
Grund sei die direkte Zurückweisung von Asylsuchenden an der deutschen Grenze, teilten die Betreiber der Plattform mit. Obwohl das Vorgehen rechtswidrig sei, rufe der Innenminister die Polizei weiter auf, seine Weisung durchzusetzen. Dadurch würde sich auch die Polizei strafbar machen.
Die Zurückweisung Asylsuchender ist umstritten. Laut Europarecht ist Deutschland verpflichtet, zumindest zu prüfen, welcher Mitgliedstaat für ein Asylverfahren zuständig ist. Am Montag hat das Berliner Verwaltungsgericht in drei Fällen von Menschen aus Somalia entschieden, dass deren direkte Zurückweisung rechtswidrig war.
Diese Nachricht wurde am 06.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.