipzig aus dem Dezember 2022. Jens Maier war bis 2017 als Richter am Landgericht Dresden tätig und ging dann für die AfD in den Bundestag. Bei der Wahl 2021 verlor er sein Mandat und beantragte die Rückkehr in den sächsischen Justizdienst. Stattdessen wurde er jedoch in den vorläufigen Ruhestand versetzt – und das Landesjustizministerium beantragte auch die Versetzung in den endgültigen Ruhestand.
    Diesen Antrag wertete der BGH-Senat nun als rechtens. Es sei davon auszugehen, dass Maier in der Öffentlichkeit als nicht mehr als auf dem Boden des Grundgesetzes stehende Person wahrgenommen werde – und damit nicht mehr als unabhängig und der Neutralität verpflichtet. Das sei für einen Richter jedoch unabdingbar, so das Gericht.
    Ein auf Lebenszeit ernannter Richter kann – um eine "schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden" wie es im Richtergesetz heißt – in den Ruhestand versetzt werden. Darüber entscheidet ein Gericht, also weder Politik noch Verwaltung.
    Das Leipziger Gericht hatte seine Entscheidung unter anderem damit begründet, der Politiker Jens Maier habe sich über Jahre rassistisch und abwertend geäußert. So hatte er in Reden oder auf sozialen Netzwerken unter anderem einen Sohn des Tennisspielers Boris Becker rassistisch beleidigt und mit Blick auf den Holocaust von „Schuldkult“ gesprochen. Zudem wurde er, so das Leipziger Gericht, dem rechtsextremen und inzwischen aufgelösten sogenannten Flügel der AfD um den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke zugerechnet.
    Der BGH unterstreicht nun, Maier habe sich – in herausgehobener Stellung – bei einer politischen Gruppierung betätigt, die die Grundlagen des demokratischen Verfassungsstaates ablehne und verächtlich mache.
    Jens Maier und das Land Sachsen befinden sich allerdings noch in zwei weiteren juristischen Streitfällen:
    In einer Disziplinarklage will das sächsische Justizministerium den 61-jährigen gebürtigen Bremer vollständig aus dem Dienstverhältnis als Richter entfernen. Damit würde er die Ruhestandsbezüge verlieren, die er derzeit noch erhält.
    Zudem klagt der AfD-Politiker vor dem Verwaltungsgericht Dresden dagegen, dass der sächsische Verfassungsschutz ihn – seit 2020 – als rechtsextrem einstuft.

    Gibt es ähnliche Fälle?

    Neben Jens Maier machte die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete und Berliner Richterin, Birgit Malsack-Winkemann, Schlagzeilen. Sie soll an Umsturzplänen der Reichsbürger-Gruppe rund um Prinz Reuß beteiligt gewesen sein – und sitzt deswegen seit Dezember 2022 in Untersuchungshaft. In einem Disziplinarverfahren wurde sie des Richteramtes enthoben. Sie erhält aber weiterhin die Hälfte ihrer Besoldung als Richterin, etwa dreieinhalbtausend Euro im Monat.
    Rechtsextreme Tendenzen in der deutschen Justiz zeigen sich auch in weiteren einzelnen Fällen:
    Im Jahr 2019 urteilte ein Verwaltungsrichter in Gießen, die Aufschrift „Migration tötet“ auf einem NPD-Wahlplakat sei eine "empirisch beweisbare Tatsache". Ein Freiburger Staatsanwalt verwendete in Internetbeiträgen Begriffe wie das N-Wort. Auch Richter, die in den Ruhestand versetzt wurden, gibt es bislang lediglich einzelne.
    Es sei unklar, wie groß das Problem politisch extremistischer Richterinnen und Staatsanwälte tatsächlich sei, erklärt Ruben Franzen von der Neuen Richtervereinigung, einem Interessenverband von Richtern und Staatsanwälten in Deutschland. Doch angesichts des „allgemeinen gesellschaftlichen Rechtsrucks“ in den vergangenen Jahren, der an der Richterschaft sicher nicht spurlos vorübergegangen sei, warnt er, die Gefahr zu unterschätzen.

    Warum sind Fälle wie Jens Maier so brisant?

    Fälle wie die von Jens Maier und Birgit Malsack-Winkemann haben eine grundlegende Diskussion über die Verfassungstreue von Richtern ausgelöst – und über den Umgang, wenn sie als nicht ausreichend gegeben bewertet wird. Dabei spielt der Schutz der richterlichen Unabhängigkeit eine zentrale Rolle – und ebenso der Schutz des deutschen Rechtssystems.
    Stimme hier das Zusammenspiel nicht, bedeute das eine erhebliche Gefahr, warnt die Bielefelder Rechtsprofessorin Anne Sanders. Denn ein funktionierendes Justizsystem sei fundamental angewiesen auf die Akzeptanz in der Bevölkerung. Wenn dieses Vertrauen etwa durch mögliche mangelnde Neutralität und Unabhängigkeit erschüttert werde, komme es möglicherweise zu Selbstjustiz.

    Welche Reformvorschläge gibt es für das Rechtssystem?

    Das bundesdeutsche Justizsystem hat Instrumente, um effektiv gegen extremistische Tendenzen vorzugehen. Aktuell werden einige weitere Möglichkeiten diskutiert:

    Reform des Richtergesetzes

    Deshalb beraten Bundestag und Bundesrat zurzeit über eine Reform des Richtergesetzes. Es sollen unter anderem die Hürden für mögliche Disziplinarstrafen gegen Richterinnen und Richter gesenkt werden.

    Besetzung von Richterdienstgerichten

    Eine Möglichkeit, Richter, die ihre Neutralitätspflicht verletzen, zu sanktionieren, ist das Disziplinarverfahren – womit sich auch Jens Maier konfrontiert sieht. Mögliche Sanktionsmaßnahmen reichen hier bis zu einer Degradierung oder auch der Entlassung aus dem Richteramt. Darüber entscheidet ein Richterdienstgericht. Für das Besetzungsverfahren fordert Rupert Franzen von der Neuen Richtervereinigung allerdings mehr Transparenz und demokratischere Strukturen.

    Verfassungstreue während Abgeordnetenzeit


    Die sächsische Justizministerin Katja Meier schlägt vor: Es solle gesetzlich klargestellt werden, dass die richterliche Pflicht zur Verfassungstreue auch während der Abgeordnetenzeit fortbesteht.

    Wie ist die Situation bei Beamten wie Lehrern oder Polizisten?

    Neben Berufsrichtern, die keine Beamten und damit auch nicht weisungsgebunden sind, ist der Schutz vor extremistischen Tendenzen auch bei Beamten wie – wie beispielsweise Lehrern oder Polizisten – ein Thema. Hier will die Bundesregierung beispielsweise, dass Extremisten schneller aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden können.
    Ihr Gesetzentwurf zur Reform des Beamtenrechtdisziplinarrechts war im Mai 2023 zur ersten Lesung im Bundestag und im Juni gab es im Bundestagsausschuss für Inneres und Heimat eine öffentliche Anhörung dazu.
    Er soll Disziplinarmaßnahmen wie die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und der Aberkennung des Ruhegehalts per behördlicher Verfügung möglich machen. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht soll nicht mehr nötig sein. Gegen die Verfügung könne dann gerichtlich vorgegangen werden.
    Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag kritisiert die geplante Disziplinarverfügung als „systemwidrig“. Auch Gewerkschaften kritisieren die Pläne der Bundesregierung. Es fehlten unter anderem Vorgaben dazu, wie fälschlich beschuldigte Beamte nach einem Abschluss der Untersuchung rehabilitiert werden sollen.

    Kann sich der Staat vollständig schützen?

    Bei allen Bestrebungen, das Rechtssystem vor politisch-extremistischem Einfluss zu schützen gilt, aber: Alle Einfallstore für diesen Einfluss zu schließen, wird nicht möglich sein. Denn das würde bedeuten, demokratische Strukturen und insbesondere den Wert der Unabhängigkeit der Justiz zu beschädigen.

    Umgang mit als Extremisten eingestuften Beamten – Blick in die Geschichte

    Die Bundesrepublik versuchte bereits in früheren Jahrzehnten, sich vor dem Einfluss politischer Extremisten zu schützen. Ein Begriff, der im Zusammenhang damit in die Geschichte der Republik einging, war der sogenannte Radikalenerlass 1972. Aufgrund des Extremistenbeschlusses des damaligen Bundeskanzlers Willy Brandt (SPD) mit den Ministerpräsidenten wurden Bewerberinnen und Bewerber sowie Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in der Bundesrepublik jahrelang auf ihre Verfassungstreue hin überprüft.
    Schätzungen zufolge sollen rund 1.500 Frauen und Männer – sehr viele waren als Lehrer tätig – nicht eingestellt oder aus dem öffentlichen Dienst entlassen worden sein. 1991 hob das letzte Bundesland den Beschluss auf. Für viele Betroffenen hatte der Radikalenerlass schwerwiegende Folgen.

    abr, dpa