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Kindergeld
Brüssel lehnt Reform ab

Der Deutsche Städtetag fordert eine Reform der Kindergeldzahlung an EU-Ausländer, weil einige Kommunen Missbrauch fürchten. Doch damit rennt der Verband gegen eine Wand. Denn um die Kindergeldregeln für Ausländer zu ändern, bräuchte es eine Lösung auf EU-Ebene - und Brüssel hält eine Reform Änderung unnötig.

Von Theo Geers |
    ARCHIV - 30.06.2011, Berlin: Ein Logo weist auf die Familienkasse in der Agentur für Arbeit hin.
    Immer mehr EU-Ausländer beantragen in Deutschland Kindergeld (dpa Maurizio Gambarini)
    Helmut Dedy lässt nicht locker. Unverdrossen fordert der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages im Deutschlandfunk: Die Diskussion, ob EU-Ausländer für ihre Kinder, die weiter in der Heimat leben, weniger Kindergeld erhalten sollten als den deutschen Regelsatz, müsse geführt werden:
    "Wir müssen uns mit der Frage auseinandersetzen, ob nicht Fehlanreize drin sind und ob nicht die Tatsache, dass wenn ich in Deutschland lebe und mein Kind lebt in einem Land mit deutlich niedrigeren Lebenshaltungskosten – das sind ja teilweise, ich weiß nicht, 20, 30, 40 Prozent des deutschen Niveaus –, ob dann das deutsche Kindergeld angemessen ist. Das ist eigentlich die zentrale Frage."
    EU-Kommission lehnt Neuregelung ab
    Damit rennt Helmut Dedy bislang gegen eine Wand. Eine Kopplung der Kindergeldzahlung an die niedrigeren Lebenshaltungskosten etwa in Osteuropa verstößt gegen das Diskriminierungsverbot, betonte erst gestern die Sprecherin der EU-Kommission, Nathalie Vandystadt, im ZDF:
    "Die sogenannte Indexierung der Familienleistungen verstößt gegen EU-Recht. Es gilt die Regel der Nichtdiskriminierung. Jeder muss die gleichen Leistungen bekommen unabhängig von seiner Nationalität."
    Doch die EU-Kommission sehe immer nur den Idealfall, in dem jemand nach Deutschland komme, hier arbeite, Steuern zahle und dann natürlich auch Anspruch auf Kindergeld habe, kritisiert Helmut Dedy:
    "Aber wir haben eben neben dem Normalfall auch Fälle von gezieltem Ausnutzen."
    Und das, so Dedy, sei derzeit nicht rechtswidrig:
    "Wenn ich wandere in ein anderes Land, aus Bulgarien nach Deutschland, dann habe ich in Deutschland einen Kindergeldanspruch, ob ich hier einen Job habe oder ob ich keinen Job habe, ob ich schwarz arbeite oder nicht schwarzarbeite."
    Doch um die Kindergeldregeln für Ausländer zu ändern, bräuchte es eine Lösung auf EU-Ebene. In Brüssel jedoch sind bislang alle Vorstöße an den Mehrheitsverhältnissen gescheitert, erklärt Daniel Thym, Europarechtler der Universität Konstanz, im DLF:
    "Das Europaparlament muss zustimmen und auch im Ministerrat muss eine Mehrheit gefunden werden, aber die ist alles andere als klar. Es gibt Deutschland und Österreich, die haben ein starkes Interesse, aber andere Länder wie Bulgarien, Rumänien, aber auch Italien Spanien Portugal - das sind alles Staaten, die kein Interesse daran haben, dass ihre Staatsbürger, die in andern Staaten arbeiten, weniger Kindergeld bekommen."
    Nur eine Neiddebatte
    Auf EU-Ebene ist es deshalb aussichtslos, die Kindergeldregeln zu ändern. Prof. Stefan Sell von der Hochschule Koblenz hält dies auch gar nicht für nötig. Bei weniger als ein Prozent der Kinder gehe das Kindergeld überhaupt ins Ausland, betont er im ZDF und in den meisten Fällen sei dies völlig rechtmäßig:
    "Wir haben über 500.000 Bulgaren und Rumänen, in vielen Branchen, die auf sie angewiesen sind, die werden jetzt in Kollektivhaft genommen für eine kleine Gruppe, wo tatsächlich wirklich eklatanter Missbrauch betrieben wird. Hier erwarte ich, das Rechtsstaat da rangeht, aber das kann man ja nicht hunderttausenden europäischen Arbeitnehmern in die Schuhe schieben."
    Betrügern auf der Spur
    Und so fällt das Problem letztlich den betroffenen Städten wieder vor die Füße. Eindämmen lässt sich der Missbrauch nur durch Kontrollen der Familienkassen, die das Kindergeld auszahlen. Ab dem kommenden Jahr soll dies auch geschehen, berichtet der Spiegel. Gezielt soll nach Fällen gesucht werden, in denen mit gefälschten ausländischen Geburtsurkunden oder Pässen Leistungen für nicht existente Kinder kassiert würden.
    Doch die Meldung zeigt auch, wie aufwändig diese Kontrollen sind. Denn dabei müssen Zoll, Schulämter, Einwohnermeldeämter, Steuerbehörden und ausländische Sozialämter zusammen arbeiten. Doch es könnte sich lohnen. Bei Kontrollen in Wuppertal und Düsseldorf wurden kürzlich bei 100 Verdachtsfällen 40 ungerechtfertigte Anträge gefunden.