Bundestag
Diese Einsparungen sind in der GKV -Reform vorgesehen

Bundesgesundheitsministerin Warken will die Krankenkassen entlasten und die Versicherten in Deutschland vor höheren Beiträgen bewahren. Die dafür vorgesehenen Sparmaßnahmen seien eine Zumutung, doch nur so könne ein Systemkollaps verhindert werden, räumte die CDU-Politikerin selbst ein. Hier ein Überblick darüber, welche Einsparungen kommen sollen.

    Das Bild zeigt eine Großaufnahme einer elektronischen Gesundheitskarte. Kaufmännischen Krankenkasse
    Viele Einsparungen betreffen auch Versicherte. (picture alliance / dpa / Jens Kalaene)
    Das zentrale Vorhaben des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ist, dass die Ausgaben der Krankenkassen an die Einnahmen gekoppelt werden: Es darf nur so viel ausgegeben werden, wie auch eingezahlt wird. Dazu kommt, dass die Krankenkassen nur noch die Leistungen bezahlen sollen, die die Versorgung nachweislich verbessern.

    18,8 Milliarden Euro sollen eingespart werden

    Ministerin Warken will mit ihrem Paket 18,8 Milliarden Euro einsparen. Das sind nochmal 2,5 Milliarden Euro Einsparungen mehr, als der Beschluss des Bundeskabinetts vorsah. Die Gesundheitsministerin reagierte darauf, dass die Ausgaben der Krankenkassen in den ersten Monaten des Jahres noch stärker gestiegen waren als zuvor. Im vergangenen Jahr gaben die Krankenkassen insgesamt 336 Milliarden Euro aus.

    Zuzahlungen bei Medikamenten

    Für Patientinnen und Patienten wird es mit dem Gesetz teurer. Wenn sie verschriebene Medikamente bei der Apotheke abholen, werden 7,50 bis 15 Euro als Zuzahlung fällig. Bisher waren es zwischen 5 und 10 Euro. Dieser Betrag wurde seit 22 Jahren nicht erhöht.

    Kostenlose Mitversicherung entfällt

    Ehe- und Lebenspartner müssen sich nach Inkrafttreten der Reform selbst krankenversichern. Die kostenlose Mitversicherung entfällt - mit wenigen Ausnahmen. Sie gilt lediglich noch für Eltern von Kindern, die unter zwölf Jahre sind oder eine Behinderung haben. Die kostenlose Mitversicherung gilt weiterhin für Erwerbsgeminderte, Menschen im Regelrentenalter und bei der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger.

    Keine Zahlungen mehr für Homöopathie

    Die Leistungen für Versicherte werden reduziert. Etwa werden homöopathische Leistungen nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Zahnersatz wird nicht mehr zu 60 Prozent, sondern nur noch zur Hälfte erstattet. Die Kostenübernahme der zweijährlichen Hautkrebsvorsorge für Erwachsene ohne Symptome soll überprüft werden.

    Pflicht zur Zweitmeinung bei bestimmten OPs

    Bei Operationen soll genauer hingeschaut werden, ob diese tatsächlich notwendig sind. Dazu muss demnächst eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden. Als geeignet für die Zweitmeinungs-Pflicht erachtet das Gesundheitsministerium dabei orthopädische Eingriffe an Knie, Hüfte, Wirbelsäule und Schulter.

    Höhere Beitragsbemessungsgrenze

    Menschen, die gut verdienen, sollen mehr in die Krankenkassen einzahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze soll einmalig um 300 Euro erhöht werden. Derzeit liegt diese Grenze bei 5.812 Euro. Bis zu dieser Schwelle des Brutto-Monatsgehalts werden Versicherungsbeiträge fällig, vom darüber liegenden Gehalt werden keine Beiträge mehr abgezogen.

    Entscheidung zu psychotherapeutischer Versorgung vertagt

    Zur psychotherapeutischen Versorgung steht - anders als gefordert - keine Regelung im Gesetzentwurf. Stattdessen will die Regierungskoalition aus Union und SPD in einem Entschließungsantrag Maßnahmen für nach der Sommerpause ankündigen. So ein Antrag ist nicht verbindlich.

    Weniger Extravergütungen für Praxen

    Die Sparmaßnahmen treffen nicht nur die Patientinnen und Patienten, sondern auch die Leistungserbringer. Für Arztpraxen fallen etwa Extravergütungen weg. Vorgesehen ist zudem, dass die Vergütungen nur noch so schnell wachsen dürfen wie die Einnahmen der Kassen. In den vergangenen Jahren hatte das Wachstum in der Regel deutlich höher gelegen. 

    Auch Einsparungen bei Pharmaindustrie und Krankenkassen-Verwaltung

    Für Apotheken und die Pharmaindustrie soll es verstärkte Rabattregelungen geben.
    Apotheken sind etwa verpflichtet, verordnete Medikamente vorrangig gegen rabattierte Präparate auszutauschen, um Kosten für die Krankenkassen zu senken.
    Bei den Krankenkassen werden die Ausgaben für Verwaltung und Werbung begrenzt. Um sie von Bürokratie zu entlasten, müssen sie die Versicherten nicht mehr über die Erhöhung des Zusatzbeitrags informieren. Das wird von Verbraucherschützern kritisiert.

    Mehr Steuergeld für Gesundheitskosten von Grundsicherungsbeziehern

    Die Krankenkosten von Menschen mit Grundsicherung werden stärker mit Steuergeld finanziert: Im nächsten Jahr ist ein Zuschuss von einer Milliarde Euro statt 250 Millionen Euro vorgesehen. Ursprünglich gab es die Forderung, die Leistungen für Grundsicherungsbezieher komplett aus Steuergeld zu bezahlen und die Krankenkassen noch stärker zu entlasten. Etwa Bundesfinanzminister Klingbeil, SPD, sprach sich dagegen aus.

    Abstimmung zwischenzeitlich auf der Kippe

    Zwischenzeitlich war nicht klar, ob heute überhaupt abgestimmt wird. Der gesundheitspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion der Grünen, Dahmen, und der Linken-Abgeordnete Gürpinar hatten versucht, die Abstimmung zu verhindern. Sie argumentierten, das Parlament habe nicht ausreichend Zeit gehabt, um umfangreiche Änderungen an dem Gesetz zu prüfen. Ihre Eilanträge und Klagen beim Bundesverfassungsgericht wurden jedoch abgewiesen.

    Weiterführende Informationen

    Bundestag beschließt Reform der gesetzlichen Krankenversicherung
    Warken verteidigt Einschnitte zur Begrenzung der Beiträge (Audio)
    Diese Nachricht wurde am 10.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.