Mittwoch, 24. April 2024

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Ermittlungen gegen Netzpolitik.org
"Mit Abgang des Generalbundesanwalts wäre Problem nicht gelöst"

Wie kommt der Generalbundesanwalt dazu, den Tatbestand des Landesverrats anzunehmen, und wieso hat Justizminister Heiko Maas das Verfahren gegen Netzpolitik.org nicht frühzeitig gestoppt? Das fragte Renate Künast (Grüne), Vorsitzende des Bundestagsrechtsauschusses, im Deutschlandfunk. Bei der Aufarbeitung des Vorfalls sieht sie nicht nur den Generalbundesanwalt in der Pflicht.

Renate Künast im Gespräch mit Mario Dobovisek | 04.08.2015
    Renate Künast im Bundestag am 22.5.2015
    Renate Künast, Vorsitzende des Bundestags-Rechtsauschusses, Renate Künast (Grüne) (picture alliance/dpa/Rainer Jensen)
    Es sei ein großer Unterschied, ob man offiziell ein Ermittlungsverfahren einleite oder im Prüfvorgang bleibe, sagte Künast und warf dem Generalbundesanwalt ein überzogenes Vorgehen vor. Es sei ein Skandal, dass der Justizminister erst interveniert habe, als die Angelegenheit öffentlich wurde.
    Zwar behaupte Maas, dass er seine Bedenken geäußert habe, so Künast. Doch der Generalbundesanwalt widerspreche dem. Habe ein Minister Bedenken, werde in der Praxis aber ein Rechtsgespräch geführt: An welchem Termin sei das geschehen, fragte Künast. Der Bundesjustizminister reise nach China und mache den Rechtsstaatsdialog: Wie wolle er das nach einem solchen Verhalten rechtfertigen?
    Vorfall soll im Rechtsausschuss diskutiert werden
    Es sei außerdem eine "Lachnummer", dass das Gutachten das Amt gestellt habe, welches die Anzeige erstattet habe. Die Bundestagsfraktion der Grünen fordere nun alle Unterlagen und wolle den Vorfall im Rechtsausschuss diskutieren. Einen Rücktritt Ranges lehnt Künast derzeit ab: Damit werde das Problem nicht gelöst, es gebe immer noch politisch Verantwortliche über dem Generalbundesanwalt.
    Generalbundesanwalt Harald Range hatte gegen zwei Journalisten von Netzpolitik.org Ermittlungen wegen Landesverrats eingeleitet. Sie sollen die Sicherheit des Staats gefährdet haben, weil sie aus internen Dokumenten des Verfassungsschutzes zitierten. Dies hatte eine Welle der Empörung losgetreten, Kritiker sprachen von einem Angriff auf die Pressefreiheit.

    Das komplette Interview zum Nachlesen:
    Mario Dobovisek: "Wer ein Staatsgeheimnis einer fremden Macht mitteilt oder öffentlich bekannt macht und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft" – Paragraf 94, Strafgesetzbuch, Landesverrat in einer etwas gekürzten Fassung. Das werfen Verfassungsschutzpräsident Maaßen und Generalbundesanwalt Range den Bloggern und Journalisten von netzpolitik.org vor, weil sie geheime Dokumente des Verfassungsschutzes über eine geplante Internetabwehreinheit veröffentlicht haben. Renate Künast von den Grünen, Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag – haben die Macher von netzpolitik.org ihr Land verraten?
    Renate Künast: Herr Dobovisek, es ist nachgerade zu absurd. Der Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz hat ein Problem, nämlich eben sind offensichtlich Informationen in die Öffentlichkeit geraten. Jetzt fängt er scheinbar und hat er angefangen damit, ein Spiel zu spielen, nämlich das Spiel, einmal ein Exempel zu statuieren und Journalisten unter Druck zu setzen. Es ist ja absurd.
    Dobovisek: Aber will er tatsächlich Journalisten unter Druck setzen oder die eigenen sozusagen Pfeifenblaser, die Whistleblower, in den eigenen Reihen?
    Künast: Ich glaube, es ging ihm auf der einen Seite um Whistleblower in den eigenen Reihen. Wobei wir ja alle wissen, wenn wir die Whistleblower nicht hätten, dann wüssten wir im wahrsten Sinne des Wortes so manches nicht – den gesamten NSA-Skandal, der wäre etwas für uns, worüber wir heute gar nicht reden könnten, dann wären wir gänzlich naiv. Ich glaube aber, dass am Ende dahinter auch steckt, mal ein Exempel gegenüber Journalisten zu statuieren. Aber für mich als Rechtsausschussvorsitzende ist eigentlich eines noch wichtiger, nämlich wie, in drei Gottesnamen, kommt der Generalbundesanwalt dazu, tatsächlich den Tatbestand des Landesverrates anzunehmen gegenüber diesen Bloggern, diesen Journalisten. Und vor allem, wie kommt Herr Maas dazu, das nicht zu stoppen.
    Dobovisek: Müssen wir mal eine Sache nach der anderen klären, denn die Anzeige stand im Raum, der Generalbundesanwalt hat rückgefragt beim Bundesamt für Verfassungsschutz, nach einer Expertise gefragt über die Qualität der Dokumente. Die Expertise sagte klar, das sei ein Staatsgeheimnis und damit ein Verrat, ein Landesverrat. Aber der Generalbundesanwalt hat das ja nicht einfach geschluckt, sondern ließ ja diese Expertise noch einmal extern überprüfen, hat Ermittlungen eingeleitet, ohne seine Ermittler wirklich ermitteln zu lassen. Es ist also schon sehr, sehr zurückhaltend, was er tut.
    Künast: Na ja, wenn Sie im Rechtsausschuss wären oder sich auch mal von außen angucken, was eigentlich alles an Debatten zum Thema NSA gelaufen ist, dann wissen Sie, was Zurückhaltung wäre. Er hätte diese für sich rechtlichen Fragen auch klären können, ohne ein offizielles Ermittlungsverfahren einzuleiten, sogenannte Prüfvorgänge nennt man das. Bei allen NSA-Sachen, außer beim Abhören des Kanzlerhandys gerade mal, ist man immer in diesem Prüfvorgang geblieben. Wenn Abgeordnete wegen eigener Abhörmaßnahmen gegen sie mal Strafanzeige gestellt haben, dann kriegen sie als Person oder auch im Ausschuss so einen lapidaren Satz vom Generalbundesanwalt: Ach, das lohnt gar nicht bei den Amerikanern nachzufragen, weil sie uns informell schon mitgeteilt haben, sie werden in einem solchen Ermittlungsverfahren mit uns nicht kooperieren.
    Dobovisek: Wir sprechen ja aber jetzt nicht über die NSA, sondern wir sprechen über den deutschen Inlandsgeheimdienst und auf ein offensichtliches Leck, das der Chef des Inlandsgeheimdienstes ja bekämpfen möchte. Was hätte der Generalbundesanwalt anderes machen können, als Ermittlungen zumindest zu überprüfen?
    Künast: Sie sagen schon zu überprüfen. Herr Dobovisek, es ist in diesem Bereich, in diesen Ämtern schon ein großer Unterschied, auch bei jedem anderen Generalstaatsanwalt in den Bundesländern, ob man offiziell ein Ermittlungsverfahren einleitet oder in einem Prüfvorgang bleibt. An der Stelle hätte er schon im Prüfvorgang feststellen können, dass es sich bei den Bloggern gar nicht um Landesverrat und die tatbestandlichen Voraussetzungen handeln kann. Aber ich sage Ihnen ehrlich, weil Sie sagen, arbeiten wir das mal ab, schon nach der Mitteilung, zwei Wochen nachdem er das Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, hat er ja dem Justizministerium eine Mitteilung gemacht – schon da hätte dann aber auch der Chef intervenieren müssen und sagen müssen, das ist doch wohl nicht euer Ernst. Und das ist eigentlich die zweite Ungeheuerlichkeit, der Skandal, dass wir jetzt einen Justizminister haben, der erst, nachdem es öffentlich war, und die ganze Öffentlichkeit darüber diskutiert – über diesen ungeheuerlichen Vorgang, hier einen Landesverrat anzunehmen –, erst dann wirklich interveniert. Weil er behauptet, vorher kritisch gewesen zu sein, aber offensichtlich hat es keiner beim Generalbundesanwalt gemerkt. Und ich will noch mal sagen, über was wir reden – wir reden über die Verfolgung von Journalisten. Das hat es seit Jahrzehnten so nicht gegeben. Und Journalismus ist ja ein begründendes Merkmal einer Demokratie und einer Gewaltenteilung, dass man also öffentlich über etwas berichtet. Und ich bin ja bereit, über Landesverrat-Tatbestände zu reden, aber doch nicht allein von der Frage her, von etwas, was der Deutsche Bundestag ganz normal diskutieren muss. Nämlich die finanzielle Ausstattung und die technische Ausstattung eines Dienstes – das ist doch in einer Demokratie eine Lachnummer.
    Dobovisek: Aber der Generalbundesanwalt beruft sich ja mit Blick auf das hohe Gut der Presse- und Meinungsfreiheit genau darauf und sagt, keine weiteren Maßnahmen gegen Journalisten wurden eingeleitet.
    Künast: Sagt er erstmal so. Dass im Augenblick Misstrauen...
    Dobovisek: Glauben Sie das?
    Künast: Ich habe erstmal gar keinen Grund, das auf der einen Seite anzuzweifeln, aber auch keinen Grund, es ihm zu glauben. Ich möchte die Unterlagen sehen, deshalb haben wir als Grüne ja auch gesagt, wir wollen den gesamten Schriftverkehr, die Vermerke über Gespräche und auch die sogenannten Gutachten an der Stelle. Ist ja auch eine Lachnummer, dass eine gutachterliche Stellungnahme das Amt gegeben hat, das quasi selber die Strafanzeige gestellt hat. In diesen NSA-Angelegenheiten gibt es für Mitglieder des Deutschen Bundestages überhaupt keinen Anlass, den Sicherheitsbehörden zu glauben.
    Dobovisek: Sie sind Vorsitzende des Rechtsausschusses, Frau Künast – laden Sie die Herren Maas, Maaßen und Range doch zur Klärung ein.
    Künast: Ja, wir haben deshalb, Herr Dobovisek, gerade gesagt und uns an die beiden Minister gewandt als Grüne-Fraktion. Wir wollen sämtliche Unterlagen haben. Und das wird für uns die Grundlage sein, das in den Ausschüssen, gegebenenfalls sogar mit einer Sondersitzung, zu erörtern, aber dass es Thema eines Ausschusses sein, da dürfen Sie heute schon sicher sein.
    Dobovisek: Reicht der Rechtsausschuss oder kommt der nächste Untersuchungsausschuss?
    Künast: Als Allererstes gibt es da logischerweise den Rechts- und den Innenausschuss, die sich mit dem genauen Ablauf an dieser Stelle beschäftigen werden. Aber wir werden uns mit allem beschäftigen – mit den Interessen von Herrn Maaßen und dem Bundesamt, mit der Frage, warum das Innenressort nicht reagiert hat. Aber vor allem, warum der Dienstherr des Generalbundesanwaltes erst reagiert, nachdem etwas in den Zeitungen und im TV und im Internet überhaupt kritisch gesehen wird. Sehen Sie mal, es ist wirklich so – Demokratie heißt, dass Sie eine Gewaltenteilung haben und dass Sie darüber eine öffentliche Berichterstattung haben. Und dass jeder Mann und jede Frau sich aus öffentlich gut zugänglichen Quellen informieren kann. Der Bundesjustizminister reist nach China und macht den Rechtsstaatsdialog – wie will er denen eigentlich nach sowas erklären, was eine freie Presse und die Freiheit der Journalistinnen und Journalisten ist, damit Demokratie entsteht und bestehen bleibt, wenn er selber erst nach öffentlicher Kritik reagiert. Da gibt es schon was festzuhalten.
    Dobovisek: Nun sagt Bundesjustizminister Heiko Maas ja auch, er hätte den Generalbundesanwalt schon früh vor einem solchen Verfahren gewarnt. Hätte er damals die Ermittlungen sofort eingestellt oder einstellen lassen oder verhindert, dann wäre der Aufschrei doch heute genauso groß über den Einfluss der Politik auf die Justiz.
    Künast: Herr Dobovisek, ich war selber mal Ministerin und weiß deshalb, wie das geht, wenn Sie zurecht in Einzelfällen keine Weisung erteilen wollen gegenüber jemanden, der auch unabhängig von Politik agieren soll, dann macht man einen Extratermin und führt ein Rechtsgespräch. Ich sehe gar nicht, wo hier dieses ausführliche Rechtsgespräch geführt wurde, da steht ja jetzt Aussage gegen Aussage. Herr Maas behauptet, das gesagt zu haben, der Generalbundesanwalt sagt, davon wissen wir quasi gar nichts. Man hat mit uns das mal erörtert, aber es ist scheinbar nie klar geworden, dass man da wirklich ernsthaft rechtliche Zweifel hat. Wo war der ausdrückliche Termin, in dem der Minister dem Generalbundesanwalt gesagt hat, ich habe rechtliche Zweifel und mache Sie ganz ausdrücklich auf meine Bedenken aufmerksam. Dann hätte er wahrscheinlich reagiert. So sagt er ja zumindest auch jetzt, wo Herr Maas noch schnell innerhalb einer Woche ein Gutachten herbeistrickt.
    Dobovisek: Und darauf beruft sich auch der Generalbundesanwalt und schiebt damit sozusagen den schwarzen Peter Richtung Ministerium. Das soll mit diesem Gutachten nun entscheiden. Ist das der richtige Weg?
    Künast: Es ist ein sehr später Weg, weil eigentlich gehört es an den Anfang der Bemühungen. Am 27. Mai hätte das Bundesjustizministerium reagieren können und müssen und eine entsprechende Erörterung auch seitens des Ministers mit dem Staatsanwalt stattfinden müssen. Wenn er jetzt sagt, auf schwere rechtliche Bedenken des Ministers würde er entsprechend reagieren, dann heißt das doch, dass diese Bedenken vorher nie mitgeteilt wurden. Und das ist eigentlich das wirklich Bedauerliche an dieser Stelle.
    Dobovisek: Der Justizminister distanziert sich vom Generalbundesanwalt, die Kanzlerin auch, auch der Innenminister. Muss er gehen?
    Künast: Jetzt haben Sie lauter Namen genannt. Und am Ende gefragt, muss er gehen.
    Dobovisek: Der Generalbundesanwalt.
    Künast: Ich glaube, mit dem Gang des Generalbundesanwaltes wäre das Problem noch nicht gelöst, weil es gibt politisch Verantwortliche über ihm und ich will jetzt nicht einfach nur ein Bauernopfer sehen, sondern wir wollen, dass öffentlich auch dargestellt wird, parlamentarisch und öffentlich, wie die Abläufe hier waren. Wer will, dass sich solche Zugriffe auf die Presse nicht wiederholen und Angriffe auf die Pressefreiheiten nicht wiederholen, muss jetzt sagen, wo die Fehler in diesem Verfahren waren und wer sie gemacht hat.
    Dobovisek: Die Grünen-Politikerin Renate Künast ist Vorsitzende des Rechtsauschusses im Bundestag. Ich danke Ihnen für das Gespräch!
    Künast: Danke auch!
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.