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Maaßen fordert Charaktertest
Warum die Medienkontrolle staatsfern ist

Die Pressefreiheit zählt zu den wichtigsten Prinzipien im deutschen Grundgesetz. Auch deshalb wird die Forderung von Ex-Verfassungsschutzchef Maaßen nach einem Charaktertest für Mitarbeitende der Tagesschau so heftig diskutiert. Ein Blick in die Geschichte zeigt, welche Gefahren mit einer staatlichen Kontrolle der Medien verbunden sind.

Text: Sören Brinkmann / Jörg Re­qua­te im Gespräch mit Christoph Sterz |
Heiko Maas (SPD), Außenminister der Bundesrepublik, gibt am Platz der drei Gewalten ein Pressestatement.
Die Medien in Deutschland werden von unterschiedlichen Gremien (staatsfern) beaufsichtigt (dpa/ Fabian Sommer)
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland werden Meinungs- und Pressefreiheit durch Artikel 5 garantiert: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
Mit diesem Absatz sollen die Freiheit, Unabhängigkeit und Pluralität der Medien garantiert werden – und die Meinungsfreiheit für jeden einzelnen. Der Historiker Requarte sagte mit Blick auf die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland: "Eigentlich ist die Rechtsprechung zur Pressefreiheit eine der ganz großen Konstanten des Bundesverfassungsgerichts, wo immer sehr deutlich gemacht worden ist: Eingriffe in die Pressefreiheit in einem demokratischen Staat sind hochproblematisch."
In seinen Urteilen hat das Verfassungsgericht immer wieder darauf geachtet, dass auch die Medienaufsicht möglichst frei von staatlicher Einflussnahme sein soll – aus unterschiedlichen, vor allem historischen Gründen.

Einschränkungen für Journalisten im Dritten Reich

Im Dritten Reich gehörte es zu den vorrangigen Zielen der NS-Führung, die Presse gleichzuschalten. Bereits im März 1933 wurden die Rundfunkanstalten der Länder im Reichssender Berlin unter der Kontrolle des Propagandaministeriums zusammengelegt und mit dem "Schriftleitergesetz" konnten ab 1934 nur noch diejenigen für die Presse arbeiten, die in eine entsprechende Berufsliste der Reichspressekammer eingetragen waren.
Damit konnte die nationalsozialistische Staatsführung direkten Einfluss nehmen auf sämtliche publizistische Arbeit. Juden und Regimekritiker waren von der journalistischen Tätigkeit weitgehend ausgeschlossen, viele Zeitungen mussten ihre Arbeit einstellen.
Heute ist Journalist / Journalistin keine geschützte Berufsbezeichnung in Deutschland – und die journalistische Tätigkeit ist nicht an bestimmte Voraussetzungen gebunden, dafür allerdings müssen sich die Medien an bestimmte gesetzte Prinzipien halten. Die journalistischen Pflichten – etwa Sorgfaltspflicht – sind in den Mediengesetzen der Bundesländer und im Pressekodex festgeschrieben. Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelten die Regelungen aus dem Rundfunkstaatsvertrag.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk nach Vorbild der BBC

Zu den wichtigsten Aufsichtsgremien zählen der Deutsche Presserat, der von den großen Verleger- und Journalisten-Verbänden getragen wird und als Institutionen der Selbstkontrolle unabhängig von staatlichen Stellen organisiert ist, sowie die Landesmedienanstalten und die Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
Fernsehmikrofone mit den Logos von ARD/BR und ZDF.
Rundfunkstaatsvertrag - Thüringen droht mit Ausstieg aus MDR
Die Novelle des Rundfunkstaatsvertrags ist beschlossen, nach jahrelangen Verhandlungen. Die Finanzierung der MDR-Standorte in den einzelnen Ländern sorgt aber weiterhin für Ärger.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei nach 1945 von den Alliierten in Westdeutschland bewusst nach dem Vorbild der britischen BBC aufgebaut worden, so Requarte. "Der Rundfunkstaatsvertrag schreibt vor, dass es eine ausgewogene Berichterstattung gibt." Das könne aber nicht bedeuten, dass es einen Charaktertest gibt, so wie es dem früheren Verfassungsschutzpräsidenten Maaßen in seiner Kritik vorschwebe.

Kritik von Hans Georg Maaßen

Hans Georg Maaßen hatte am Wochenende insbesondere die Arbeit der Tagesschau-Redaktion mit den Worten kritisiert: "Wenn man sieht, dass es da auch Verbindungen gibt zwischen der Tagesschau oder zwischen Personen, die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Tagesschau arbeiten, und der linken und linksextremen Szene, dann wäre das wirklich auch eine Untersuchung wert."
Konkrete Beispiele oder Belege für seine Vorwürfe lieferte Maaßen jedoch nicht – und er schrieb später bei Twitter, dass unabhängiger Journalismus und ein politisch unabhängiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk für die Demokratie unverzichtbar seien. Es gehöre aber auch zur Meinungsfreiheit, die "tendenziöse Berichterstattung" bei den Öffentlich-Rechtlichen zu kritisieren.
Natürlich dürfe Herr Maaßen diese Meinung äußern, so Historiker Requarte, "aber es ist Teil der politischen Debatte, dass seine Meinung so nicht haltbar ist".