Samstag, 27. April 2024

Grüne Gentechnik
Was die EU-Kommission in der Landwirtschaft plant

Mit Gentechnik zu mehr Nahrungssicherheit durch stabilere Sorten: Die EU-Kommission will ihre strenge Gesetzeslage lockern. Kritiker fürchten indes negative Folgen für die ökologische Landwirtschaft, die Artenvielfalt und für Verbraucher.

Von Jule Reimer | 06.07.2023
    Ein digital generiertes Bild einer DNA Sequenz, die aus Grass, Blumen und anderen Pflanzen gestaltet ist.
    Umwelt- und Verbraucherschützer sorgen sich, dass "grüne Gentechnik" bald viel häufiger auf unseren Tellern landen könnte, ohne dass Verbraucher noch eine Wahl hätten. (Getty Images / Andriy Onufriyenko)
    Die EU-Kommission will das strenge europäische Gentechnikrecht lockern und damit den Weg für neue genomische Verfahren wie die sogenannte Genschere freigeben. Die so erzeugten Sorten sollen auf deutschen, französischen oder polnischen Äckern zeigen, ob sie halten, was sie bislang nur versprechen: nahrhaftere Sorten, die an den Klimawandel angepasst sind. Kritiker bezweifeln, dass die neuen genomischen Verfahren Nahrungssicherheit, Biodiversität und Gesundheit wirklich voranbringen.

    Inhaltsverzeichnis

    Was will die EU-Kommission mit der Neuregulierung erreichen?

    Die EU soll spätestens im Jahr 2050 klimaneutral wirtschaften, gleichzeitig soll der Verlust der Artenvielfalt gestoppt werden und diese wieder zunehmen können. Beide Ziele hängen auch davon ab, ob Ökosysteme wie Wälder, Wiesen, Seen, Moore und Flüsse wieder naturnäher funktionieren können.
    Die Voraussetzung dafür ist wiederum ein Wandel in der Land- und Forstwirtschaft. Beispielsweise müsste der Einsatz von Dünger und Pestiziden deutlich reduziert werden. Gleichzeitig müssen die Landwirte damit rechnen, dass ihre Ernten durch Wetterextreme wie Starkregen, Hagel und Dürre zunehmend gefährdet sind.
    Neue Züchtungsmethoden wie „Genediting“ versprechen Saatgut, das an die absehbaren Wetterextreme besser angepasst ist. Die „neuen genomischen Techniken“ (NGT) ermöglichen nach Meinung der Kommission „die präzise und effiziente Entwicklung verbesserter Pflanzensorten, die beispielsweise klima- und schädlingsresistent sind, weniger Düngemittel und Pestizide brauchen oder ertragreicher sind.“

    Wie war Gentechnik in der Landwirtschaft bislang geregelt?

    Bisher unterliegt gentechnisch verändertes Saatgut strengen und aufwendigen Zulassungsverfahren. Außerdem muss es für den Verkauf als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden. Das gilt auch für Produkte, die aus den entsprechenden Pflanzen gewonnen werden, zum Beispiel für Öl aus gentechnisch verändertem Soja.
    Die strengen Zulassungsregeln gehen auf die Anfänge der auch „grüne Gentechnik“ genannten Saatgutveränderungen zurück. Ende der 90er-Jahre wurden zum Beispiel Fischgene in Erdbeeren eingesetzt, um diese haltbarer zu machen.
    Doch erfolgreich und mehrheitlich entwickelten Agrarkonzerne Pflanzen, die entweder resistent gegen ein bestimmtes Totalherbizid sind - wie beispielsweise Soja-Saatgut, das im Paket mit dem jeweiligen Pestizid verkauft wird. Oder sie erfanden Pflanzen, die selbst Gift gegen einen bestimmten Schädling produzieren. So wird in transgenen Bt-Mais ein Gen des Bodenbakteriums Bacillus thuringiensis eingeschleust, das tödlich auf die Larven des Maiszünslers wirkt.

    Was ist das Ziel der neuen „grünen“ Gentechnik?

    Die neuen Mutationstechniken wie beispielsweise CRISPR/Cas - umgangssprachlich auch als "Genschere" bezeichnet - arbeiten nicht mehr mit dem Einschleusen fremder Gene oder Organismen. Anstatt artfremde DNA in das Erbgut einer Pflanze einzuführen, verändern die neuen Techniken meist nur eines oder mehrere Basenpaare. Sie orientieren sich am Vorgehen konventioneller Methoden, mit denen Pflanzenzüchter in Europa schon lange ohne größere Sicherheitsauflagen arbeiten.
    Die Züchter erzeugen dabei künstlich mit Strahlen und Chemikalien zufällige Mutationen und picken sich aus den veränderten Pflanzen diejenigen mit den erwünschten Eigenschaften heraus. Diese züchten sie unter großem Zeitaufwand weiter, bis die gewünschten Eigenschaften stabil und reif für den Verkauf sind.
    Im Unterschied dazu können Züchter mit dem gezielten Einsatz von „Genscheren“ direkt ins Genom eingreifen und eines oder mehrere Basenpaare verändern. Bestimmte Gene, die für bestimmte Eigenschaften stehen, werden aktiviert oder auch ausgeschaltet. All das beschleunigt, vereinfacht und verbilligt den Züchtungsprozess deutlich.
    Allerdings hatten aus diesem Grund die Richter des Europäischen Gerichtshofs 2018 geurteilt, dass die strengen Zulassungsverfahren weiter gelten sollten. Sie sahen in den Begriffen "zufällig" und "zeitaufwendig" einen ernst zu nehmenden Unterschied zwischen bisherigen Methoden und der "Genschere" und bewerteten damals das Ausmaß und Tempo als risikoreich, mit dem sich das Erbgut anhand dieser neuartigen Mutationsverfahren manipulieren lässt.

    Saatgutbranche mit weltweiter Bedeutung

    Die Befürworter eines ungeregelten, freien Einsatzes von CRISPR/Cas fordern, nicht auf den Herstellungsprozess zu schauen, sondern auf das Produkt. Es unterscheide sich in nichts von dem, was in der Natur vorkommen könnte, der Einsatz der Genschere sei im Übrigen gar nicht nachweisbar.
    Studien hätten die Sicherheit des Saatgutes ausgereichend bestätigt, erklärte Matthias Berninger, Nachhaltigkeitsbeauftragter beim Saatgut- und Agrarchemiekonzern Bayer. Die EU-Kommission verweist ebenfalls auf Studien, die keine Risiken erkennen lassen.
    Die EU-Kommission verweist zudem auf die wirtschaftliche Bedeutung des europäischen Saatgutsektors. Dieser wird einerseits von Großkonzernen wie Bayer, Syngenta und Corteva beherrscht. In ihm können aber auch um die 7.000 kleinere und mittlere Unternehmen bestehen. Laut EU-Kommission bedienen europäische Pflanzenzüchterinnen und -züchter derzeit 20 Prozent des Weltmarkts für Saatgut mit einem geschätzten Wert von sieben bis zehn Milliarden Euro.

    Welche gesetzlichen Regelungen sollen für die Zulassung gelten?

    In ihrem am 5. Juli vorlegten Gesetzesentwurf schlägt die EU-Kommission vor, dass Lebensmittel auf Basis gentechnisch veränderter Pflanzen in Zukunft nicht mehr gekennzeichnet werden müssen, wenn die Veränderungen auch natürlich oder durch konventionelle Züchtungen entstehen könnten. Nur das NGT-Saatgut soll weiterhin gekennzeichnet sein und in einer Datenbank erfasst werden.
    Saatgut, das komplexer bearbeitet wurde, soll indes nicht mit konventioneller Züchtung gleichgesetzt werden, sondern weiterhin einem strengen Zulassungsverfahren und einer Risikobewertung unterliegen. Der Vorschlag der Kommission spricht von mehr als 20 veränderten Basenpaaren.

    Offene Frage der Patentierung

    Die Pflanzen müssen zudem weiterhin gekennzeichnet werden. Keine Option soll es sein, dass EU-Mitgliedsstaaten in ihren Territorien den Einsatz von NGT-Pflanzen grundsätzlich verbieten, sondern: „Die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen ergreifen, damit verschiedene Anbauarten nebeneinander bestehen können, z. B. durch Festlegung von Abständen zwischen den Feldern,“ schreibt die Kommission. Im Ökologischen Landbau ist die Nutzung von NGT-Pflanzen verboten.  
    Ob und inwieweit NGT-Pflanzen wie bisher gentechnisch verändertes Saatgut als „Erfindung“ patentierbar sein können, lässt die EU-Kommission in ihrem Vorschlag bewusst aus. Man sei sich bewusst, „dass ein ausgewogener Rahmen geschaffen werden muss, der Landwirten und Züchtern den Zugang zu patentierten Verfahren und Materialien erleichtert, die Saatgutvielfalt zu erschwinglichen Preisen fördert und die Züchtung und den Anbau nicht patentierter konventioneller und ökologischer Kulturen schützt.“

    Welche Kritik gibt es?

    Die Fraktion der Grünen im Europäischen Parlament verweist mit einer von ihr bei der Universität Sussex in Auftrag gegeben Studie darauf hin, dass bereits in den Anfängen der "grünen Gentechnik" immer versprochen wurde, mit deren Einsatz die Pestizidmengen abzusenken. Tatsächlich ist der Verbrauch von Herbiziden mit dem neuen Saatgut weltweit um ein Mehrfaches gestiegen.
    Das Angebot an Saatgut konzentriert sich gleichzeitig zunehmend in den Händen weniger Konzerne, die Patente auf ihre Forschungsergebnisse beanspruchen. Beides schränkt den Zugang zu Saatgut ein und kann ihn entsprechend verteuern.
    Der grüne Europaparlamentarier Martin Häusling, selbst früher Biobauer, fürchtet zudem um die gesamte Branche der Biolandwirtschaft, falls diese künftig den Nachweis erbringen müsse, gentechnikfrei zu wirtschaften. Die EU-Abgeordnete Sarah Wiener (Grüne) weist darauf hin, dass sich regional gezüchtete Sorten ebenso gut an das jeweilige Klima anpassen können. Zwar bei etwas geringeren Erträgen, dafür reagierten die Pflanzen häufig robuster, wenn tatsächlich eine Plage oder Dürre aufträten.

    Kritik an fehlender Risikoprüfung

    Naturschützer fürchten, dass sich Neuzüchtungen ohne strenge Zulassungsprüfung unkontrolliert auskreuzen können; das zu vermeiden wäre Aufgabe der Nationalstaaten. Die Genschere kann zwar punktgenau zugreifen. Offenbar gibt es Fälle, in denen andere Gene auf den Eingriff reagieren und sich verändern, ohne je angepackt worden zu sein.
    Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) warnt grundsätzlich vor einer Abschaffung der Risikoprüfung. Es werde Anwendungen geben, die ein kleineres Risiko sind, aber auch solche mit größerem Risiko, sagte Margret Engelhard. Sie leitet beim BfN die Abteilung für Gentechnik.
    Als Zulassungsbehörde müsse man sich die Umweltwirkungen der künftigen trockenresistenten Pflanzen anschauen können. In der aktuellen Biodiversitätskrise gebe es aber kaum Spielraum, um das in der EU rechtlich verankerte Vorsorgeprinzip durch den Verzicht auf Risikoprüfungen abzuschwächen, warnt Engelhard.