
Das Gesetz räume dem Präsidenten zwar erhebliche Befugnisse ein, um auf einen ausgerufenen nationalen Notstand zu reagieren, heißt es in der Urteilsbegründung. Aber keine dieser Maßnahmen schließe ausdrücklich die Befugnis ein, Zölle, Abgaben, Steuern oder Ähnliches zu erheben. Das Gericht ließ die Zölle bis zum 14. Oktober bestehen, um eine Berufung vor dem Obersten Gerichtshof zu ermöglichen. Trump erklärte in einer ersten Stellungnahme, er halte an den Zöllen fest. Seine Maßnahmen hatten zu erheblichen Belastungen des Welthandels geführt.
Diese Nachricht wurde am 30.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.