
Das Gericht halte die Gefahr der Folter Sami A.s und der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung des Tunesiers durch seinen Heimatstaat nach der nunmehr vorgelegten Zusicherung der tunesischen Botschaft in Berlin für - Zitat - "nicht mehr beachtlich wahrscheinlich". Damit, so die Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, in ihrer nicht anfechtbaren Entscheidung zum Eilverfahren, gebe es bis auf weiteres kein Abschiebungsverbot mehr. Wann im sogenannten Hauptsacheverfahren entschieden wird, steht noch nicht fest.
Grundlage des Antrags, nun durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, war eine seit Kurzem vorliegende Erklärung der tunesischen Behörden, dass dem 42-Jährigen in seinem Heimatland keine Folter drohe. Die Interessen Tunesiens an unbelasteten Beziehung zu Deutschland, das große mediale Interesse an dem Fall sowie die politische Brisanz, so die Richter, würden für die tatsächliche Einhaltung dieser Zusicherung sprechen.
Fall vorerst abgeschlossen
Damit dürfte der Fall, der bundesweit für Aufregung gesorgt hatte, erst einmal abgeschlossen sein. Mitte Juli diesen Jahres war Sami A. in einer Nacht-und-Nebel-Aktion in sein Heimatland abgeschoben worden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte tags zuvor in seiner Eilentscheidung aber eine Abschiebung untersagt. Der Gerichtsbeschluss war den zuständigen Behörden allerdings erst zugestellt worden, als Sami A. bereits im Flugzeug nach Tunis saß.
Die Abschiebung wurde nicht abgebrochen, was für erheblichen Streit zwischen Justiz und Politik sorgte. Vor allem NRWs Integrationsminister Joachim Stamp von der FDP, der dafür verantwortlich war, stand unter Druck. Das oberste Verwaltungsgericht in NRW rügte das Verhalten der Behörden und ordnete Sami A.s sofortige Rückholung durch die Stadt Bochum an. Formal besteht zwar dieser Rückholungsbeschluss noch, doch nach der nun getroffenen Entscheidung wird dieser wohl auf Antrag fallengelassen werden.