
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD Anfang des Monats als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft. Das zugrunde liegende Gutachten wurde bisher nicht veröffentlicht, weil es laut Bundesinnenministerium auch schutzbedürftige nachrichtendienstliche Quellen enthält. Auszüge waren bereits von der Plattform "Frag den Staat" sowie mehreren Medien veröffentlicht worden.
Die AfD hat gegen die Einstufung der Partei als gesichert rechtsextremistisch geklagt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz gab eine sogenannte Stillhaltezusage ab. Dies bedeutet, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zur Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistisch bezeichnet. Die Stillhaltezusage bedeute jedoch nicht, dass die Verfassungsschützer ihre Einstufung zurücknähmen, hieß es.
Diese Nachricht wurde am 14.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.