Mittwoch, 24. April 2024

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Lieferkettengesetz
Gerd Müller: "Qualitätssprung zur Durchsetzung von Menschenrechten"

Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) hat das Lieferkettengesetz im Dlf gegen Kritik verteidigt. Kein Unternehmen könne es sich mehr leisten, bei Menschenrechtsverletzungen nicht einzuschreiten. Deutsche Firmen könnten Made in Germany so auch zur Marke der globalen Verantwortung machen.

Gerd Müller im Gespräch mit Rainer Brandes | 13.02.2021
Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) spricht auf einer Pressekonferenz anlässlich der Vorstellung eines Corona-Sofortprogramms des Entwicklungsministeriums und zum Reformkonzept 2030.
Das deutsche Gesetz könne nun zur Vorlage für andere Länder in der Europäischen Union werden, so Müller (picture alliance / AFP Pool / Britta Pedersen)
Es soll Schluss sein mit Menschenrechtsverbrechen in der Lieferkette, so will es die Vorlage für ein deutsches Lieferkettengesetz, auf das sich die Regierungskoalition geeinigt hat und das noch im Sommer verabschiedet werden soll. Das Gesetzt nimmt Unternehmen in die Pflicht, Verantwortung für die Produktionsbedingungen auch bei ihren Zulieferern im Ausland zu übernehmen. Nichtregierungsorganistationen kritisieren, dass deutsche Unternehmen laut dem Gesetz nicht zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können und das Gesetz nur für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern gelte.
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Der deutsche Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Gerd Müller (CSU), verteidigte im Deutschlandfunk die Ausgestaltung des Gesetztes. "Wir haben fünf Jahre gekämpft, dass wir dieses Lieferkettengesetz haben", betonte Müller. Es sei ein Meilenstein für die Durchsetzung für Menschenrechte in der gesamten Lieferkette. Natürlich könne man sich immer mehr wünschen. Aber man müsse auch sehen, dass ein ähnliches Lieferkettengesetz in der Schweiz gescheitert sei. "Es gibt kein Lieferkettengesetz, in keinem europäischen Land, mit Standards, wie wir das jetzt in Deutschland bekommen", so Müller.

Auch die Verbraucher haben Verantwortung

Bei den unmittelbaren Zulieferern deutscher Unternehmer werde künftig eine Sorgfaltspflicht bestehen. Auch für den Ursprung der Lieferkette werde ein Beschwerdemechanismus eingeführt. "Jeder Mensch in der Lieferkette kann sich beschweren." Dadurch sei man weit vorangekommen. "Ich bin überzeugt, das ist ein Qualitätssprung zur Durchsetzung und Umsetzung von Menschenrechten. Denn es kann sich kein Unternehmen - auch die nicht unmittelbar betroffen sind, in Zukunft leisten, Menschenrechte in der Lieferkette nicht zu fokussieren und bei Verletzungen einzuschreiten", machte der Entwicklungsminister deutlich.
Nun sei auch die Unterstützung der Kritiker des Gesetzes gefragt, "damit wir weitere Schritte vorankommen". Auch in Europa wirke man auf eine "Harmonisierung" der Standards hin für alle europäischen Länder. "Da kann das Gesetz eine Vorlage sein", hofft Müller. Viele deutsche Unternehmen "sogar die meisten", seien auf einem guten Weg zur Einhaltung der Standards. Sie könnten Made in Germany nun auch zu einer "Marke der globalen Verantwortung" machen. Müller sieht aber auch die Verbraucher in der Pflicht: "Ändere dein Verhalten und kaufe faire Produkte", so sein Appell.
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Rainer Brandes: Deutsche Unternehmen haften nicht zivilrechtlich, wenn ihre Zulieferer Menschenrechte nicht einhalten. Das Gesetz gilt nur für sehr große Unternehmen und die Unternehmen müssen nur beim ersten Zulieferer von selbst aus die Einhaltung der Menschenrechte kontrollieren, bei den nachfolgenden Zulieferern dann nicht. Wie peinlich wird es für Sie, wenn Sie dieses Gesetz demnächst Näherinnen in Bangladesch erklären müssen?
Gerd Müller: Jetzt sind wir erst mal froh, wir haben, und ich ganz besonders, fünf Jahre gekämpft, dass wir dieses Lieferkettengesetz haben. Das ist wirklich ein Meilenstein für die Durchsetzung von Menschenrechten in der gesamten Lieferkette. Insbesondere kommt es mir darauf an, dass wir so einen Skandal wie Kinderarbeit für Produkte, die beispielsweise auf Plantagen – Kaffee, Kakao, Baumwolle – in Westafrika geerntet werden, für Produkte, die dann bei uns verkauft werden. Da haben wir sehr, sehr viel erreicht. Man kann immer sich noch mehr wünschen, ganz klar. Aber schauen Sie in die Schweiz, da ist das Lieferkettengesetz gescheitert. Es gibt kein Lieferkettengesetz in keinem europäischen Land mit Standards, wie wir das jetzt in Deutschland bekommen.

Beschwerdemechanismus für die ganze Lieferkette

Brandes: Aber konkret ist es ja so, Sie haben zum Beispiel die Baumwollpflücker oder die Kakaopflücker erwähnt, wenn das sozusagen das dritte oder vierte Glied in der Lieferkette ist, dann haben die deutschen Unternehmen nicht unbedingt einen Zugriff darauf, sondern nur, wenn sie zufällig darüber erfahren, dass da etwas nicht in Ordnung ist. Das heißt, können Sie mit dem Gesetz wirklich garantieren, dass dort dann eben ausbeuterische Kinderarbeit nicht mehr stattfindet?
Müller: Wir kommen wesentlich voran. Ich habe das auch bei der Präsentation gesagt, das sind wichtige Schritte. Und es werden weitere Schritte notwendig sein. Aber noch mal, klar, im eigenen Geschäftsbereich gibt es und dürfen keine Menschenrechtsverletzungen stattfinden. Bei den unmittelbaren Zulieferern deutscher Unternehmen herrscht eine Sorgfaltspflicht, eine Risikoanalyse, die dort geführt werden muss, und Verletzungen müssen sofort abgestellt werden. Und dann kommen wir darüber hinaus zur Lieferkette am Ursprung. Zum Beispiel beim Kaffee in Westafrika auf den Plantagen oder bei Bananen auf den Bananenplantagen. Und hier ist es so, wir haben einen Beschwerdemechanismus eingeführt für die ganze Lieferkette. Jeder Mensch, jede Familie in der Lieferkette kann sich beschweren und sich bei dieser Beschwerde und bei der Durchsetzung seiner Rechte einer Prozesstandschaft bemächtigen. Das heißt, er kann Unterstützung erfahren beispielsweise von NGOs, um seine Rechte einzuklagen. Da sind wir weit, weit vorangekommen.
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Brandes: Aber auch das gilt ja nur bei sehr großen Unternehmen, also selbst ab 2024 nur bei Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden in Deutschland. Warum gilt das nicht auch für kleinere Unternehmen?
Müller: Also und der letzte Schritt, wenn ich das sagen darf, dass eine Behörde die Umsetzung dieser Sorgfaltspflichten unter Einhaltung der Menschenrechte, die Umsetzung des Gesetzes überwacht, durchsetzt und auch Bußgelder gegen Firmen, bei denen Verstöße vorliegen in der Umsetzung, erlassen kann.

"Wir gehen voran in der Praxis"

Brandes: Das ist das Bundesamt für Ausführkontrolle, richtig. Aber noch mal die Frage, warum gilt das nur für die größeren Unternehmen?
Müller: Es ist eine Stufenfolge des Inkrafttretens vereinbart worden, wir starten mit größeren Unternehmen, das stimmt. 3000 Beschäftigte, in einer zweiten Stufe ein Jahr später dann auf 1000 Beschäftigte. Und dann gibt es eine Evaluierung des Gesetzes mit dem Ziel und der Entscheidung, das dann weiter auszudehnen. Aber jetzt gehen wir erst mal die ersten zwei Schritte. Wir diskutieren jetzt seit fünf Jahren, jetzt haben wir etwas Konkretes, jetzt gehen wir voran in der Praxis. Ich bin überzeugt, das ist ein Qualitätssprung zur Durchsetzung und Umsetzung von Menschenrechten, denn es kann sich kein Unternehmen, auch die, die jetzt nicht unmittelbar von diesem Gesetz betroffen sind, in Zukunft leisten Menschenrechte in der Lieferkette nicht zu fokussieren und bei Verletzungen einzuschreiten.

Deutsches Gesetz als Vorlage für EU

Brandes: Aber wenn Sie ja selber schon erwähnt haben, wir haben jetzt fünf Jahre dafür gekämpft, sagen Sie, wenn dann so eine Evaluierung kommen soll, ob eben noch kleinere Unternehmen mit reinkommen sollen – wie wahrscheinlich ist das, dass da nicht die Wirtschaft nicht wieder dagegen Sturm laufen wird jahrelang, wenn sie das jetzt schon getan hat?
Müller: Die Wirtschaft gibt es sowieso nicht. Ich habe viele, viele Unternehmen, die mich unterstützen, um das geht es jetzt.
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Brandes: Aber der Verband der Textil- und Modeindustrie, der spricht hier von einem überflüssigen Gesetz.
Müller: So ein Verband, Textil und Mode, hat sich auch vor fünf Jahren gegen das deutsche Textilbündnis ausgesprochen, gegen die Einführung des grünen Knopfes als Siegel für nachhaltige Textilproduktion, es wurde auch von einer Schnapsidee gesprochen, zwischenzeitlich ist das eines der erfolgreichsten Nachhaltigkeitssiegel im deutschen Markt. Da lasse ich mich nicht umwerfen, aber ich bitte auch alle diejenigen, die jetzt noch mehr wollen, mir Rückenwind zu geben, mich weiter zu unterstützen, damit wir weitere Schritte vorankommen. Wenn ich auf den Berg gehe, ist immer die Entscheidung, ich bewältige diese Herausforderung, da ist der erste Schritt immer der wichtigste. Und wir haben den ersten Schritt jetzt gemacht! Dem werden weitere folgen. Ich bin beispielsweise natürlich in engem Kontakt mit der Europäischen Kommission. In Europa wirken wir darauf hin, dass der nächste Schritt eine Harmonisierung der Standards ist. Für alle europäischen Länder brauchen wir diese Sorgfaltspflichten zur Einhaltung der Menschenrechte. Ja, da kann das deutsche Gesetz sozusagen eine Vorlage sein.
Brandes: Das A und O werden dabei aber ja die Kontrollen sein in den Produktionsländern. Sie als Entwicklungsminister kennen die Lage in vielen Ländern vor Ort ja sehr gut. Nehmen wir mal da Beispiel China: Viele Produkte für den westlichen Markt werden in Zwangsarbeitslagern hergestellt, zum Beispiel von inhaftierten Uiguren. Wird China da wirklich Kontrollen zulassen?
Müller: Deutsche Unternehmen, die in China produzieren, unterliegen diesem Sorgfaltspflichtengesetz, das heißt, sie werden und müssen die Menschenrechte einhalten.

Made in Germany als Marke der globalen Verantwortung

Brandes: Aber werden sie das auch können, das bei ihren Zulieferern kontrollieren, werden das die chinesischen Behörden zulassen?
Müller: Ich habe bei meinem China-Besuch deutsche Firmen besucht. Natürlich können die das und die machen das auch. Ich möchte nicht jetzt jedes Unternehmen in Generalverdacht nehmen. Im Gegenteil, viele deutsche Unternehmen, ich sage sogar, die meisten oder nahezu alle in der Größenordnung über 3000 Mitarbeiter sind auf einem guten Weg, haben Mechanismen und haben "Made in Germany" nicht zur Qualitätsmarke gemacht, sondern auch zur Marke der globalen Verantwortung. Und da gehen wir weiter voran, Deutschland setzt da Standards. Das müssen wir jetzt konsequent umsetzen, dann sehen wir, wo muss nachgebessert werden, dann kommt der nächste Schritt in der Politik. Politik heißt immer das Bohren dicker Bretter, mit Leidenschaft, aber auch mit Augenmaß. Es hilft nämlich nichts, wenn wir jetzt überzogen hätten in den Forderungen, dann hätten wir nichts bekommen. Das war doch die Situation die letzten fünf Jahre. Jetzt haben wir ein Gesetz mit Augenmaß, aber auch mit Wirkung. Am meisten freut mich, dass es viele, viele Unternehmerinnen und Unternehmer zwischenzeitlich gibt, die sich bei mir melden und sagen: Wir machen mit und wir machen von uns aus mit, wir brauche das Gesetz gar nicht, wir gehen voraus, wir produzieren fair. Und nun ist es auch an den Verbraucherinnen und Verbrauchern, wir kaufen fair. Warum haben faire Marken teilweise nur 3, 5 oder 10 Prozent Marktanteil? Dieser Aufruf gilt schon für alle, nicht nur für die produzierenden Unternehmen, auch für Verbraucherinnen und Verbraucher. Ändere dein Verhalten und kaufe faire Produkte!
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.