
Die Ehe ist in Deutschland auch eine Wirtschaftsgemeinschaft. Daher behandelt das Steuerrecht Eheleute als eine Einheit. Für die Steuer wird das gemeinsame Einkommen zusammengerechnet, halbiert und nach dem Splittingtarif besteuert. Paare, bei denen einer sehr gut verdient und der andere nicht so viel, können durch das Ehegattensplitting erheblich Steuern sparen.
Die Regelung ist umstritten; immer wieder wurden Reformvorschläge gemacht. 2024 rüttelte Familienministerin Lisa Paus am Ehegattensplitting, 2013 machten die Grünen es im Bundestagswahlkampf zum Thema – und schon die Regierungen unter Helmut Kohl und später die rot-grüne Koalition versuchten, etwas am Splitting zu ändern. Bisher vergebens.
Im Frühjahr dieses Jahres legte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) seine Ideen zur Neuregelung vor. Nun hat die EU-Kommission nochmals Reformen des Ehegattensplittings angemahnt. Viele Ökonominnen und Ökonomen stimmen zu. Ein ganzes Team renommierter Forscher hat einen Vorschlag gemacht, wie man das Splitting so verändern könnte, dass vor allem Paare mit Kindern mehr davon haben.
Diese Reformvorschläge machen Ökonomen
Wirtschaftsforscherinnen und -forscher schlagen vor, das Ehegattensplitting zu begrenzen. Der besserverdienende Partner kann demnach zwar nach wie vor einen Teil seines Einkommens auf die geringer verdienende Person übertragen. Diese Übertragung ist jedoch gedeckelt.
Konkret bedeutet das: Künftig soll nicht mehr das gesamte Einkommen beider Ehepartner zusammengerechnet, halbiert und nach dem Splittingtarif besteuert werden. Stattdessen darf die besserverdienende Person nur maximal 13.805 Euro vom eigenen steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Den Betrag muss der andere Partner als sonstige Einkünfte versteuern.
Die zusätzlichen Steuereinnahmen, die dem Staat durch die Reform zukommen, sollen durch eine Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags direkt an Familien zurückfließen. Beides könnte – Simulationsrechnungen zufolge – um 22 Prozent erhöht werden.
In diesem neuen Modell würde die Steuerlast durch eine Heirat nie steigen, sondern noch immer in den allermeisten Fällen niedriger ausfallen, betont Nicola Fuchs-Schündeln, Ökonomin und Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB), die die Reformvorschläge mitentwickelt hat.
Wer von der Reform profitieren würde – und wer nicht
Von der Reform würden vor allem Paare und Alleinerziehende mit Kindern profitieren. Auch Haushalte von Ehepartnern mit niedrigen oder mittleren Einkommen würden weiterhin steuerlich entlastet, sagt Fuchs-Schündeln. „Aber Haushalte mit hohen Einkommen, in denen ein Partner deutlich mehr verdient als der andere – und insbesondere solche ohne Kinder: Das wären diejenigen, die jetzt steuerlich mehr belastet würden.“ Das beträfe die oberen 20 Prozent der Haushalte, also besserverdienende Paare.
Berechnungen zufolge ergäbe sich folgendes Bild: Im Durchschnitt müsste ein Paar ohne Kinder 316 Euro mehr Steuern im Jahr zahlen. „Ein Paar mit Kindern würde allerdings 585 Euro weniger Steuern bezahlen, beziehungsweise vom höheren Kindergeld oder höheren Kinderfreibetrag profitieren“, so Fuchs-Schündeln. Bei Alleinerziehenden würde das Einkommen im Schnitt um 417 Euro steigen.
Darum wollen Ökonomen das Ehegattensplitting reformieren
Durch den Reformvorschlag sollen Ehen als Verwaltungsgemeinschaften weiterhin steuerlich anerkannt bleiben, Familien mit Kindern aber gezielter gefördert werden, sagt Nicola Fuchs-Schündeln. Außerdem gehe es darum, die Erwerbsanreize für Zweitverdienende – in der Regel Frauen – zu erhöhen. Denn das heutige Ehegattensplitting begünstige vor allem Partnerschaften, in denen einer – meist der Mann – gut verdient und die Frau nur wenig oder gar nicht arbeitet.
Viele Frauen seien gut ausgebildet, würden sich aber nicht voll in den Arbeitsmarkt einbringen, sagt Fuchs-Schündeln: „Wir brauchen dieses Erwerbspotenzial.“ Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels sei dies „eine volkswirtschaftliche Notwendigkeit“.
Zudem hat sich die Gesellschaft seit der Einführung des Ehegattensplittings Ende der 1950er-Jahre verändert. Das Ehegattensplitting müsse entsprechend angepasst werden, betont Fuchs-Schündeln. Die klassische Aufteilung – der Mann arbeitet, die Frau kümmert sich um Kinder und Haushalt – sei heute nicht mehr üblich.
Außerdem wachsen heutzutage sehr viele Kinder in Familien auf, in denen die Eltern nicht verheiratet sind. War das Ehegattensplitting früher also auch ein politisches Instrument, um Familien zu fördern, sei dies heute kaum noch der Fall. „Und das wollen wir ändern und wieder gezielter eben auch Familien fördern“, so Fuchs-Schündeln.
Das sagen Kritiker des Reformvorschlags
Bei CDU und CSU stoßen die Reformvorschläge auf wenig Begeisterung. CSU-Chef und bayerischer Ministerpräsident Markus Söder erteilte der Abschaffung des Ehegattensplittings eine klare Absage. Ähnlich äußerte sich Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU): „Die Ehe ist eine Erwerbs- und Unterhaltsgemeinschaft. Und in einer Ehe muss steuerlich das Einkommen gemeinsam behandelt werden, nicht getrennt”, sagte er gegenüber der FAZ.
Auch der Unions-Finanzpolitiker Fritz Güntzler spricht sich gegen den Reformvorschlag der Wirtschaftswissenschaftler aus und plädiert dafür, am Ehegattensplitting weitgehend festzuhalten. Die Ehe sei eine Unterhaltsgemeinschaft, in der beide Partner gegenseitige Unterhaltsverpflichtungen eingingen. „Das muss steuerlich abgebildet werden.“
Das Ehegattensplitting sei „keine Steuervergünstigung“, sondern ergebe sich aus dem per Grundgesetz verbrieften besonderen Schutz von Ehe und Familie. „Wir sollten die Ehe als Unterhaltsgemeinschaft nicht ausspielen gegen Familie“, betont er mit Blick auf die Reformvorschläge.
Onlinetext: Leila Knüppel





















