Völkerrechtler
Israels Angriff auf Iran vom Völkerrecht nicht gedeckt

Israel rechtfertigt seine Angriffe auf Iran mit dem Selbstverteidigungsrecht, das im Völkerrecht verankert ist. Jurist Kai Ambos widerspricht, weil es keinen bewaffneten Angriff Irans gegeben habe. Ebenso wenig stand ein Angriff unmittelbar bevor.

Hennig, Malte |
Über dem Nachthimmel von Tel Aviv fängt das Luftabwehrsystem Israels eine Rakete ab, die als heller Streifen zu erkennen ist
Ein angegriffener Staat darf Gewalt anwenden, um sich selbst zu verteidigen, erläutert Völkerrechtler Kai Ambos (picture alliance / Xinhua News Agency / Jamal Awad)