Aus für "Heizungsgesetz" der Ampel-Koalition
Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen

Der Bundestag hat für das von der Bundesregierung eingebrachte Gebäudemodernisierungsgesetz gestimmt. Für die Novelle stimmten 322 Abgeordnete. 272 ⁠Parlamentarier votierten dagegen. Damit werden zentrale Regelungen des alten Heizungsgesetzes geändert. Anschließend stimmte auch der Bundesrat der Neuregelung zu.

    Rauchender Schornstein eines Hauses
    Der Bundestag billigt das neue Gebäudeenergiegesetz. (picture alliance / CHROMORANGE / Christian Ohde)
    Dort war das Gesetz zwar nicht zustimmungspflichtig, die Länderkammer hätte das Vorhaben aber hinauszögern und den Vermittlungssauschuss anrufen können.
    Die Neuregelung erlaubt Vermietern den Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen. Schrittweise sollen mehr Biomethan oder Bioöl beigemischt werden, die aber vergleichsweise teuer sind. Eigentümer sollen beim Einbau fossiler Heizungen hälftig an CO2-Kosten, Netzentgelten sowie den Kosten für den Bio-Anteil beteiligt werden. Der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Müller verteidigte das Vorhaben und sprach von einem guten Gesetz für den Klimaschutz und die Freiheit. Umweltverbände warnen vor Rückschritten und einer Kostenfalle für Mieter.
    Die Linksfraktion im Bundestag wollte die Abstimmung in dieser Woche verhindern, scheiterte mit einer entsprechenden Organklage aber vor dem Bundesverfassungsgericht.
    Diese Nachricht wurde am 10.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.