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Vor dem Verfassungsgericht
Warum die AfD Geld für ihre Parteistiftung fordert

Über 500 Millionen Euro bekommen die Stiftungen der Bundestagsparteien jährlich überwiesen. Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung bekommt nichts. Die AfD klagt dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht - das Urteil könnte die Stiftungsfinanzierung neu regeln.

Von Nadine Lindner und Gudula Geuther |
Erika Steinbach, Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES), aufgenommen im rahmen einer Pressekonferenz in der Bundespressekonferenz anlaesslich der Foerderungsansprueche der Desiderius-Erasmus-Stiftung, in Berlin.
Erika Steinbach, Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES). Sie saß lange für die CDU im Bundestag, trat 2017 aus und 2022 in die AfD ein. (picture alliance / photothek | Felix Zahn)
„Ich glaube, die Bedeutung der parteinahen Stiftungen ist ziemlich groß“, sagt Christoph Möllers, Staatsrechtler und Professor an der Humboldt-Universität zu Berlin, „was man daran erkennen kann, dass wir in Deutschland eigentlich gar keine so große Thinktank-Kultur haben, jedenfalls außerhalb der Außenpolitik nicht. Und dass die Orte, wo so ein bisschen Politik theoretisiert, intellektualisiert, reflektiert wird, halt dann doch durch die Stiftungen besetzt werden.“

Welche parteinahen Stiftungen gibt es neben der der AfD?

Parteinahe Stiftungen, das sind vor allem seit den 50er-Jahren die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung, die Konrad-Adenauer-Stiftung der CDU und die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit. Später entstanden die CSU-nahe Hanns-Seidel-Stiftung, die Heinrich-Böll-Stiftung der Grünen und die Rosa-Luxemburg-Stiftung der Partei Die Linke. Soweit der Stand bis vor wenigen Jahren. Neben Studien und politischer Reflexion, die Christoph Möllers anspricht, nennen die Stiftungen für sich selbst unter anderem die politische Bildung im In- und Ausland, die Begabtenförderung und die Entwicklungshilfe als Aufgaben.
Weit über 500 Millionen Euro bekamen sie laut dem Bund der Steuerzahler im vergangenen Jahr. 150 Millionen Euro davon gehen laut aktuellem Bundeshaushalt in die Grundausstattung der Stiftungen, also in die sogenannten Globalzuschüsse. Und genau darüber wird nun in Karlsruhe gestritten. Denn inzwischen ist eine weitere politische Stiftung hinzugekommen, und auch sie will einen Teil des Kuchens: Es ist die Desiderius-Erasmus-Stiftung, die der AfD nahesteht. Die AfD hat beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage eingereicht; es ist die Partei, nicht die Stiftung, die formal in Karlsruhe klagen darf. Am 25. Oktober verhandelt der Zweite Senat, ob nicht auch ihre Desiderius-Erasmus-Stiftung Anspruch auf staatliche Förderung hat. Bisher wird sie nicht im Bundeshaushalt berücksichtigt.
Die AfD richtet sich im Organstreitverfahren gegen mehrere Institutionen zugleich: den Bundestag, seinen Haushaltsausschuss, die Bundesregierung, das Finanz- und das Innenministerium. Alle seien am komplizierten Verfahren der Stiftungsfinanzierung beteiligt, so die AfD in ihrer Klageschrift. Das Hauptargument: Die Partei, also die AfD, werde ungleich behandelt, weil die ihr nahestehende Stiftung keine staatlichen Zuschüsse bekommt.

2020 und 2022 scheiterten bereits zwei Eilverfahren in Karlsruhe

Der Berliner Jurist und Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau vertritt die DES, die Desiderius-Erasmus-Stiftung, in Karlsruhe. „Wenn die nahestehenden Stiftungen aller übrigen Parteien im deutschen Bundestag eben sehr viel Geld, 700 Millionen Euro jedes Jahr bekommen, und als einzige Stiftung einer schon etwas länger im Bundestag vertretenen Partei bekommt die DES nichts, nicht nur wenig, sondern nichts, das ist ja eine eklatante staatliche Ungleichbehandlung. Schon allein aus symbolpolitischen Gründen muss man dagegen angehen.“
Vosgerau hat die Klage 2019 eingereicht. Bislang wurde noch nicht verhandelt. 2020 und 2022 scheiterten bereits zwei Eilverfahren. Im aktuellen Organstreitverfahren kann das Bundesverfassungsgericht kein Geld zusprechen. Es kann nur feststellen, ob die Rechte der AfD verletzt sind. Ob und wie genau es das formuliert, ob es darin also im Erfolgsfall für die AfD auch Hinweise auf die Höhe einer Förderung der DES gäbe, ist offen.
Die Desiderius-Erasmus-Stiftung wurde 2017 gegründet und 2018 von der AfD als parteinahe Stiftung anerkannt. Im gleichen Jahr wurde Erika Steinbach Vorsitzende, sie saß lange für die CDU im Bundestag, trat 2017 aus und 2022 in die AfD ein. Die Desiderius-Erasmus-Stiftung arbeitet auf Spendenbasis, und bietet vor allem Seminare und Abendveranstaltungen an. Unter anderem zur Frage, „Was Deutschland von Ungarn lernen kann“ oder ob „uns der Ukraine-Krieg etwas angeht“, andere Angebote drehen sich ums Verwaltungsrecht oder Rhetorik-Schulungen.

Ex-Stiftungs-Vorsitzender: der AfD-Abgeordnete Peter Boehringer

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Peter Boehringer ist der Stiftung in vielfältig verbunden, 2017 war er für kurze Zeit Stiftungs-Vorsitzender, seit Juni ist er stellvertretender Bundesvorsitzender der AfD, und in dieser Funktion mit für die Stiftung verantwortlich. Auch wenn die Stiftung und die Partei formell voneinander unabhängig sind, hofft Boehringer auf die staatliche Förderung für die DES, denn davon könne auch die Partei politisch profitieren – zum Beispiel durch die Forschungsarbeit der Stiftung:
„Natürlich forscht man in dem Bereich, in dem auch die AfD selbst sich etwas anders positioniert als der Mainstream, damit meine ich jetzt den Forschungsmainstream in vielen Bereichen. Zum Beispiel in der Klimapolitik gibt es eine reine Einheitsmeinung, jeder, der eine andere Meinung vertritt als ‚CO2 ist ein Gift und die Welt wird in 80 Jahren in einem Hitzeschock untergehen‘, wird heute niedergemacht, konsequent. Das muss aufgebrochen werden.“ Und dafür will die AfD staatliche Förderung.
Eine gesetzliche Regelung zur Stiftungsfinanzierung gibt es bislang nicht. Über die Zuschüsse entscheidet der Bundestag im Rahmen seiner Haushaltsberatungen. Das Bundesinnenministerium macht vorher Vorschläge über die Höhe der sogenannten Globalzuschüsse, der Grundfinanzierung der Stiftungen. Eine Orientierung zur Aufteilung bietet die „gemeinsame Erklärung“ der etablierten Stiftungen aus dem Jahr 1998 – eine Selbstverpflichtung, in der man sich darauf verständigt, dass nur Stiftungen von dauerhaften politischen Grundströmungen staatlich gefördert werden sollen.

Kurze Geschichte der Finanzierung parteinaher Bildungsarbeit

Es ist nicht das erste Mal, dass das Bundesverfassungsgericht über die Finanzierung der parteinahen politischen Bildungsarbeit entscheidet. Ursprünglich gestand der Bundestag dafür den Parteien selbst Geld zu, bis die Karlsruher Richter das 1966 als verfassungswidrig einstuften. Danach gingen die Mittel direkt an die Stiftungen. Auch dagegen gab es Widerspruch. 1983, im selben Jahr, in dem sie in den Bundestag einzogen, klagten die Grünen gegen die inzwischen deutlich angewachsene Stiftungsfinanzierung. Die Kritik: Die etablierten Parteien begünstigten sich selbst, auf Kosten der Kleineren. Das sei eine verkappte Parteienfinanzierung und verstoße gegen das Recht der Chancengleichheit der Parteien im politischen Prozess.
Die Abgeordnete der erstmals im Bundestag vertretenen Grünen, Waltraud Schoppe, während der konstituierenden Sitzung am 29. März 1983 im Bonner Bundestag am Rednerpult
Die Abgeordnete der erstmals im Bundestag vertretenen Grünen, Waltraud Schoppe, 1983. Im selben Jahr klagte die Partei gegen die inzwischen deutlich angewachsene Stiftungsfinanzierung (dpa picture alliance / Martin Athenstädt)
Die Verfassungsrichter sahen das anders. 1986 entschieden sie zugunsten der Parteien und ihrer Stiftungen, in einem Urteil, das die Maßstäbe auch für das heutige Verfahren setzt. Der Staatsrechtler Christoph Möllers: „Das Verfassungsgericht hat die Stiftungsfinanzierung durchgehen lassen. Hat das aber – und das ist der Hauptteil der Entscheidung – maßgeblich auch erst einmal damit begründet, dass es keine Parteienfinanzierung ist, dass wir da also keine Transferleistungen haben von den Stiftungen an die Parteien. Und dass auch die Einflussnahme der Parteien auf die Stiftungen irgendwie begrenzt werden muss.“
Gleichzeitig fanden allerdings auch die Verfassungsrichter: Selbst wenn die Stiftungen unabhängig sind, so kommt ihre Arbeit den Parteien, denen sie nahe stehen, doch zugute. Das spreche nicht gegen die öffentliche Finanzierung. Aber eine weitere Forderung des Verfassungsgerichts: Alle Grundströmungen müssten gleichbehandelt werden, genauer gesagt: Alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen.

AfD fällt als politische Grundströmung ins Gewicht

Dass die AfD als politische Grundströmung ins Gewicht fällt, steht angesichts ihrer Erfolge in Bundes- und Landtagswahlen kaum infrage. Sie zog 2017 und 2021 in den Bundestag ein, sitzt in 15 von 16 Landesparlamenten. Das muss allerdings nicht heißen, dass die Desiderius-Erasmus-Stiftung von Anfang an, mit dem ersten Einzug der Partei in den Bundestag vor fünf Jahren, Geld bekommt. Genau das aber verlangt die AfD mit ihrer Klage.
Allerdings ging es anderen zuvor nicht besser als jetzt der DES. Auch die Stiftungen der Grünen, die Heinrich-Böll-Stiftung, und der Linken, die Rosa-Luxemburg-Stiftung, sind nicht gleich nach dem ersten Einzug ihrer Parteien in den deutschen Bundestag staatlich gefördert worden, erinnert Stephan Thomae, der parlamentarische Geschäftsführer der FDP: „Und es wäre auch eine Ungleichbehandlung, wenn eine andere Stiftung, nämlich die Desiderius-Erasmus-Stiftung, die der AfD nahesteht, jetzt schon schneller zu Steuergeldern käme.“
Das ist nicht nur ein formales Argument. Auch die Verfassungsrichter verlangen eine „Dauerhaftigkeit“ der Strömung. Christoph Möllers hält den Gedanken für naheliegend: „Wir brauchen irgendwie eine bestimmte Form von politischer Relevanz und politischem Erfolg, damit die Selbstbindung des Staates, solche Stiftungen zu fördern, aktualisiert wird. Das ist etwas, was wir sowohl im Vereins- als auch im Parteienrecht auch immer kennen und was erstmal durchaus dafürspricht, dass die bisherige Praxis, Parteistiftungen erst nach einer bestimmten Zeit, nach dem Erfolg in zwei Legislaturperioden zu fördern, erst mal als solche verfassungsrechtlich unproblematisch ist.“ Ob die Karlsruher Richter dieser Argumentation folgen – offen.

Auch die Stiftungen von Grünen und Linken werden unterstützt

In jedem Fall: Die Zeit arbeitet für die AfD. Denn schließlich wurden irgendwann auch die Stiftungen von Grünen und Linken aus Steuermitteln unterstützt. Die Rosa-Luxemburg-Stiftung, die der Linken nahesteht, wird seit 1999 öffentlich gefördert und ist damit die jüngste im Kreis der staatlich finanzierten. Geschäftsführerin Daniela Trochowski verweist darauf, dass das Geld erst in der dritten Legislaturperiode floss, in der Abgeordnete der Linkspartei im Bundestag saßen, wenn auch nicht immer als Fraktion: „Es gab damals wie bei der Boell-Stiftung auch keinen Automatismus im Parlament, der gesagt hat, die nahestehende Partei ist jetzt zum dritten Mal im Bundestag, also bekommt sie finanzielle Mittel. Damals hat dann die PDS Verfassungsklage angedroht und ab 1999 wurde dann die Rosa-Luxemburg-Stiftung mit einem Festbetrag finanziert über zehn Jahre.“
Dietmar Bartsch, Fraktionsvorsitzender der Partei Die Linke, gibt ein Pressestatement zu Beginn der Fraktionssitzung seiner Partei ab
Dietmar Bartsch, Fraktionsvorsitzender der Partei Die Linke. Ihr steht die Rosa-Luxemburg-Stiftung nahe, sie wird seit 1999 öffentlich gefördert. (picture alliance / dpa / Kay Nietfeld)
Tatsächlich ist die Zahl der Legislaturperioden im Bundestag nicht das einzige Argument, dass gegen die Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung vorgebracht wird. Der FDP-Mann Stephan Thomae formuliert es so: „Was wir auf keinen Fall wollen, das ist, dass eine politische Stiftung als Kaderschmiede für eine Partei ausgebaut wird, die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht.“ Und der Sozialdemokrat Johannes Fechner ergänzt: „Generell schauen wir ganz genau hin, dass wir mit Steuergeldern keine Gruppierungen unterstützen, bei denen wir Zweifel haben, ob sie mit beiden Beinen auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen.“
Thomae und Fechner beziehen sich darauf, dass die AfD durch den Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall beobachtet wird. Die DES ist allerdings organisatorisch unabhängig. Wirkt sich die Beobachtung trotzdem auf die Stiftungsfinanzierung aus? Aus dem AfD-Umfeld gibt es dazu unterschiedliche Einschätzungen, so die von dem Abgeordneten Peter Boehringer: „Gegen die Stiftung gibt es überhaupt gar keine Vorwürfe oder Gerichtsverfahren. Und deshalb geht das alles ins Leere, das ist alles reine Machtpolitik, mit der die DES von staatlichen Mitteln ferngehalten werden soll.“

Geht ein Ausschluss von Förderung so leicht wie derzeit praktiziert?

Etwas anders schätzt es der AfD-Anwalt Ulrich Vosgerau ein. „Dass es jetzt bei der AfD diesen Verdachtsmoment gibt, das ist selbstverständlich für mein Organstreitverfahren nicht besonders hilfreich, das liegt auf der Hand.“ In jedem Fall müssen sich die anderen Parteien fragen lassen, ob ein Ausschluss von der Förderung so einfach geht, wie es derzeit gehandhabt wird. Darüber, wie Steuermittel ausgegeben werden, entscheidet der Bundestag mit dem Haushaltsgesetz.
An sich reicht das auch, glaubt der Staatsrechtsexperte Christoph Möllers. Nur: Wenn es um Gleichbehandlung und Chancengleichheit geht, könne Geld nicht mehr ohne klare Regelungen verteilt werden. Das gelte vor allem, wenn mit der der Frage nach der Verfassungstreue inhaltliche Kriterien hinzuträten: „Da müsste man erst einmal gucken: Ist die Desiderius-Erasmus-Stiftung überhaupt eine Stiftung, die verfassungswidrige Inhalte transportiert? Da müsste man einen Sachverhalt installieren, da müsste man ein Dossier aufschreiben.“ Und die Kriterien dafür, glaubt der Professor an der Berliner Humboldt-Universität, müssten gesetzlich festgelegt werden. Ein Stiftungsgesetz, das die Finanzierung der parteinahen Stiftungen regelt, gibt es nicht, deswegen entscheidet sich viel in der parlamentarischen Arbeit.
Über den Haushalt entscheidet der Bundestag, auch das ist ein Gesetz. Im Entwurf für den Bundeshaushalt für das Jahr 2023 ist das Kriterium der Verfassungstreue in einem bloßen Haushaltsvermerk niedergelegt. Dort heißt es, dass Globalzuschüsse nur den Stiftungen gewährt würden, die nach ihrer Satzung und Tätigkeit sich jederzeit zum Grundgesetz bekennen. Es folgt eine Aufzählung der sechs bisher finanzierten Stiftungen. Für die AfD ein Skandal, sagt Haushaltspolitiker Peter Boehringer: „Der Haushaltsauschuss ist nicht der Ort, wo irgendwelche Urteile gesprochen werden.“

Von Notz (Grüne) wünscht sich ein Stiftungsgesetz

Der SPD-Politiker Johannes Fechner hingegen glaubt, dass dieser Haushaltsvermerk genügt, grundsätzlich sind die Sozialdemokraten zurückhaltend, was ein Gesetz betrifft. Christoph Möllers hingegen hält das für sinnvoll. Und auch Konstantin von Notz wünscht sich ein Stiftungsgesetz. Im Koalitionsvertrag heißt es mehrdeutig, dass man die Finanzierung der politischen Stiftungen „rechtlich besser absichern“ wolle. Die Regelungen des Rechtsstaats gälten auch für AfD und DES, betont der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen: „Deswegen haben wir schon den Anspruch, dass das hier keine Meinungsfrage ist, sondern rechtlich begründet sein muss. Dass es am Ende nicht so sein darf, dass der Rechtsstaat denjenigen Geld gibt, die ihn versuchen abzureißen, das ist glaube ich auch eine Selbstverständlichkeit. Und insofern erwarte ich, dass man die gesetzlichen Vorschriften schafft, die das verhindern.“
Ein Mann mit kurzen Haaren und Brille presst seine Lippen aufeinander – ihm sind viele Mikrofone und eine Kamera entgegen gestreckt.
Konstantin von Notz, Bündnis90/Die Grünen (dpa / Bernd von Jutrczenka)
Auch der FDP-Politiker Thomae spricht sich für ein Gesetz aus. Zeigt sich allerdings gelassen: „Gesetzgebung braucht auch ihre Zeit.“ Für die AfD-Fraktion kann sich der Abgeordnete Peter Boehringer sogar grundsätzlich für ein Stiftungsgesetz erwärmen: „Eigentlich gehört das ganz klar in einem Gesetz geregelt. Also das Stiftungsgesetz jetzt zu machen, ist richtig. Ich hoffe, es kommt jetzt auch mal.“ Und AfD-Rechtsanwalt Vosgerau hat folgende Erwartung: „Ich würde an das Gesetz die Anforderung stellen, dass es diskriminierungsfrei sein muss. Und dass es alle politischen Richtungen, alle nicht verbotenen Parteien in gleicher Weise berücksichtigen muss.“
Auch wenn es aus AfD-Sicht in Karlsruhe einen Teilerfolg geben könnte mit einer möglichen Aufforderung, ein Stiftungsgesetz zu erlassen, ist Rechtsanwalt Vosgerau skeptisch und befürchtet eine Verzögerungstaktik der Politik: „Dann kann man sich leider vorstellen, dass dieses Gesetz sozusagen ein reines Anti-DES-Gesetz sein wird. Und dagegen könnte dann wiederum die DES selber Verfassungsbeschwerde erheben, unmittelbar. Und wenn sie damit Erfolg hat, dann wird das Bundesverfassungsgericht das Gesetz aufheben. Aber dann ist ja immer noch kein neues Gesetz da, dann steht man aber wieder am Anfangspunkt und gleichzeitig geht die staatliche Förderung aller Konkurrenten weiter.“

Das Verfassungsgericht wird grundsätzliche Fragen verhandeln

Mögliche Ungleichbehandlung, eventuell die Forderung nach einem Stiftungsgesetz und nach Maßstäben zur Verteilung der Gelder, das Verhältnis von Partei und Stiftung, der politische Prozess der Entscheidungsfindung bei der Finanzierung – es sind grundsätzliche Fragen, über die wohl in Karlsruhe verhandelt wird. Welche Hinweise die Richter bei einer Entscheidung in mehreren Monaten dann geben, beobachten Koalitionspolitiker wie auch die AfD mit Spannung.
Allerdings glaubt der Rechtswissenschaftler Christoph Möllers, solche Hinweise könnten weitergehen, als den jetzt profitierenden Parteien lieb ist. Er erinnert an die Leitentscheidung von 1986, in der das Gericht entschieden hatte: Die Stiftungen müssen unabhängig sein, dann handelt es sich bei ihrer Förderung auch nicht um verkappte Parteienfinanzierung: „Diese Fragen könnten anlässlich des aktuellen Verfahrens natürlich auch nochmal neu aufgeworfen werden.“
Sollte es so kommen, glaubt der Jurist, könnte sich die bisherige Zögerlichkeit des Gesetzgebers möglicherweise rächen: „Ich denke, es ist eine der Gefahren, vielleicht auch eines der einer gewissen Kurzsichtigkeit geschuldeten Probleme, dass wenn man nicht vorher ein Gesetz macht, man dann eine Entscheidung bekommt, die ein Gesetz anordnet, dass dann vielleicht doch mehr im Gesetz stehen muss als wenn man die Sache von vornherein gesetzlich geregelt hätte.“