Donnerstag, 28. März 2024

Mörder Ronny Rieken
25 Jahre Gen-Datenbank beim Bundeskriminalamt

Im Frühjahr 1998 fand mit mehr als 12.000 Männern ein Massen-Gentest statt - bis dahin einmalig in der deutschen Kriminalgeschichte. Ronny Rieken wurde festgenommen und so führte die Ermittlung des Mörders zur Schaffung der Gen-Datenbank des BKA.

Von Timo Stukenberg | 12.04.2023
Kriminaltechniker nehmen mit einem Wattestäbchen eine DNA-Probe.
Kriminaltechniker nehmen eine DNA-Probe. (picture alliance / Zoonar / Robert Kneschke)
Als Ronny Rieken kurz vor Pfingsten 1998 verhaftet wird, gesteht er mehrere Vergewaltigungen an jungen Mädchen und zwei Morde, darunter an der elfjährigen Christina N., genannt „Nelly“. Rieken passte in das Täterprofil, das die nach dem letzten Opfer benannte Sonderkommission erstellt hat: ein Serientäter, höchstens 30 Jahre alt, der in der Region im Landkreis Cloppenburg lebt. 
Zwar konnte die Polizei damals Riekens DNA-Spuren an Nellys Leiche auch denen an der Leiche eines anderen vergewaltigten Mädchens zuordnen – nur, dass es sich bei dem Urheber um Rieken handelte, das war immer noch unklar. Um den Täter zu identifizieren, griff die Polizei zu einer drastischen Maßnahme: Der bis dahin weltweit größte Massengentest wurde auf die Beine gestellt. Die Polizei rief mehr als 16.000 Männer aus der Region im Alter von 16 bis 30 Jahren zu einer Speichelprobe auf. Viele Männer nahmen freiwillig teil.
Unter den getesteten Männern war auch Ronny Rieken. Er war zuvor bereits wegen einer Sexualstraftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren verurteilt worden. Um vor seinen Verwandten keinen Verdacht auf sich zu ziehen, hatte sich der dreifache Vater und Ehemann ebenfalls dem Speicheltest unterzogen. Das Röhrchen mit seiner Probe bekam die Nummer 3889. Nach 50 Tagen stand fest: Riekens DNA stimmt mit den Spuren an den Leichen von zwei Mädchen überein.

Was wurde in der ersten Gen-Datenbank gespeichert?

Rund eine Woche, nachdem Rieken seine Speichelprobe abgegeben hatte, am 17. April 1998, richtete der damalige Bundesinnenminister von der CDU, Manfred Kanther, eine sogenannte Gen-Datenbank ein. Darin sollten individuelle Muster von möglichen Wiederholungstätern wie Ronny Rieken gespeichert werden. Hinterlassen diese bei einem nächsten Delikt DNA-Spuren, sollten sie so künftig ohne aufwendige Massengentests als Tatverdächtige identifiziert werden. Manfred Kanther verteidigte seine Entscheidung damals in einem Interview.
„Wir wollen nichts anderes als die besseren technischen Möglichkeiten, die wir mit der Genanalyse heute haben, bei der Untersuchung von Körperflüssigkeiten, Gewebeteilen und Ähnlichem erweitern. Es geht nur um Identitätsfeststellung. Es geht nicht darum, aus Speichel oder Blutspuren oder Körperzellen ein Persönlichkeitsprofil zu stricken und zu überprüfen, ob der kleine Ladendieb ein tendenziell gefährlicher Gewohnheitsverbrecher werden könnte.“

Welche Kritik gab es damals an der Gen-Datenbank?

Es sollte laut Kanther ausschließlich darum gehen, bei bestimmten schweren Straftaten schneller zugreifen zu können. Wie sehr sich der Minister von der öffentlichen Debatte um den Fall treiben ließ, zeigt sich vielleicht auch daran, dass er die neue Datenbank per Erlass einrichtete, die Parlamente also nicht mit einbezog. Der Polizeigewerkschafter Hermann Lutz von der GdP bemängelte deshalb auch, dass der Datenbank die Gesetzesgrundlage fehle.
„Wenn es einen Fortschritt gibt, dass derjenige, der Spuren bei einer schwerwiegenden Straftat hinterlässt, ganz einfach damit identifiziert werden kann, ist es aus meiner Sicht hirnrissig, eine solche Möglichkeit aber im Rahmen von Gesetz und Recht dann auch wirklich anzuwenden. Das heißt auf den Punkt gebracht. Wir sind der Meinung, wir brauchen eine saubere Rechtsgrundlage und nicht eine Interpretation eines Gesetzes, was vielleicht dann irgendwann als Unrecht und falsch ausgelegt wird. Das würde das Vertrauen in die Polizei zumindest diskreditieren.“
Auch einige von Kanthers Innenministerkollegen aus den Ländern mahnten eine Rechtsgrundlage in Form eines Gesetzes an. Doch Innenminister Kanther bügelte die Kritik ab und verwies auf einen Richter oder eine Richterin, die die Aufnahme in die Gen-Datei genehmigen musste.
Ein Wissenschaftlicher Mitarbeiter hält eine Folie mit einer DNA-Sequenzanalyse in der Hand.
Die Anfänge der Gen-Analyse in Deutschland: Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter wertet 1998 eine DNA-Sequenzanalyse im Genlabor des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden aus. (imago / Sven Simon)
Im Bundeskriminalamt, das dem Innenministerium damals wie heute unterstellt ist, war man von der Idee bereits überzeugt, sagt Alexander Bachmann vom Bundeskriminalamt. Mithilfe der Datenbank hätte die Polizei Ronny Rieken wohl schneller mit den Spuren vom Tatort in Verbindung bringen können. Bachmann arbeitet heute im Fachbereich ZI22. Die DNA-Analysedatei, so der offizielle Name der Gen-Datenbank, betreut er seit deren Anfängen.
„Die Programmierung selbst ist damals von einem Programmierer bei uns im Bundeskriminalamt durchgeführt worden, der das alles allerdings mit sehr heißer Nadel stricken musste auf politischen Wunsch hin. Und diese allererste Version der DNA-Datenbank, da durfte ich sozusagen mit auf den roten Knopf drücken, als die Datenbank programmiert war.“
So musste man sich zunächst darüber verständigen, was in der Datenbank gespeichert werden soll und wie das erfolgen soll, sagt Alexander Bachmann.

Wie weit waren andere Länder in der Entwicklung?

Neu war die Idee jedoch nicht. In Großbritannien gab es eine solche Gen-Datenbank bereits. Immerhin nutzten die Ermittlerinnen und Ermittler in Deutschland die DNA-Analyse schon seit Anfang der 90er-Jahre, nur eine Datenbank gab es noch nicht. Obwohl Polizeivertreter sie immer wieder forderten. Für sie kam der genetische Fingerabdruck einer Revolution gleich.
Bachmann: „Es ist so, dass vor der DNA-Analyse von einem Menschen am Tatort nur Blut ausgewertet werden konnte, sonst nichts. Mit der DNA-Analyse heute können wir alles, was ein Mensch an einem Tatort an Körperzellen zurücklässt, als Beweis verwerten. Ob das jetzt weiterhin natürlich sein Blut ist, Muskelgewebe, Fleisch, Haut, Haare, Knochen, Zähne, Fingernägel, Fußnägel, alles, was der Mensch ausscheidet: Schweiß, Speichel, Sperma, Nasenflüssigkeit, Tränenflüssigkeit.“
Heute können also Straftaten anhand eines DNA-Musters aufgeklärt werden, bei denen die Spurensicherung früher nicht weiterkam.

Was wird heute alles in der Gen-Datenbank gespeichert?

Bis die DNA-Muster systematisch gespeichert wurden, dauerte es jedoch noch einige Jahre. Knapp einen Monat nach dem Erlass von Innenminister Kanther im April 1998 war die Datenbank einsatzfähig. Heute speichert das BKA darin, nach eigenen Angaben, sogenannte DNA-Identifizierungsmuster von mehr als 800.000 Personen und rund 400.000 Spuren. Die meisten dieser DNA-Spuren werden von den Landespolizeistellen bei Ermittlungen gewonnen.
Ausgewertet werden diese Spuren in DNA-Laboren. Katja ist Interims-Vorsitzende der Spurenkommission und Leiterin eines solchen DNA-Labors am Institut für Rechtsmedizin der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität. Dort bearbeitet sie zum Beispiel Aufträge des bayerischen Landeskriminalamtes.
„Die häufigste Fragestellung, die in dem Fall auftritt, ist natürlich: Findet sich unter den ganzen Spuren, die gesichert sind, biologisches Material einer bislang unbekannten Person? Sollte dies dann auch eine tatrelevante Spur sein, verspricht man sich eben davon, dass das vielleicht auch die Spur, das biologische Material vom Täter ist. Und die soll dann herausgefiltert und dann gegebenenfalls auf einen sogenannten Meldebogen übertragen werden, der dann an die DNA-Analysedatei geliefert wird, dort abgeglichen wird und gegebenenfalls dann weitere Informationen mit sich bringt.“
Anslinger und ihre Kolleginnen untersuchen die DNA-Spuren immer an den gleichen 16 Stellen. Sie liegen im sogenannten nicht-codierenden Bereich. Das heißt, die DNA verrät an dieser Stelle nichts über Aussehen, Krankheiten oder andere Merkmale der Person. Aber sie ergibt ein individuelles Zahlenmuster, mit dem die Person in der Datenbank gespeichert wird.
„Das heißt, ich finde ein sich immer wiederholendes Motiv bei jedem Menschen an genau dieser DNA-Stelle. Aber wie viele Wiederholungseinheiten hintereinander geschaltet an dieser Stelle der DNA vorliegen, das kann von Person zu Person variieren. Und was ich tue, ich zähle für jede Person diese Wiederholungseinheiten. Hat die Person zehn Wiederholungseinheiten, sage ich, sie hat das Merkmal zehn, hat sie 14, sage ich, sie hat das Merkmal 14 und das mache ich nicht nur, wie gesagt, an einer Stelle der DNA, sondern an 16 Stellen. Und aus diesem Zahlenmuster, das ich aus der Untersuchung dieser 16 Stellen ergibt, ersteht ein hoch individuelles Zahlenmuster, das wir dann als Identifizierungsmuster bezeichnen und das dann in dieser Form reiner Zahlen als Zahlencode auf diese Meldebögen übertragen wird.“

Wie ist die Erfolgsquote der Gen-Datenbank?

Anslingers Labor ist nicht das Einzige, das DNA-Proben von Tatorten auswertet. Bundesweit würden monatlich bis zu 10.000 Datensätze in die Datei eingepflegt, sagt Alexander Bachmann vom BKA. Und dennoch stagniert die Gesamtzahl aller Einträge.
Denn sobald eine Spur einem konkreten Täter zugeordnet werden könne, werde sie auch wieder aus der Datenbank gelöscht und bleibe nicht als zusätzlicher Datenballast in der Datenbank, sagte Alexander Bachmann.
Die Aufklärungsquote liegt nach Angaben des Bundeskriminalamts bei über 36 Prozent. Konkret heißt das: Mehr als 300.000 Personen konnten seit der Einführung der Datenbank einer Straftat zugeordnet werden. Und rund 83.000 Straftaten konnten wiederum mit einer anderen Straftat in Verbindung gebracht werden.
Bei den Straftaten geht es jedoch nur zu einem verhältnismäßig kleinen Teil um Sexualdelikte oder Morde. Mehr als die Hälfte aller Spuren gehören laut BKA-Angaben zu Diebstahl- oder Betäubungsmitteldelikten. Das liege daran, dass die Straftaten laut Gesetz zwar eine erhebliche Bedeutung aufweisen müssen, damit die dazugehörigen Spuren in die Datenbank aufgenommen werden. Das sei aber laut gängiger Rechtsprechung auch dann der Fall, wenn mehrere minder schwere Straftaten zusammenkommen, sagt Bachmann.
„Das heißt, wenn ich eine Person habe, der ist schon öfter als Kleindealer aufgefallen, mit kleinen Mengen erwischt worden, der vielleicht noch zusätzlich andere Straftaten wie zum Beispiel Beschaffungskriminalität oder so was begangen hat, dann darf ich den laut Strafprozessordnung ebenfalls in der DNA-Datenbank erfassen, als Wiederholungstäter, als Intensivtäter. Da wollte der Gesetzgeber ganz offensichtlich auch, dass wir solche Personen in der Datenbank erfassen mit vermeintlich kleineren Delikten.“

Darf jedes DNA-Muster in der Gen-Datenbank gespeichert werden?

Bevor das DNA-Muster von jemandem in der Datenbank gespeichert wird, muss das ein Richter oder eine Richterin für verhältnismäßig erachten. Denn mit der systematischen Datenspeicherung von Personen, die möglicherweise in der Zukunft erneut oder gar zum ersten Mal straffällig werden könnten, ändert sich die Lage: Der genetische Fingerabdruck geht von einer Technologie zur Fahndung und Ermittlung über in eine Überwachungstechnologie. 
Und auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit guckt auf die Datenbank. Nils Bergemann leitet dort das Referat 32, das die DNA-Analyse-Datei des BKA kontrolliert.
„Wir haben hier den Bereich der Gefahrenvorsorge, das heißt, die DNA-Analyse-Datei betrifft ja nicht die Fälle, wo es um ein konkretes Strafverfahren geht, sondern wo die Strafverfahren noch laufen manchmal, aber meistens schon abgeschlossen sind. Das heißt, sie werden nur für die Zukunft aufbewahrt und das heißt, wenn ich solche DNA-Spuren abgebe, ist das schon ein recht intensiver Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.“
Ein Polizeibeamter entnimmt einem jungen Mann im April 1998 mit einem Wattestäbchen Speichel aus dem Mund (Archivbild).
Ein junger Mann nimmt im April 1998 freiwillig an einem Massengentest der Polizei teil. (picture-alliance / dpa / Ingo Wagner)
Das fängt schon bei der Frage an, wer in der Datenbank gespeichert wird. Die Hürden dafür seien aus seiner Sicht niedrig, sagt Datenschützer Bergemann. Aber das sei nun mal vom Gesetzgeber so gewollt. Obwohl in der Datenbank auch Daten von Personen gespeichert werden, denen bislang keine Straftat nachgewiesen werden konnte, gehe es in der öffentlichen Diskussion vor allem um verurteilte Sexualstraftäter wie den verurteilten Ronny Rieken, sagt Bergemann.
Ich spreche lieber von Verdächtigen, Beschuldigten und Verurteilten, weil das genauer ist. In der Datei kann man auch gespeichert werden, wenn man lediglich in Verdacht geraten ist. Auch wenn man freigesprochen wurde, führt das nicht zwingend dazu, dass die Daten zu löschen sind. Das ist tatsächlich im Gesetz so geregelt, dass nur ein Freispruch oder eine Einstellung erster Klasse, das heißt, man hat erwiesenermaßen die Tat nicht begangen oder nicht rechtswidrig begangen. Nur dann sind die Daten zwingend zu löschen. Wenn man einen Freispruch zweiter Klasse bekommt. Das heißt, die Tat ist nicht nachweisbar. Dann sind die Daten nicht zwingend zu löschen.“

Wie verlässlich ist die Gen-Datenbank?

Dabei gilt selbst ein Treffer in der DNA-Datenbank noch nicht als ausreichender Beweis für eine Straftat. Bergemann verweist darauf, dass auch bei diesem Verfahren Fehler auftreten könnten. Wie zum Beispiel bei einem der rechtsterroristischen NSU-Morde in Heilbronn. Im Labor verunreinigte Wattestäbchen hatten ganz unterschiedliche Tatorte miteinander in Verbindung gebracht.
„Ich habe in der Rechtsprechung einen Fall gelesen, da ging es tatsächlich um einen Raubüberfall und der Täter hatte an einer Ladentür einfach eine Spur hinterlassen. Nehmen wir mal an, dass es der Täter war. Das können Spuren sein, die dann die betroffene Person erst mal in Erklärungsnot bringen. Und da ist es natürlich nicht so einfach. Wenn irgendwo in einem Laden eine Spur ist, dann kann man nicht ohne Weiteres sagen: ‚Derjenige, der die Spur hinterlassen hat, der ist auch der Täter.’ Also deshalb ist es kein Wundermittel. Das muss man immer mitbedenken.“
In der Datenbank werden bislang nur DNA-Muster gespeichert, mit denen sich eine Tatortspur einer Person zuordnen lässt. Datenschützer Bergemann warnt davor, zusätzlich Informationen zu gewinnen und dort zu speichern.
„Für die Datenschutzbehörden war es immer sehr wichtig, dass in der DNA-Analyse-Datei und generell in der DNA-Analyse im Strafverfahren nur der nicht-codierende Teil der DNA erhoben wird und gespeichert wird. Das heißt, anders ausgedrückt, DNA-Analyse im Strafverfahren sollte nur dazu dienen, Spurenansätze zu finden. Das heißt, kann ich eine Spur einer bestimmten Person, die dann als Täterin oder Täter infrage kommt, zuordnen oder nicht? Und alle weiteren Aussagen sind durchaus kritisch, aber hinsichtlich Augenfarbe unter anderem inzwischen ja auch im Gesetz geregelt.“

Findet eine Phänotypisierung statt?

Umstritten ist nach wie vor die sogenannte Phänotypisierung, ein Ansatz, mit dem zum Beispiel die Herkunft einer tatverdächtigen Person bestimmt werden soll. Die CSU in Bayern führte sie 2018 im Rahmen einer Novelle des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes ein. Nach massiver Kritik wurde die Möglichkeit wieder abgeschafft. In seine Datenbank will Alexander Bachmann vom Bundeskriminalamt solche Informationen nicht aufnehmen.
„Die Phänotypisierung, äußerlich sichtbare Merkmale, beruht auf Häufigkeitswahrscheinlichkeiten. Das ist also kein absolut sicheres Merkmal, das bei jeder DNA-Untersuchung, egal in welchem Labor, gleichartig erkannt und bestimmt wird. Ich bin da eigentlich sehr konservativ, möchte nur die Daten in der Datenbank drin haben, die tatsächlich belastbar eindeutig immer wieder erzielbar sind. Und dazu gehören einfach diese Phänotypisierung nicht. Die sind übrigens nicht in der Datenbank gespeichert.“
DNA-Laborleiterin Katja Anslinger sieht die Fortschritte der DNA-Analyse für die Ermittlungsarbeit an anderer Stelle.
„Heute, ich sage jetzt mal 20, 30 Jahre später, hat die Techniken derartigen Fortschritt gemacht, dass wir kleinste Mengen an biologischem Material, vielleicht wirklich eine Zelle oder ein paar Zellen untersuchen können. Und auch die Schädigung der DNA durch Umwelteinflüsse können wir heute bis zu einem gewissen Grad kompensieren mit besserer Technologie.“
Sie und ihre Mitarbeiterinnen könnten so aus teils jahrzehntealtem Genmaterial DNA-Muster für ungelöste Fälle, sogenannte Cold Cases, erstellen. Die wiederum speisen sie dann in die Gen-Datenbank ein und können damit neue Ermittlungsansätze liefern.
Erzielen die Ermittler auch mit einer neuen Spur in der Gen-Datenbank keinen Treffer, bleibt ihnen, wie im Fall Ronny Rieken, immer noch die Möglichkeit eines Massen-Gentests. So rief die Augsburger Polizei im März nach einer Vergewaltigung mehrere Hundert Männer dazu auf, ihre DNA im örtlichen Präsidium abzugeben. Aufgefordert wurden alle Männer, deren Mobiltelefon zum Tatzeitpunkt in der Funkzelle des Tatorts eingeloggt war.