
Zudem sollen weniger belastete EU-Länder im Rahmen eines Solidaritätsmechanismus 420 Millionen Euro bereitstellen. Welche Beiträge Deutschland oder andere Länder gemäß der Einigung nun konkret leisten müssen, blieb zunächst unklar.
Als Länder, die im kommenden Jahr wegen eines hohen Migrationsdrucks Anrecht auf Solidarität anderer EU-Staaten haben, stuft die EU-Kommission in ihrer Analyse Griechenland und Zypern sowie Spanien und Italien ein. Zu den EU-Staaten, die nach den neuen Regeln wahrscheinlich Migranten aus anderen Ländern aufnehmen oder andere Solidaritätsbeiträge leisten müssen, zählen Länder wie Schweden, Portugal, Ungarn, Rumänien und Luxemburg.
Gemeinsame Liste sicherer Herkunftsländer festgelegt
Darüber hinaus legte die EU erstmals eine gemeinsame Liste sicherer Herkunftsländer fest. Diese umfasst Ägypten, Marokko, Tunesien, Indien, Kosovo, Bangladesch und Kolumbien. Um sie leichter zurückschicken zu können, sollen für Asylbewerber aus diesen Staaten beschleunigte Verfahren möglich sein, etwa direkt an Grenzen oder in Transitbereichen. EU-Beitrittskandidaten gelten ebenfalls grundsätzlich als sichere Länder, sofern keine Kriegs- oder gravierenden Menschenrechtsrisiken bestehen. Auch in sogenannte sichere Drittländer, die nicht die Herkunftsländer sind, soll künftig leichter abgeschoben werden können.
Die EU-Staaten müssen sich nun noch mit dem Europäischen Parlament auf den endgültigen Rechtstext einigen.
Aus dem Deutschlandfunk-Programm
Diese Nachricht wurde am 08.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.




