
Anschnallpflicht
Zur Einführung gab es Bedenken
Um die steigende Zahl an Verkehrstoten und -verletzten zu reduzieren, wurde in der BRD am 1. Januar 1976 die Gurtpflicht eingeführt. Ein Bußgeld für nicht angeschnallte Personen folgte 1984. Die Zahl der Verkehrstoten ging deutlich zurück.





