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Justizreform
Polnische Regierung vor dem EuGH

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hört heute die polnische Regierung im Streit um deren Justizreform. Zuletzt hatte der Gerichtshof verfügt, die Regierung müsse die Zwangspensionierungen von Richtern zurücknehmen. Die Regierung hält das für falsch. Der Gerichtshof droht mit Strafzahlungen.

Von Florian Kellermann | 16.11.2018
    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft, Verwaltungsgebäude in Luxemburg
    Die polnische Regierung muss heute vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg aussagen. (dpa / Horst Galuschka )
    Zunächst schien es, als würde der Beschluss des Europäischen Gerichtshof die Wogen glätten: Vertreter der polnischen Regierung erklärten, sie würden sich an die Vorgaben des Gerichts halten.
    Der Sprecher des polnischen Obersten Gerichts Michal Laskowski klang erleichtert:
    "Wir haben ein Licht am Ende des Tunnels. Jetzt könnte es zu einer vernünftigen Lösung kommen. Diese sogenannten Reformen verletzen gewisse Standards in der Europäischen Union. Deshalb sollte sich die Regierung überlegen, wie man da zu einem Kompromiss kommen kann."
    Doch inzwischen deutet sich an, dass sich der Konflikt zwischen Warschau und Brüssel weiter zuspitzt. Nach der Anhörung vor dem Europäischen Gerichtshof heute könnte es zu einem weiteren kontroversen Schlagabtausch kommen.
    Denn die Lage am polnischen Obersten Gericht ist nach der einstweiligen Verfügung keineswegs klarer geworden. Die Gerichtspräsidentin hat die Verfügung umgesetzt: Sie hat die Richterinnen und Richter, die durch das neue Gesetz zwangspensioniert werden sollen, wieder an ihren Arbeitsplatz geholt. Zwei von ihnen hat sie mit neuen Fällen betraut. Dabei ist - nach Auslegung der Regierung - auch die Gerichtspräsidentin selbst schon längst pensioniert.
    Polnische Verfassungsrechtler: Regierung liegt falsch
    Die Regierung lässt sie dennoch einerseits gewähren. Andererseits beharren hochrangige Regierungsvertreter darauf, dass die Gerichtspräsidentin und die anderen, über 65 Jahre alten Richter im Ruhestand seien.
    Außenminister Jacek Czaputowicz sagte:
    "Ob die Richter ans Gericht zurückkehren oder nicht - damit sollte man warten, bis es eine endgültigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gibt. Urteile, die sie jetzt fällen, könnten angefochten werden, weil ihr Status unklar ist. Darüber sollten wir sprechen, bei der Anhörung legen wir unseren Standpunkt schriftlich vor."
    Der stellvertretende Justizminister Marcin Warchol ging noch einen Schritt weiter: Damit Polen die einstweilige Verfügung des Europäischen Gerichtshofs umsetzen könne, müsse das Parlament erst ein weiteres Gesetz beschließen, sagte er.
    Die meisten polnischen Verfassungsrechtler halten das für falsch. So der Warschauer Professor Marek Chmaj:
    "Wenn ich den Beschluss des Europäischen Gerichtshofs lese, dann steht da das Wort "sofort". Das Gesetz der Regierung wird sofort außer Kraft gesetzt. Und das können auch die Juristen der Regierung nicht umdeuten. Die pensionierten Richter können also sofort wieder urteilen."
    So ist vor der heutigen Anhörung eine unübersichtliche Situation entstanden: Die zunächst pensionierten Richter üben ihren Beruf wieder aus. Die Regierung aber hält das für falsch, ohne etwas dagegen zu unternehmen.
    Am Montag will die EU-Kommission dann entscheiden, wie sie das bewertet - und eventuell beim Europäischen Gerichtshof Strafzahlungen gegen Polen beantragen.